Zahnzusatzversicherung für Grenzgänger in der Schweiz
Die Schweiz hat einiges zu bieten – von malerischen Seen über eindrucksvoll geschwungene Berggipfel bis hin verträumten Tälern.
Grenzgänger Deutschland-Schweiz: Wie sieht es mit einer Zahnzusatzversicherung aus?
Die Schweiz hat einiges zu bieten – von malerischen Seen über eindrucksvoll geschwungene Berggipfel bis hin verträumten Tälern. Kein Wunder, dass viele Grenzgänger Deutschland-Schweiz von der idyllischen Naturkulisse fasziniert sind. Bei einem Punkt aber hinkt das Land der Berge und Seen jedoch hinterher – bei der Zahn Krankenzusatzversicherung. Hier hat der deutsche Nachbar die Nase vorn. Umso besser, dass Grenzgänger mühelos die deutschen Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen können.
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Wie steht es um die Zahnzusatzversicherung in der Schweiz?
In Deutschland dürfen wir uns zumindest teilweise über finanzielle Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse beim Zahnarztbesuch freuen. Anders sieht es in der Schweiz aus. Hier beteiligen sich die Krankenversicherungen so gut wie gar nicht mehr an den Zahnarztkosten. Wir müssen die Behandlungen aus eigener Tasche bezahlen.
Und das kann ganz schön teuer werden. Denn ein Zahnarztbesuch ist inzwischen alles andere als ein Schnäppchen. Im Gegenteil: Die Leistungen werden immer teurer. Zum Beweis: Zahnersatz, der Stabilität und Ästhetik vereint, lässt sich oft zwischen 2.000 und 4.000 Euro kosten. Noch tiefer muss man dafür in der Schweiz in die Tasche greifen. Bis zu 40 Prozent mehr veranschlagen hierzulande die Zahnarztpraxen. Umso mehr lohnt sich eine zuverlässige Zahnzusatzversicherung.
Selbstverständlich haben auch viele Schweizer Anbieter Zahnzusatzversicherungen für deutsche Grenzgänger im Angebot. Wegen der deutlich höheren Zahnarztkosten vor Ort sind die Versicherungsprämien aber entsprechend hoch. Zudem sind viele Versicherungsleistungen bei den Schweizer Tarifen eingeschränkt. Verständlich, dass ein Großteil der Grenzgänger Deutschland-Schweiz auf die günstigeren Tarife des deutschen Marktes zurückgreift. Hier stimmt einfach das Preis-Leistungs-Verhältnis.
Formular 106
Grenzgänger, die in Deutschland wohnen, aber in der Schweiz arbeiten, profitieren von den Vereinbarungen im Formular 106. Hierbei handelt es sich um ein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Dieses erlaubt es dem Grenzgänger, sich an seinem Wohnort in zahnärztliche Behandlung zu begeben. So kann er sich sicher sein, dass er wie ein normaler deutscher Kassenpatient von den gesetzlichen Krankenkassen behandelt wird. Jedoch bestehen hier Lücken im Bereich stationärer, dentaler Versorgung und ebenso im Pfelgebereich.
Was bietet die Zahnzusatzversicherung?
Im Falle von Zahnersatz übernehmen deutsche Krankenkassen für gewöhnlich 50 Prozent der Regelversorgung. Bei der Prävention sichern sie dem Patienten zweimal pro Jahr eine Kontrolluntersuchung sowie weitere Vorsorgemaßnahmen zu – zum Beispiel eine professionelle Zahnreinigung.
An welche Bedingungen ist die deutsche Zahnkrankenzusatzversicherung für Grenzgänger geknüpft?
Wer als Deutsch-Schweizerischer Grenzgänger eine Zahnzusatzversicherung beantragen will, muss zwei Bedingungen erfüllen:
- Er muss Mitglied einer deutschen Krankenkasse sein.
- Sein Erstwohnsitz muss sich in Deutschland befinden.