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Als Deutscher in die Schweiz ziehen – Das sollten Sie wissen!

Die Schweiz hat nicht nur für Deutsche eine große Anziehungskraft. Für sehr viele Menschen ist die Schweiz das Land, in das sie auswandern möchten.

Als Deutscher in die Schweiz ziehen, was gilt es zu beachten?

Die Schweiz hat nicht nur für Deutsche eine große Anziehungskraft. Für sehr viele Menschen ist die Schweiz das Land, in das sie auswandern möchten. Auswandern in die Schweiz hat schon deswegen für viele einen enormen Vorteil, da die Gehälter um einiges höher sind als in anderen Ländern. Die Schweizer Arbeitnehmer sind unter den Spitzenverdienern zu finden. Ein weiterer Faktor sind die niedrigen Steuern und die ebenfalls niedrigen Lebenshaltungskosten. Die Nähe zu Deutschland und die Gemeinsamkeiten in kultureller Hinsicht machen die Schweiz gerade für deutsche sehr interessant. Jedoch gilt es zu beachten, dass Deutsche eine andere Mentalität erwartet und die Schweiz nicht der EU angehört.

Auswandern in die Schweiz 

Es finden sich unzählige Gründe, in die Schweiz auszuwandern. Jedoch gibt es deutliche Unterschiede, wenn man in der Schweiz lebt. Der Urlaub in der Schweiz ist mit einem dauerhaften Aufenthalt nicht zu vergleichen! Leben und arbeiten in der Schweiz ist für Deutsche enorm unterschiedlich und es gibt dabei einiges zu beachten.

Kann man einfach in die Schweiz auswandern?

Die Schweiz befindet sich nicht in der EU. Deswegen ist es nicht so einfach, in die Schweiz einzureisen. Möchten Sie längere Zeit in der Schweiz verbringen, in die Schweiz ziehen oder in der Schweiz arbeiten, müssen Sie in jedem Falle zu den Ämtern des zuständigen Kantons.

Im Folgenden einige nützliche Informationen für Deutsche, die in die Schweiz ziehen wollen.

Aufenthalt und Visum:

Wenn Sie weniger als 90 Tage in der Schweiz verbringen, benötigen Sie kein Visum. Diese 90 Tage beziehen sich auf die letzten 180 Tage. Das bedeutet, dass auch alle vorhergehenden Aufenthalte in der Schweiz zusammengezählt werden.

Wenn Sie mehr als 90 Tage in der Schweiz verbringen, ist es notwendig, im zuständigen Migrationsamt den Aufenthaltstitel zu beantragen.

Anmelden in der Schweiz:

Sie planen, länger als 90 Tage in der Schweiz zu verbringen? Es ist notwendig, dass Sie sich in der neuen Wohngemeinde anmelden. Gleichzeitig müssen Sie auch die Aufenthaltsbewilligung beantragen. Ab der Einreise haben Sie 14 Tage Zeit, um diese Behördengänge durchzuführen. Haben Sie einen Arbeitsplatz in der Schweiz gefunden, müssen Sie in jedem Fall vor dem ersten Arbeitstag Ihre Anmeldung einreichen.

Finanzielle Angelegenheiten:

Wenn Sie in die Schweiz ziehen möchten, müssen Sie in der Schweiz nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Dies erfolgt durch den Nachweis über Ihr Vermögen oder durch einen gültigen Arbeitsvertrag.

In jedem Falle sind einige Behördengänge zu erledigen, wenn Sie in die Schweiz ziehen möchten.

Als Deutschland-Schweiz Grenzgänger in die Schweiz ziehen

Falls Sie als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten und in der Schweiz wohnen möchten, sind folgende Schritte von Ihnen zu beachten.

Durch Ihre Arbeit in der Schweiz haben Sie bereits eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz erhalten. Eine Aufenthaltsbewilligung G jedoch gestattet Ihnen nicht, in der Schweiz zu wohnen. Um in der Schweiz zu wohnen, benötigen Sie eine
Aufenthaltsbewilligung B.

Die Aufenthaltsbewilligung B erlaubt es Ihnen:

  • in der Schweiz zu arbeiten

  • in der Schweiz zu leben

  • in die Schweiz zu ziehen

Wenn Sie in der Schweiz arbeiten und auch Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen, gelten Sie in der Schweiz als Zuzügler oder Aufenthalter.

Als Zuzügler müssen Sie einiges beachten. Wie schon erwähnt, ist das Wichtigste die Aufenthaltsbewilligung B. Diese Bewilligung gestattet Ihnen, sich in der Schweiz frei zu bewegen. Sie können jederzeit den Arbeitgeber wechseln oder sich in der Schweiz selbstständig machen. Die Bewilligung B wird in den meisten Fällen für 5 Jahre ausgestellt.

