Grenzgänger Krankenversicherung

Jede in der Schweiz lebende oder arbeitende Person ist verpflichtet, krankenversichert zu sein. Die Versicherung ist obligatorisch, das bedeutet, es gilt eine Versicherungspflicht, auch die Grenzgänger Krankenversicherung bildet an dieser Stelle keine Ausnahme.

Verschiedene Krankenversicherungen für Grenzgänger

Das Krankenversicherungssystem der Schweiz beinhaltet einige Einschränkungen und ist mit dem System, das man aus Deutschland gewohnt ist, nicht direkt vergleichbar. Einige Beispiele dazu:

  • es enthält keine Leistungen für Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • es besteht nur die Möglichkeit einer Notfallversorgung in Deutschland und nicht die Wahl der Behandlung bei einem beliebigen Arzt
  • nur Behandlungen im Wohnkanton
  • hohe Franchise und Selbstbehalte

Diese Ursachen haben den Entwurf eines besonderen Versicherungsmodells gefördert. Seit dem Jahr 2002 gibt es ein bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und den EU EFTA-Staaten.

Es entstand eine Kombination aus der Schweizer Basis Krankenkasse und der deutschen Aushilfskasse deutscher GKV-Träger. Durch diese Kombination entstand die Grenzgänger Krankenversicherung nach KVG (Krankenversicherungsgesetz). Die EU/EFTA-Variante bietet dem Grenzgänger einen Basis-Schutz in Deutschland oder der Schweiz.

Björn Vollmer

Grenzgänger Experte

“Wir bieten Ihnen eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung.”

3 Möglichkeiten der Krankenversicherung für Grenzgänger

Deutsche GKV

Gesetzliche Krankenversicherung

Vorteile auf einen Blick

+ Günstiger Beitrag bei geringem Einkommen

+ Kostenlose Mitversicherung von nicht erwerbstätigen Familienangehörigen (Familienversicherung)

+ Behandlung in der Schweiz mit Zusatzversicherung möglich

+ Keine Gesundheitsfragen

+ Pflegepflicht Versicherung über die gesetzliche Krankenversicherung

Nachteile

- Kein Arbeitgeberzuschuss

- Einschränkungen in der Zukunft möglich, durch eine neue Gesundheitsreform

- Hoher Mitgliedsbeitrag schnell erreicht.

- Hohe Beiträge als Rentner

- Beiträge steigt durch Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze jährlich

Deutsche PKV

Private deutsche Krankenversicherung für Grenzgänger

Vorteile auf einen Blick

+ Beitragshöhe Abhängig vom Eintrittsalter und Versicherungsschutzes

+ Behandlungen in der Schweiz bei Premium Versicherern möglich

+ Behandlungen als Privatpatient

Nachteile

- Kein Arbeitgeberzuschuss

- Rückkehr in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung erschwert

- Hoher Eigenanteil bei Arztbesuchen in der Schweiz

- Leistungskürzungen sind möglich

- Gesundheitsprüfung bei Aufnahme

- Familienmitglieder können nicht beitragsfrei mitversichert werden

Schweizer KVG

Gesetzliche Schweizer Krankenversicherung für Grenzgänger (E106)

Vorteile auf einen Blick

+ Sehr günstige Beiträge

+ Günstige Beiträge für Familien und Familienangehörige

+ Behandlung in der Schweiz und Deutschland möglich

+ Keine Gesundheitsfragen

+ Leistungen können durch Zusatzversicherung verbessert werden

+ Garantie Rückkehrrecht in die Deutsch gesetzliche Krankenversicherung

Nachteile

- Kein Arbeitgeberzuschuss

- Einschränkungen in der Zukunft möglich, durch eine neue Gesundheitsreform

- In der Pflegeversicherung nur Sachleistung versichert, Lücke in der Geldleistung

- Beiträge werden jährlich neu kalkuliert

- Nur Behandlungen im Arbeitskanton der Schweiz möglich

Gesetzliche deutsche Krankenversicherung für Grenzgänger

Durch eine freiwillige gesetzliche Versicherung in Deutschland erwirbt der Grenzgänger einen Leistungsanspruch gemäß den Bestimmungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Die GKV-Beiträge sind abhängig von der Höhe des Bruttoeinkommens des Versicherten und erreichen ihren Höchstbeitrag bei einem Jahresgehalt von 58.050 Euro brutto pro Jahr. Diese Regelungen gewährleisten eine angemessene Absicherung im Krankheitsfall und orientieren sich am individuellen finanziellen Status des Grenzgängers

Beitragsbeispiel für eine 30-jährige Person

• Einkommen CHF 55.000/p.a
• Single
• Kinderlos
• Privatschutz
• Euro 880,30 mtl.

