Stationäre Zusatzversicherung für Grenzgänger
„My Home is my Castle.“ Gerade in schweren Zeiten sehnen wir uns nach Sicherheit, Ruhe und vertrauter Umgebung – besonders, wenn es um unsere Gesundheit geht. Doch nicht jede Erkrankung lässt sich zu Hause auskurieren. Bei Operationen oder komplizierten Therapien führt oft kein Weg an einem Krankenhausaufenthalt vorbei.
Und genau hier zahlt sich eine stationäre Zusatzversicherung für Grenzgänger aus.

Warum ist eine stationäre Zusatzversicherung für Grenzgänger sinnvoll?
Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz bewegen sich zwischen zwei Gesundheitssystemen – und genau das macht eine gezielte Absicherung so wichtig. Denn weder die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland (GKV) noch das Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) decken Wahlleistungen wie die Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer ab. Ohne Zusatzversicherung bleiben damit oft nur die Standardleistungen oder teure Zuzahlungen aus eigener Tasche.
Mit Zusatzversicherung sichern Sie sich gezielt genau das ab, worauf es im Ernstfall ankommt:
- ✓ Behandlung durch den Chefarzt oder Spezialisten Ihrer Wahl
- ✓ Ruhige Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- ✓ Freie Krankenhauswahl auch außerhalb Ihres Arbeits- oder Wohnorts
- ✓ Grenzüberschreitende Absicherung egal wo Sie behandelt werden
Mit dem Abschluss einer stationären Zusatzversicherung behalten Sie die Kontrolle über Ihre medizinische Versorgung und vermeiden gleichzeitig hohe Eigenkosten.
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Was kostet eine stationäre Zusatzversicherung für Grenzgänger?
Die Kosten für eine stationäre Zusatzversicherung hängen stark von Ihrem Eintrittsalter und Ihrem Gesundheitszustand ab. Wer jung und gesund abschließt, zahlt oft nur 15 bis 40 Euro im Monat. Mit zunehmendem Alter, besonders ab dem 60. Lebensjahr, können die Beiträge jedoch deutlich steigen und 60 Euro oder mehr erreichen.
Tipp: Je früher Sie sich absichern, desto günstiger bleibt es dauerhaft, selbst wenn Sie später gesundheitliche Einschränkungen haben. Viele Tarife garantieren Ihnen den Beitrag auch im Alter, wenn Sie früh genug einsteigen.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Gesundheitsfragen sind bei der Antragstellung Standard. Wer Bluthochdruck, starkes Übergewicht oder chronische Erkrankungen hat, muss mit Zuschlägen oder sogar einer Ablehnung rechnen. Deshalb lohnt es sich, auch mit kleineren Beschwerden nicht zu zögern, denn warten kann teuer werden.
Fragen Sie sich nicht, ob Sie diese Leistungen jemals benötigen, sondern, was es Sie kosten würde, wenn Sie sie plötzlich brauchen. Ein Unfall oder eine ernste Diagnose kann jeden treffen. Mit Zusatzversicherung sind Sie vorbereitet, ohne im Ernstfall finanzielle Risiken tragen zu müssen.

Über Uns
Erfahrung aus über 10.000 Beratungen
Unser Berater Björn Vollmer hat in Deutschland und in der Schweiz seine Ausbildung absolviert. Er ist daher in beiden Ländern absoluter Spezialist auf dem Gebiet Arbeiten in der Schweiz.
"Wir bieten Ihnen eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung."

Björn Vollmer
Grenzgänger Experte



Worauf sollten Grenzgänger bei der Tarifwahl achten?
Nicht jede stationäre Zusatzversicherung ist automatisch für Grenzgänger geeignet. Achten Sie beim Abschluss besonders darauf, dass:
- Behandlungen in Deutschland und der Schweiz gleichermaßen abgedeckt sind – viele Tarife gelten nur im Inland.
- Klinik- und Arztwahl wirklich frei möglich ist – auch außerhalb Ihres Wohn- oder Arbeitskantons.
- Keine Einschränkungen bei Aufenthalten im Ausland bestehen (z.B. bei Notfällen während Reisen).
- Leistungsgrenzen und Wartezeiten transparent geregelt sind.
- Gesundheitsfragen realistisch beantwortet werden – falsche Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Tipp: Holen Sie sich im Zweifel eine unabhängige Beratung. Nicht jeder günstige Tarif passt zu Ihrer persönlichen Lebenssituation als Grenzgänger.

Björn Vollmer
Grenzgänger Experte
“Wir bieten Ihnen eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung.”


FAQ
Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung für Grenzgänger
Gilt die stationäre Zusatzversicherung sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz?
Ja, die stationäre Zusatzversicherung für Grenzgänger gilt in vielen Fällen sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz, allerdings nur, wenn Sie einen passenden Tarif wählen, der explizit eine grenzüberschreitende Absicherung vorsieht. Achten Sie darauf, dass auch Aufenthalte außerhalb Ihres Arbeitskantons in der Schweiz abgedeckt sind.
Übernimmt die Zusatzversicherung als Grenzgänger die Chefarztbehandlung?
Ja, eine stationäre Zusatzversicherung für Grenzgänger übernimmt in der Regel auch die Chefarztbehandlung, vorausgesetzt, diese Leistung ist im gewählten Tarif enthalten. In beiden Ländern können damit Behandlungen durch erfahrene Spezialisten oder leitende Ärzte abgesichert sein.
Kann ich als Grenzgänger frei wählen, in welchem Krankenhaus ich behandelt werde?
Ja, mit einer passenden stationären Zusatzversicherung können Sie als Grenzgänger in der Regel frei wählen, in welchem Krankenhaus Sie behandelt werden, sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz. Wichtig ist, dass der Tarif keine Einschränkung auf bestimmte Kliniken oder Kantone vorsieht.
Was kostet eine stationäre Zusatzversicherung für Grenzgänger?
Die Kosten für eine stationäre Zusatzversicherung für Grenzgänger liegen meist zwischen 15 und 60 Euro pro Monat, je nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang. Jüngere Versicherte profitieren dabei von dauerhaft günstigeren Beiträgen.
Muss ich als Grenzgänger bei Vertragsabschluss Gesundheitsfragen beantworten?
Ja, als Grenzgänger müssen Sie bei Vertragsabschluss einer stationären Zusatzversicherung in der Regel Gesundheitsfragen beantworten. Vorerkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes oder starkes Übergewicht können zu Risikozuschlägen oder einer Ablehnung führen.
Kann ich die stationäre Zusatzversicherung auch behalten, wenn ich nicht mehr als Grenzgänger arbeite?
Ja, in vielen Fällen können Sie die stationäre Zusatzversicherung behalten, auch wenn Sie nicht mehr als Grenzgänger arbeiten, z. B. bei einem Wohnortwechsel, Renteneintritt oder Jobwechsel. Wichtig ist, dass Sie den Vertrag durchgängig aufrechterhalten.
Gibt es bei stationären Zusatzversicherungen Wartezeiten für Grenzgänger?
Ja, bei stationären Zusatzversicherungen gibt es meist eine Wartezeit von drei bis acht Monaten, auch für Grenzgänger. Diese entfällt jedoch in der Regel bei Unfällen oder akuten Notfällen.