Heilpraktiker Krankenzusatzversicherung für Grenzgänger in der Schweiz

Der Rücken fühlt sich schon ein wenig leichter an, das Bein schmerzt ein bisschen weniger und die Migräne ist so gut wie weg – und das alles ganz ohne Schulmedizin.

Heilpraktiker Krankenzusatzversicherung für Deutsch-Schweiz-Grenzgänger

Der Rücken fühlt sich schon ein wenig leichter an, das Bein schmerzt ein bisschen weniger und die Migräne ist so gut wie weg – und das alles ganz ohne Schulmedizin. Das war ganz allein der Verdienst des Heilpraktikers. Kein Wunder, dass die sanfte Alternativmedizin auf dem Vormarsch ist. Längst hat sie sich als schonende Alternative zur klassischen Therapie bewährt. Das einzige Problem: Die Krankenkassen halten sich bei der finanziellen Beteiligung bei Heilpraktiker-Anwendungen noch immer zurück, speziell bei Grenzgängern. Lohnt sich also eine Heilpraktiker Krankenzusatzversicherung?

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Zahlt sich eine Heilpraktiker Krankenzusatzversicherung für Grenzgänger aus?

Das tut sie. Wer den Heilpraktiker dem Hausarzt vorzieht und bereits positive Erfahrungen mit der Alternativmedizin gesammelt hat, profitiert definitiv von der zusätzlichen Absicherung. Wer sich aber lieber auf die klassische Art und Weise therapieren lässt und bislang so gut wie keinem Heilpraktiker einen Besuch abgestattet hat, für den macht die Zusatzversicherung wenig Sinn. Schließen Sie die Heilpraktiker Krankenzusatzversicherung ab, trägt sie die Kosten für Naturheilverfahren und alternative Heilmethoden. Selbst die Psychotherapie bei einem Heilpraktiker ist damit versichert.

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Kommt die Krankenkasse für Naturheilverfahren auf?

Laut dem Sozialgesetzbuch müssen sich die deutschen Krankenkassen nicht an Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden beteiligen. Bei Grenzgängern Deutschland-Schweiz, die nach dem Schweizer KGV versichert sind, gilt dasselbe. Wer trotzdem nicht auf die Schulmedizin-Alternative verzichten will, bekommt eine privatärztliche Rechnung gestellt. Verschiedene Krankenkassen bieten ihren Patienten jedoch Zusatzleistungen und Bonusprogramme an, die auch Heilpraktikerverfahren beinhalten – zum Beispiel Akupunktur, Homöopathie oder Osteopathie. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht – genauso wenig wie bei Grenzgängern, die das Formular106 nutzen.

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Wie viel verlangt ein Heilpraktiker?

Ein Pauschalpreis lässt sich hier leider nicht angeben. Schließlich kann jeder Heilpraktiker seinen Stundensatz selbst festlegen. Die Gebührenordnung für Heilpraktiker dient ihm lediglich zur Orientierung. Für gewöhnlich bewegen sich die Behandlungen in Deutschland zwischen 60 und 120 Euro. Zum Beispiel: Für eine Erstanamnese geht die GebüH von einem Höchstbetrag von 83,50 Euro aus. In Wirklichkeit aber beläuft sich das Honorar eines Heilpraktikers auf 100 bis 140 Euro. Noch tiefer müssen Sie in der Schweiz in die Tasche greifen. Bis zu 40 Prozent mehr kostet die Behandlung hierzulande. So sind Sie mit der Heilpraktiker Zusatzversicherung auf der sicheren Seite.

https://www.ukv.de/content/krankenversicherung/krankenzusatzversicherung/heilpraktiker/

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