Private deutsche Krankenversicherung für Grenzgänger

Für Grenzgänger, die bereits privat in Deutschland versichert sind, erstreckt sich der Leistungsanspruch sowohl auf das deutsche Gesundheitssystem als auch auf das Land, in dem sie beruflich tätig sind. Einige private Krankenversicherungen in Deutschland bieten sogar weltweite Leistungen an. In der Regel umfassen private Versicherungen Zahn- und Pflegeversicherungen. Im Falle eines schweizerischen Grenzgängers, der in Deutschland privat versichert ist, ist es essenziell, sich von der Pflicht zur Versicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) in der Schweiz befreien zu lassen.

Die Private Deutsche Krankenversicherung (PKV) ermöglicht unabhängig von der Höhe des Bruttoeinkommens flexible Wahlmöglichkeiten des Versicherungsschutzes. Diese Flexibilität gestattet dem Grenzgänger, einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu wählen, der seinen individuellen Anforderungen und Präferenzen entspricht.

Beitragsbeispiel für eine 30-jährige Person

• Einkommen CHF 55.000/p.a
• Single
• Kinderlos
• Privatschutz
• Ab Euro 285,00 mtl.

Gesetzliche grenzüberschreitende Schweizer Krankenversicherung für Grenzgänger (E106)

Als Grenzgänger von Deutschland in die Schweiz besteht die Möglichkeit, sich bei der Schweizer Krankenversicherung zu versichern. Dabei ist darauf zu achten, den Tarif gemäß KVG zu wählen. Die Versicherung nach KVG gewährleistet Leistungsansprüche aus der Basisversicherung in der Schweiz, während die durch Zusatztarife bestimmten Leistungen auch im Wohnland Deutschland gelten. Die Auswahl der individuellen Zusatztarife erfordert eine sorgfältige Kombination.

Das Formular S072/S1 (E106) wird dem Versicherten in doppelter Ausfertigung bei Vertragsabschluss überreicht. Eine Ausführung muss bei der gewählten deutschen Krankenkasse, wie Barmer GEK, AOK, TKK usw., hinterlegt werden, um eine deutsche Versicherungskarte zu erhalten. Diese Karte ermöglicht die Inanspruchnahme von Leistungen in Deutschland, wobei der behandelnde Arzt direkt mit der Krankenkasse abrechnen kann. Ebenso erhält der Grenzgänger eine Versicherungskarte von der Schweizer Krankenkasse für Arztbesuche in der Schweiz, wobei das jeweilige Landesgesetz zu beachten ist.

Die Schweizer gesetzliche Krankenversicherung nach KVG bietet unabhängig von der Höhe des Bruttoeinkommens einen kostengünstigen Beitrag.

Beitragsbeispiel für eine 30-jährige Person

• Einkommen CHF 55.000/p.a
• Single
• Kinderlos
• Versicherungsschutz wie GKV
• Ab CHF 194.10 mtl.

Einige Vorteile auf einen Blick des Grenzgängermodells EU / EFTA mit dem Formular (E106)

• günstige Beiträge
• keine Gesundheitsprüfung notwendig
• Beitrag nicht einkommensunabhängig
• Behandlungsmöglichkeiten in Deutschland und der Schweiz
• Günstiges Krankenkassenmodell für Familien
• Erleichterte Rückkehr in die deutsche GKV

In Kombination mit unseren Premiumpartnern im Bereich der Zusatzversicherung genießen Sie einen optimalen Versicherungsschutz in Deutschland und der Schweiz.

Einige Vorteile auf einen Blick:

+ Freie Wahl des Arztes in Deutschland oder der Schweiz

+ Freie Wahl des Krankenhaus in Deutschland oder der Schweiz

+ Freie Wahl des Zahnarztes in Deutschland

+ Rückkehr in die deutsche Krankenversicherung möglich

Dies gilt für ganz Deutschland und selbstverständlich auch für die Schweiz. Hierfür stehen drei Varianten der Grenzgänger Krankenversicherung zur Auswahl. Diese Modelle setzen sich aus unterschiedlichen Leistungen zusammen und verursachen je nach Wahl verschiedene Kosten. Es ist notwendig, sich unbedingt genau mit den verschiedenen Möglichkeiten auseinanderzusetzen. Im Ernstfall möchte man schließlich nicht auf zusätzliche Leistungen verzichten. Für die richtige Wahl der Grenzgänger Krankenversicherung haben Sie nur drei Monate Zeit eine Entscheidung zur treffen, danach gilt dies für Ihre gesamte Dauer. Eine Erneute Wahlmöglichkeit des Versicherungsschutzes entfällt. Lassen Sie sich also hierzu am besten von den Grenzgänger Experten individuell beraten.

