Wochenaufenthalter in der Schweiz
Allgemeines

Die Frage des Hauptwohnsitzes
Diese Einschätzung ist für die Steuerpflicht des Grenzgängers von Bedeutung. Sollte sich diese Frage für Sie stellen, ist es empfehlenswert, eine Beratung bei einem auf Grenzgänger spezialisierten Steuerberater in Anspruch zu nehmen.
Bejahung
60-Tage-Regelung
Wenn ein Grenzgänger nicht an jedem Arbeitstag zu seinem Wohnsitz in Deutschland zurückkehren kann, darf er unter bestimmten Voraussetzungen die 60-Tage-Regel nutzen. Sind die Voraussetzungen dafür erfüllt, ist zu prüfen, in welchem Land die Besteuerung für den Teil des Lohns für Arbeitstage erfolgt, die nicht in der Schweiz geleistet wurden.
Für einige Personengruppen wie zum Beispiel leitende Angestellte, die im Handelsregister eingetragen sind, gelten Ausnahmen. Wer die 60-Tage- Regelung nutzen will, sollte sich unbedingt von einem Steuerexperten beraten lassen, um die möglichen Varianten zu erörtern und die Vor- und Nachteile zu bewerten. Unter anderem kann zum Beispiel die Wahl der Veranlagung für Ehegatten erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Steuerschuld haben. Falls die Voraussetzungen für die Anwendung der 60-Tage-Regel erfüllt sind, ist das Formular Gre-3 auszufüllen. Außerdem müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine formlose Liste der Tage vorlegen, an denen Sie nicht nach Deutschland zurückgekehrt sind. Nach seiner Bestätigung gehen die Unterlagen an das Steueramt Ihres Kantons, dort wird die Differenz zwischen Ihrer kantonalen Steuer abzüglich der Quellensteuer von aktuell 4,5 Prozent für Grenzgänger ermittelt. Der Nachforderungsbescheid und der Zahlungsnachweis für die Differenzsteuer stellen den Nachweis für das deutsche Finanzamt dar, dass Ihr Einkommen in der Schweiz richtig versteuert wurde.
Zu den Tagen, die im Rahmen der 60-Tage-Regel zu berücksichtigen sind, gehören die Wochentage Montag bis Freitag. Samstag, Sonntag und Feiertage gehören ausnahmsweise dazu, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber dazu verpflichtet wurden und dafür einen Freizeitausgleich oder eine Bezahlung erhalten. Auch für diese Einzelfallprüfung sollten Sie einen Steuerberater hinzuziehen. Von besonderer Bedeutung ist im Zusammenhang mit der 60-Tage-Regel die sogenannte „Unzumutbarkeit der Rückkehr“ aus beruflichen Gründen. Unzumutbar ist die Rückkehr, wenn die kürzeste einfache Strecke zwischen Ihrem Wohn- und Arbeitsort über 100 Kilometer beträgt. Alternativ dazu gilt als unzumutbar, wenn die Zeit für eine einfache Wegstrecke über 1,5 Stunden beträgt. Wollen Sie von der 60-Tage-Regel und der Unzumutbarkeit der Rückkehr Gebrauch machen, müssen Sie plausibel nachweisen, dass Sie eine Übernachtungsmöglichkeit in der Schweiz haben.
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