Arbeitslosenversicherung für
Grenzgänger in der Schweiz
Eine Pflichtversicherung
für Arbeitnehmer in der
Schweiz
Erwerbstätige, die innerhalb von 2 Jahren mehr als 12 Monate gearbeitet haben, haben einen Anspruch auf Arbeitslosenversicherung und auf Arbeitslosengeld. Dieser Anspruch besteht auch für Aufenthalter.
Berechnungsgrundlage
Bei einem Jahreseinkommen von unter 148.200 Schweizer Franken liegt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bei 2,2 Prozent des Jahreseinkommens. Ist das Einkommen höher, zahlen Sie 1 Prozent. Die Beiträge werden hälftig zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer aufgeteilt.
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