Grenzgänger Krankenversicherung im Vergleich

18 Jahre
CHF 79.10 mtl.
*ohne Unfalldeckung

19-25 Jahre
CHF 284.60 mtl.
*ohne Unfalldeckung

Ab 26 Jahre
CHF 316.20 mtl.
*ohne Unfalldeckung

+ Gesundheitsprüfung nicht notwendig

+ Behandlung im Arbeitskanton der Schweiz ( ambulant und stationär )

+ Vereinfachte Rückkehr in deutsche gesetzliche Versicherung möglich

Jetzt online beantragen

18 Jahre
CHF 50.90 mtl.
*ohne Unfalldeckung

19-25 Jahre
CHF 158.90 mtl.
*ohne Unfalldeckung

Ab 26 Jahre
CHF 211.80 mtl.
*ohne Unfalldeckung

+ Gesundheitsprüfung nicht notwendig

+ + 1. Platz der Kundenzufriedenheit im Ktipp Nov. 2022

+ Behandlung im Arbeitskanton der Schweiz ( ambulant und stationär )

+ Vereinfachte Rückkehr in deutsche gesetzliche Versicherung möglich

Jetzt online beantragen

Bis 18 Jahre
CHF 54.90 mtl.
*ohne Unfalldeckung

19-25 Jahre
CHF 175.60 mtl.
*ohne Unfalldeckung

Ab 26 Jahre
CHF 219.50 mtl.
*ohne Unfalldeckung

+ Gesundheitsprüfung nicht notwendig

+ Behandlung im Arbeitskanton der Schweiz ( ambulant und stationär )

+ Vereinfachte Rückkehr in deutsche gesetzliche Versicherung möglich

Jetzt online beantragen

Björn Vollmer

Grenzgänger Experte

“Wir bieten Ihnen eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung.”

Unterschied Deutschland vs. Schweiz bei der Befreiung der Versicherungspflicht

Als Grenzgänger von Deutschland in die Schweiz besteht die Möglichkeit, sich bei der Schweizer Krankenversicherung zu versichern. Dabei ist darauf zu achten, den Tarif gemäß KVG zu wählen. Die Versicherung nach KVG gewährleistet Leistungsansprüche aus der Basisversicherung in der Schweiz, während die durch Zusatztarife bestimmten Leistungen auch im Wohnland Deutschland gelten. Die Auswahl der individuellen Zusatztarife erfordert eine sorgfältige Kombination.

Für die richtige Wahl der Grenzgänger Krankenversicherung haben Sie nur drei Monate Zeit eine Entscheidung zur treffen, danach gilt dies für Ihre gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses. Eine Erneute Wahlmöglichkeit des Versicherungsschutzes entfällt.

In der Schweiz muss jedes Mitglied einer Familie einzeln versichert werden, dies gilt auch für Kinder. Eltern müssen ihre Kinder innerhalb von drei Monaten nach der Geburt bei einer Versicherung versichern lassen. Hierbei kann der Versicherungsanbieter frei gewählt werden.

Die Versicherungspflicht besteht auch für Personen, die in der Schweiz arbeiten und deren Aufenthaltsbewilligung nicht länger als drei Monate gilt, außer wenn diese Personen einen gleichwertigen Versicherungsschutz besitzen oder wenn sie in der Schweiz in Behandlung sind.

Ein weiterer Unterschied zu Deutschland ist, dass jeder Mensch sich selbst um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern muss. Ein Arbeitgeber aus der Schweiz bezahlt darum auch keinen Arbeitgeberanteil bei einer Krankenversicherung.

Wird nun eine private Versicherung abgeschlossen, wird bei der Grenzgänger Krankenversicherung in diesen Fällen immer ein spezieller Tarif geboten. Es muss eine Befreiung der gesetzlichen Versicherungspflicht vorab durchgeführt werden. In diesem Falle sollte jedoch darauf geachtet werden, dass der Grenzgänger in späterer Folge nicht in die gesetzliche deutsche Krankenversicherung wechseln kann.

Die Krankenversicherung für den Grenzgänger sollte immer vor Antritt der neuen Arbeitsstelle abgeschlossen werden, um bei einem Arbeitsantritt versichert zu sein. Die Krankenversicherung für den Grenzgänger endet, wenn der versicherte Grenzgänger nicht mehr der Versicherungspflicht untersteht.

