Bewilligungen für Grenzgänger
in der Schweiz 

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Die Bewilligung eines Jahresaufenthalts

Aufenthalter sind Ausländer, die sich für einen längeren Zeitraum dauerhaft in der Schweiz aufhalten oder die – wie Rentner oder Studenten – keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Wie Grenzgänger dürfen sich auch Aufenthalter in den Grenzzonen frei bewegen.
Mit einer Jahresaufenthaltsbewilligung dürfen sie den Beruf oder den Arbeitsort jederzeit wechseln und auch eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Außerdem besteht ein Anspruch auf Familiennachzug. Angestellte erhalten eine Aufenthaltsbewilligung für fünf Jahre. Voraussetzung dazu ist ein Arbeitsvertrag mit einer Gültigkeit von mehr als einem Jahr oder ein unbefristeter Vertrag. Sofern der Arbeitsvertrag weiter Bestand hat, kann die Bewilligung nach Ablauf der fünf Jahre verlängert werden. Die endgültige Entscheidung trifft der jeweilige Kanton.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Verlängerung der Bewilligung bereits mehr als
12 Monate unfreiwillig arbeitslos sind, wird die Aufenthaltsbewilligung nur um ein Jahr verlängert. Rentner oder Studenten erhalten eine Aufenthaltsbewilligung, sofern sie eine Kranken- und Unfallversicherung und ausreichende finanzielle Mittel nachweisen. Für Selbständige wird in der Gründungszeit des Unternehmens eine Aufenthaltsbewilligung über 6 bis 8 Monate ausgestellt. Nach dem erfolgreichen Start in die Selbständigkeit haben auch Selbständige einen Anspruch auf eine Bewilligung über 5 Jahre. Voraussetzung dazu ist, dass mit der Selbständigkeit die Existenz gesichert ist.
Beantragt wird die Aufenthaltsbewilligung bei der zuständigen Fremdenpolizei oder bei der Ausländerbehörde zum Zeitpunkt der Anmeldung des Wohnsitzes in der Schweiz.
Dazu sind
ein Arbeitsvertrag, ein gültiger Reisepass und das Gesuch Ausländerbewilligung EU-17 einzureichen.

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