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Grenzgängerbewilligung
für die Schweiz (Ausweis G)

Möchte man als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten, benötigt man dafür eine Grenzgängerbewilligung. Die Bewilligung für Grenzgänger wird auch als Ausweis G bezeichnet. Um diesen Ausweis G zu erhalten, müssen jedoch einige Vorschriften beachtet werden. Im Folgenden einige wertvolle Informationen zur Beantragung eines Ausweis G, um als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten zu können.

Welche Grenzgängerbewilligungen gibt es?

Um in der Schweiz als Grenzgänger zu arbeiten, wird in jedem Falle eine Grenzgängerbewilligung benötigt. Wobei es hier zu beachten gilt, dass ein Aufenthalt für Arbeitnehmer aus EU/EFTA-Staaten, welcher jährlich 90 Tage nicht überschreitet, ohne Aufenthaltstitel gewährt wird. Wird dieser Zeitraum überschritten, ist die Beantragung einer Grenzgängerbewilligung notwendig.

In der Schweiz gibt es vier Arten der Aufenthaltsbewilligungen:

  • die G-Bewilligung (Grenzgängerbewilligung)
  • die L-Bewilligung (Kurzaufenthaltsbewilligung)
  • die B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung)
  • die C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung)

Die Grenzgängerbewilligung ist immer mit dem Arbeitsvertrag verbunden und die regelmäßige Heimkehr an den eigenen Wohnsitz muss erfolgen. Diese Heimkehr kann täglich oder wöchentlich erfolgen und muss eingehalten werden.

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Wie wird eine Grenzgängerbewilligung beantragt und wie lange gilt diese?

Die Grenzgängerbewilligung oder auch Ausweis G genannt, wird normalerweise vom Arbeitgeber in der Schweiz beantragt.

Hierfür ist das zuständige Formular „Gesuch der Grenzgängerbewilligung“ notwendig. Diesem Gesuch sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • eine Kopie des gültigen Reisepasses oder der Identitätskarte
  • eine Bestätigung des ausländischen Wohnsitzes
  • eine Kopie des Arbeitsvertrages, der die Dauer der Anstellung, die Arbeitszeit und den Arbeitsantritt enthält

In jedem Falle ist für die Ausstellung einer Grenzgängerbewilligung

  • das Ausländeramt oder auch Migrationsamt des zuständigen Kantons des Arbeitsortes
  • in manchen Kantonen zusätzlich das kantonale Arbeitsamtzuständig.

Erst wenn alle Unterlagen der Bewilligung für Grenzgänger bei der zuständigen Gemeinde eingereicht wurden, darf in der Schweiz als Grenzgänger die Arbeit angetreten werden. Der Ausweis G gilt, solange der Arbeitsvertrag läuft. Dieser Arbeitsvertrag jedoch muss die Dauer von 12 Monaten überschreiten. Ist der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, muss der Ausweis G nach 5 Jahren verlängert werden. Endet das Arbeitsverhältnis aus verschiedenen Gründen, erlischt auch die Grenzgängerbewilligung automatisch.

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Unter welchen Voraussetzungen erhält man eine Grenzgängerbewilligung?

Eine Grenzgängerbewilligung oder auch Ausweis G ist für alle Personen gedacht, die in der Schweiz arbeiten und im Ausland wohnen. Für EU/EFTA-Bürger ist der Erhalt relativ einfach gestaltet. Jedoch müssen trotzdem einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Voraussetzungen für Bürger aus den Nachbarstaaten der Schweiz:

  • gültige EU/EFTA Staatsbürgerschaft
  • Wohnhaft in der festgelegten Grenzregion zwischen der Schweiz und deren Nachbarstaaten
  • vollständig ausgefüllte antragsunterlagen (diese können je nach Nachbarstaat unterschiedlich sein)
  • der Nachweis eines Arbeitgebers oder ein Nachweis über eine selbständige Tätigkeit
  • Unterlagen die nicht in deutscher Sprache sind, müssen von offiziellen Stellen auf Deutsch übersetzt werden

Für Nicht-EU/EFTA-Bürger besteht ebenfalls die Möglichkeit einer Beantragung eines Ausweis G, jedoch gelten hierfür andere Bestimmungen.

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Welche Besonderheiten der Grenzgängerbewilligung gibt es und worauf muss geachtet werden?

Arbeitet man als Grenzgänger in der Schweiz müssen mehrere Besonderheiten berücksichtigt werden.

Der Grenzgängerausweis ist ein wichtiges Dokument, welches immer mitgeführt werden muss. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass dieser Grenzgängerausweis nicht als Identitätsausweis gilt und der Reisepass oder der Identitätsnachweis immer in Verbindung mit dem Grenzgängerausweis vorgelegt werden müssen.

