Arbeitslosenversicherung für

Grenzgänger in der Schweiz

 

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Eine Pflichtversicherung

für Arbeitnehmer in der

Schweiz

Grenzgänger mit einer unselbständigen Tätigkeit müssen Beiträge für die Arbeitslosenversicherung zahlen. Dadurch sichern sie sich im Fall einer Arbeitslosigkeit in Deutschland ab. Die Grundlage für die Ermittlung der Beiträge ist das Bruttoeinkommen in der Schweiz.

Erwerbstätige, die innerhalb von 2 Jahren mehr als 12 Monate gearbeitet haben, haben einen Anspruch auf Arbeitslosenversicherung und auf Arbeitslosengeld. Dieser Anspruch besteht auch für Aufenthalter.

Berechnungsgrundlage

Bei einem Jahreseinkommen von unter 148.200 Schweizer Franken liegt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bei 2,2 Prozent des Jahreseinkommens. Ist das Einkommen höher, zahlen Sie 1 Prozent. Die Beiträge werden hälftig zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer aufgeteilt.

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