Sie besitzen noch keine Aufenthaltsbewilligung und möchten wegen einer neuen Arbeitsstelle in die Schweiz ziehen? In diesem Falle müssen Sie die Bewilligung B selbst beantragen. Dafür benötigen Sie einen Arbeitsvertrag, der für mindestens 12 Monate geschlossen ist.

Den Wohnsitz anmelden

Mit der Bewilligung B und dem finanziellen Nachweis können Sie sich im Kanton des neuen Wohnortes anmelden. Diese Wohnsitz-Anmeldung muss spätestens einen Tag vor Arbeitsbeginn oder 14 Tage ab dem Zeitpunkt der Einreise durchgeführt werden.
Hier gilt noch darauf zu achten, dass Sie, sobald der Wohnsitz in der Schweiz behördlich gemeldet wurde, innerhalb von 18 Monaten übersiedeln müssen.

Steuerliches in der Schweiz

Wenn Sie nun einen Wohnsitz in der Schweiz besitzen, dann sind Sie in diesem Kanton steuerpflichtig. Der Ort der Arbeitsstelle spielt in diesem Falle keine Rolle. Als Bewohner der Schweiz ist für Sie ab sofort die Quellensteuer gültig. Als Angestellter oder Arbeiter wird die Quellensteuer automatisch von Ihrem Bezug einbehalten. Als Grenzgänger haben Sie mit der Quellensteuer schon Erfahrung. Jedoch gilt es zu beachten, dass Sie als Grenzgänger nur eine Pauschale von rund 4,5 Prozent ihres Bezuges in die Quellensteuer abgegeben haben. Als Zuzügler unterliegen Sie ab sofort der vollen Höhe der Quellensteuer.

Die Quellensteuer (in Deutschland ist es die Einkommensteuer) setzt sich in der Schweiz aus Folgendem zusammen:

  • Steuern der Wohngemeinde

  • Bundessteuer
    und

  • Steuern des Kantons des Wohnortes

Die Bundessteuer ist einheitlich, während die verschiedenen Gemeinden und Kantone unterschiedliche Steuersätze besitzen. Durch die überdachte Wahl des Kantons können Steuern eingespart werden.

Versicherungen ändern

Bevor Sie in die Schweiz ziehen, sollten Sie nicht vergessen, Ihre Versicherungen zu überprüfen und anzupassen. Die Krankenversicherung muss in jedem Falle immer angepasst werden. Genau wie in Deutschland ist die Krankenversicherung verpflichtend. Dies gilt jedoch auch für alle anderen Versicherungen, die Sie besitzen. Falls Sie dies vergessen, kann es dazu kommen, dass Sie Ihre Prämien (Versicherungsbeiträge) bezahlen und keine Leistung erhalten!

Krankenversicherung in der Schweiz für Zuzügler

Wenn Sie in die Schweiz ziehen und dort arbeiten, sind Sie krankenversicherungspflichtig. Als Grenzgänger hatten Sie die Möglichkeit, sich von der Krankenversicherung befreien zu lassen.
Nun sind Sie verpflichtet, nach dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz eine Krankenversicherung bei einem der Anbieter zu wählen. Die Unterschiede zu einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland sind enorm. Eine Zusatzversicherung in Deutschland kann jedoch gewählt werden.

Vorteilhafte Zusatzversicherungen

Sie können durch Zusatzversicherungen Ihre Zukunft absichern. Zu den äußerst sinnvollen Ergänzungen zählen zum Beispiel:

  • eine ambulante Zusatzversicherung für eine weltweite private Behandlungen

  • eine Zusatzversicherung für zahnärztliche Leistungen

  • eine stationäre Zusatzversicherung

Abmeldung in Deutschland nicht vergessen

Um keine unnötigen Kosten zu verursachen oder Schwierigkeiten zu bekommen, sollten Sie nicht vergessen, sich bei den Ämtern in Deutschland abzumelden.

Zu den wichtigsten zählen hierbei

  • das Finanzamt

  • die Gemeinde

  • Dienstleister
    Gasversorgungsunternehmen
    Stromanbieter
    GEZ
    Müll

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Post. Vergessen Sie nicht, einen Nachsendeauftrag bei der Post einzurichten.

Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben, müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde abmelden. Hierzu haben Sie eine Frist von 14 Tagen einzuhalten. Die Abmeldebestätigung, die Sie erhalten, können Sie bei Schweizer Behörden vorlegen, falls es notwendig werden sollte.