Das Bankkonto

Grenzgänger in der Schweiz benötigen ein Schweizer Bankkonto, damit die Gehaltszahlungen darauf überwiesen werden können. Dieses Konto ist auch notwendig, um in erster Linie die Schweizer Krankenkasse bezahlen zu können. Des Weiteren ist es hilfreich, Einkäufe zu erledigen, Essen zu bezahlen oder einen Mobilfunkvertrag abzuschließen. Einige deutsche Banken in der Grenzregion zur Schweiz bieten ihren Kunden Sonderkonditionen und Sonderlösungen, falls diese als Grenzgänger beschäftigt sind. Hier gilt jedoch darauf zu achten, dass die Schweizer Krankenkasse nur über ein Schweizer Konto bezahlt werden kann.

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Versicherungen in der Schweiz

Deutsche Staatsbürger als Grenzgänger in der Schweiz müssen auch in diesem Punkt einiges beachten. Drei verschiedene Varianten der Krankenversicherung stehen einem Deutschen Bürger, welcher in der Schweiz arbeitet zur Verfügung.

  • Arbeitnehmer, die in Deutschland vorher gesetzlich versichert waren, können diese Versicherung auf freiwilliger Basis weiterführen. Zu diesem Punkt ist zu sagen, dass die Beiträge danach einkommensabhängig sind und sehr hoch ausfallen können.
  • Eine gute Alternative ist hingegen eine private Krankenversicherung. Diese wird nicht nach dem Einkommen berechnet, sondern nach dem Alter bei Abschluss der Versicherung. Die Tarife für diese privaten Versicherungen sind in vielen Fällen frei wählbar und auch das Mitversichern von Familienangehörigen ist hier sehr einfach. Die mitversicherten Familienangehörigen können jedoch auch in diesem Fall mit hohen Kosten verbunden sein. Im Falle einer privaten Krankenversicherung ist damit zu rechnen, dass Untersuchungen bei einem Arzt notwendig sind. Des Weiteren ist das Zurückkehren in die gesetzliche Krankenversicherung in einigen Fällen nicht mehr möglich.
  • Eine äußerst beliebte Variante bei Grenzgängern ist die Pflichtversicherung. Bei der Pflichtversicherung in der Schweiz nach dem Krankenversicherungsgesetz können mit dem Zusatzformular E106/S1 Leistungen der deutschen Krankenkasse bezogen werden. In diesem Fall kann die deutsche Krankenkasse als Kooperationskasse beibehalten werden.

Ausführliche Informationen über das Thema Krankenversicherung als Grenzgänger erhalten Sie hier.

Die Steuererklärung

Als Grenzgänger mit Grenzgängerausweis sind Sie in Deutschland steuerpflichtig. Eine Steuerklärung muss deswegen bis Ende (das bedeutet mit Stichtag 31.07. des Folgejahres) bei der Deutschen Finanzbehörde vorgelegt werden. Es ist in jedem Falle in dieser Situation ratsam einen Steuerberater hinzuzuziehen. Dieser kann bei der selbst durchgeführten Steuererklärung behilflich sein und steuerliche Vorteile für Sie berücksichtigen. Hierzu sollten Sie wissen, dass Grenzgänger pauschal bis zu 4,5 Prozent Quellensteuer in der Schweiz leisten. Die restliche Einkommensteuer wird in Deutschland bezahlt.

Allgemeine Informationen zur Grenzgängerbewilligung

Als Arbeitnehmer mit einer Aufenthaltserlaubnis B können Sie in der Schweiz sehr einfach arbeiten, wenn man alle Vorgaben und Anforderungen erfüllt. Sie müssen darauf achten, Ihre Aufenthaltserlaubnis B und zusätzlich den Reisepass immer bei sich zu haben, wenn Sie innerhalb der Schweiz unterwegs sind. Besteht Ihr Arbeitsverhältnis in der Schweiz länger als 7 Jahre, haben Sie die Möglichkeit, eine Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) zu beantragen.

Die Verdienstmöglichkeiten in der Schweiz sind um einiges höher als in Deutschland oder anderen europäischen Ländern. Hierbei sollten Besitzer des Aufenthaltserlaubnis B jedoch berücksichtigen, dass die Steuern ebenfalls erhöht und die Lebenshaltungskosten in der Schweiz ebenfalls um einiges höher sind.

Bevor Sie nun als Arbeitnehmer in der Schweiz eine Aufenthaltserlaubnis B beantragen, sollten Sie mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber abklären, ob dieser für Sie den Antrag für die Grenzgängerbewilligung stellt. Übernimmt der zukünftige Arbeitgeber diese Formalitäten, sind von Ihnen nur die benötigten Unterlagen an den Arbeitgeber vorab zu übermitteln.

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