Eine Versicherungspflicht fällt weg bei:

• Ausreise
• einem gemeldeten Wegzug in ein anderes Land
• Beendigung der Arbeitstätigkeit in der Schweiz
• dem Tod der versicherten Person

Für eine Befreiung der Versicherungspflicht sind Stellen zuständig, die von den jeweiligen Kantonen dazu bestimmt wurden. Für die richtige Wahl der Grenzgänger Krankenversicherung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und beraten sie zu 100% unabhängig und kostenlos. Sie können sich zu 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr unter einer kostenfreien Telefonnummer einen Termin bei einem unserer Experten vereinbaren.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Thema Grenzgänger Krankenversicherung

1. Welche Leistungen beinhaltet eine Krankenversicherung für Grenzgänger?

Es stehen verschiedene Modelle zur Grenzgänger Krankenversicherung und eine enorme Anzahl an möglichen Zusatzleistungen zu der Versicherung. Je nach ausgewähltem Modell kann eine stationäre oder ambulante Behandlung in beiden Ländern sowie durch eine Zusatzversicherung eine Behandlung durch einen Zahnarzt in Deutschland versichert werden.

2. Wo muss eine Grenzgänger Krankenversicherung abgeschlossen werden?

Ein Grenzgänger aus Deutschland, der in der Schweiz arbeitet, unterliegt in der Regel der Versicherungspflicht in der Schweiz (es gibt Ausnahmen). Er kann grundsätzlich in der Schweiz eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Durch das Optionsrecht kann aber auch eine freiwillige gesetzliche Versicherung oder eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.

3. Benötigt man unbedingt eine Krankenversicherung als Grenzgänger?

Für jeden Grenzgänger aus Deutschland besteht die Verpflichtung der Versicherung in der Schweiz. Ein Grenzgänger aus Deutschland hat jedoch die Möglichkeit, das Optionsrecht zu nutzen.

4. Welche Grenzgänger Krankenversicherung ist die beste für Grenzgänger?

In den meisten Fällen ist eine Krankenversicherung über eine Schweizer Krankenkasse und die Aushilfskasse aus Deutschland die beste Entscheidung für Grenzgänger. Des Weiteren kann in diesem Fall je nach Wunsch und Bedarf die entsprechende Zusatzleistung gewählt werden.

5. Welche Faktoren sind bei der Grenzgänger Krankenversicherung wichtig?

Bei der Wahl der Krankenversicherung für Grenzgänger ist nicht nur die bisherige Krankenversicherung ein ausschlaggebender Faktor, sondern auch der eigene Gesundheitszustand. Weitere Faktoren sind die Wünsche betreffend des Beitrags und der zu erbringenden Leistung. Nicht zu vergessen sind die familiäre Situation und die Erwerbssituation.

6. Welche Leistungen beinhaltet eine Grenzgänger Krankenversicherung?

Hierbei kommt es auf das individuell ausgewählte Modell und etwaige Zusatzversicherungen an. Verschiedene Modelle bieten stationäre und ambulante Behandlungen in Deutschland sowie in der Schweiz; durch Zusatzversicherungen können Bereiche wie Vorsorge, Zahnbehandlungen und Zahnersatz (ausschließlich in Deutschland), stationäre Behandlungen, Naturheilverfahren und Pflegeleistungen zusätzlich abgesichert werden.

7. Was kostet eine Grenzgänger Krankenversicherung?

Volljährige Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit sich bereits ab einem Monatsbeitrag in Höhe von 158,90 CHF* zu versichern. Krankenkassenbeiträge sind u.a. abhängig vom Alter des Versicherungsnehmers sowie von evtl. gewählten Zusatzleistungen, daher kann der tatsächliche Beitrag auch höher ausfallen. *Stand: 01.01.2024

8. Wie hoch ist der Selbstbehalt bei der Grenzgänger Krankenversicherung?

Der Selbstbehalt ist immer von dem gewählten Modell abhängig. So ist zum Beispiel der Selbstbehalt bei der KVG (E106) Pflichtversicherung meist bis zu 1.000 CHF in der Schweiz, wobei in Deutschland kein Selbstbehalt gilt.

9. Was passiert mit der Grenzgänger Krankenversicherung, wenn man arbeitslos wird?

Bei Arbeitslosigkeit muss die Schweizer Krankenkasse umgehend informiert werden, da in diesem Fall die Versicherungspflicht endet. Gleichzeitig unterliegt der Versicherungsnehmer in diesem Fall der Versicherungspflicht in Deutschland.

10. Kann ein Grenzgänger in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland zurückkehren?

Möchte man als Grenzgänger in der Schweiz nach Ende einer Tätigkeit und nach einer Pflichtversicherung (E106) in der Schweiz wieder eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung, ist das ohne Probleme möglich.

11. Besteht die Möglichkeit, als Grenzgänger in der Schweiz von der Versicherungspflicht befreit zu werden?

Hier ist die Antwort ein eindeutiges Ja. Durch das Optionsrecht ist dies innerhalb von drei Monaten ab Arbeitsbeginn mit einer Krankenversicherung aus Deutschland möglich, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.