Der Umzug in die Schweiz

Haben Sie nun alle Vorbereitungen getroffen und sind dabei, Ihren Umzug mit allen Habseligkeiten zu beginnen, noch einige Tipps dazu.

Einfuhr- und Zollbestimmungen in der Schweiz

Die Schweiz hat besondere Regelungen für die Einreise. Sie sollten sich rechtzeitig vor dem Umzug über die genaue Regelung informieren. Es gibt zum Beispiel Beschränkungen bei der Einfuhr von Möbelstücken. Falls Ihre Möbel zum Beispiel weniger als 6 Monate alt sind, gelten in der Schweiz besondere Bedingungen. 

Wenn Sie schon vor der Abreise eine detaillierte Liste über Ihre Umzugs-Gegenstände erstellen, können Sie sich die Einreise vereinfachen. Diese Liste kann einfach überprüft werden, wenn Sie die Grenze überqueren und etwaige Fragen werden rasch und einfach geklärt. 

Ebenfalls für die Einreise notwendig ist der Nachweis des Wohnortwechsels. Hierfür sind der Mietvertrag, die Anmeldebestätigung oder der Arbeitsvertrag völlig ausreichend. Besitzen Sie Güter, die weniger als 6 Monate alt sind und mehr als 300 Franken wert sind, muss die Mehrwertsteuer nachbezahlt werden. Ältere Gegenstände sind frei von Abgaben. 

Besitzen Sie Haustiere, gibt es auch noch einiges zu beachten

Generell gesehen können Haustiere ohne Probleme in die Schweiz gebracht werden. Wie in anderen Ländern auch benötigen Sie für Ihre Haustiere nur die gültigen EU-Heimtierpässe und die Tiere müssen eine gültige Tollwutimpfung besitzen. Bei Hunden ist des Weiteren zu beachten, dass diese bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden müssen. 

Eröffnung eines Bankkontos in der Schweiz 

Haben Sie Ihre Anmeldung in der Schweiz erfolgreich abgeschlossen, ist es für Sie sehr einfach, ein Bankkonto zu eröffnen. Banken in der Schweiz verlangen in jedem Falle, dass der Kontoinhaber in der Schweiz ansässig ist. Um einen Kontovertrag abzuschließen, benötigen Sie Ihren Aufenthaltserlaubnis B / L / C oder einen Schweizer Pass.  

Leben und wohnen in der Schweiz, es gibt viele Unterschiede zu Deutschland

Leben in der Schweiz ist in vielen Punkten dem Leben in Deutschland gleichzusetzen. Es gibt jedoch ebenso viele Unterschiede wie Gemeinsamkeiten in der Mentalität und den generellen Gegebenheiten. Auch in Rechtsangelegenheiten sollten Sie sich informieren. Ob es nun das Mietrecht betrifft oder auch die rechtliche Stellung als Arbeitnehmer. Sie werden viele Unterschiede finden, natürlich hat das Leben in der Schweiz auch einige Vorteile.

Grenzgänger Deutschland – Schweiz

Es gibt unzählige Grenzgänger, die regelmäßig in die Schweiz fahren, um zu arbeiten. Viele dieser Grenzgänger entscheiden sich nach einiger Zeit, ihr Leben in die Schweiz zu verlegen. Diese Entscheidung wird in vielen Fällen sehr gut überlegt und die Vor- und Nachteile sehr genau abgewogen. Mit diesem kurzen Überblick der Anforderungen, die die Entscheidung: Ich möchte in die Schweiz ziehen, mit sich bringt, ist Ihnen sicher geholfen eine Entscheidung zu treffen. In die Schweiz zu ziehen ist in jedem Falle kein unmögliches Unterfangen.

Bringen Sie Ihre Fragen zu uns, wir helfen Ihnen gerne.

Wir als Grenzgänger Experten bieten Ihnen seit 1999, im Gegensatz zu allen anderen, eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Unser Berater Björn Vollmer hat in Deutschland und in der Schweiz seine Ausbildung absolviert. Er ist daher in beiden Ländern absoluter Spezialist auf dem Gebiet Arbeiten in der Schweiz, mit Erfahrung aus über 10.000 Beratungen. Persönliche Beratung bieten wir Ihnen in unserem Büro in Brombach. Online-Beratungen sind bei uns ebenfalls hoch im Kurs und können auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden.
Sie können sich zu 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr unter einer kostenfreien Telefonnummer einen Termin bei einem unserer Experten vereinbaren.