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Die Gesetzliche Rentenversicherung in der Schweiz

Der Begriff “3-Säulen-System” kennzeichnend für die Altersvorsorge in der Schweiz.

Grenzgänger in der Schweiz haben wie alle anderen Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Rente. Die Schweizer Rente ist jedoch etwas anders aufgeteilt als zum Beispiel das System der Altersvorsorge wie zum Beispiel in Deutschland. Die Rentenversicherung für Grenzgänger, also die Altersvorsorge, ist in drei Bereiche aufgeteilt. Diese 3 Bereiche werden auch als 3 Säulen System bezeichnet. Zwei dieser Säulen sind obligatorisch, während die dritte Säule eine freiwillige und zusätzliche Absicherung im Alter abdecken kann.

Die 3 Säulen sind:

1. die Alters- und Hinterlassenenversicherung
2. die berufliche Vorsorge
3. die private Vorsorge

Jeder Grenzgänger Schweiz ist dazu verpflichtet, seinen Beitrag in die SchweizerRentenversicherung Grenzgänger einzuzahlen. Ab dem erreichten Rentenalter steht jedem Grenzgänger eine Schweizer Rente zu.

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Das 3 Säulen Modell

Die erste Säule

In der ersten Säule der Rentenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz sind die Alters- und die Hinterlassenenversicherung enthalten. Diese Säule dient zur Absicherung der Existenz im hohen Alter. Ebenfalls abgesichert ist ein eventueller Ehepartner des Versicherten. Durch diese Säule werden Rentner nicht nur in ihrer Existenz unterstützt, sondern auch vor Altersarmut bewahrt.

Eine weitere Absicherung bietet diese Säule für anspruchsberechtigte Hinterbliebene, wenn der Arbeitnehmer unerwartet verstirbt oder durch einen Unfall nicht mehr arbeitsfähig wird.

Die Leistungen, die in der ersten Säule erbracht werden:

• Invalidenversicherung
• Alters- und Hinterlassenenversicherung
• Ergänzungsleistungen

Jeder deutsche Grenzgänger in der Schweiz erhält wie alle anderen Arbeitnehmer einen AHV-Ausweis und eine AHV-Nummer in der Schweiz. Die AHV-Nummer ist gleichzusetzen mit der Sozialversicherungsnummer in Deutschland.

Die zweite Säule

In der zweiten Säule des 3 Säulen Systems ist eine berufliche Vorsorge enthalten. Diese Vorsorge ist die kapitalgedeckte Versicherung für berufstätige Personen in der Schweiz.Grenzgänger in der Schweiz sind durch ihre Tätigkeit, die sie in der Schweiz ausüben, in diesem Bereich abgesichert. Durch eine Versicherung kann gewährleistet werden, dass in jeder Situation die Lebenshaltungskosten gehalten werden können.

Die erbrachten Leistungen der zweiten Säule sind:

• eine obligatorische Unfallversicherung
• eine freiwillig organisierte Zusatzversicherung zur Unfallversicherung, hier entscheidet jedoch der Arbeitgeber über das Ausmaß der Leitung
• eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung
• eine Krankengeldversicherung, hier gilt jedoch zu beachten, dass diese Vorsorge von Arbeitgeber freiwillig geleistet werden kann
• Leistungen über die obligatorischen Leistungen hinaus im Bereich der beruflichen Vorsorge werden erbracht, an dieser Stelle können Zusatzleistungen vom Arbeitgeber gewählt werden

Der Arbeitgeber führt die Prämien automatisch monatlich an die zuständige Pensionskasse ab. Die eingezahlten Prämien an die Pensionskassen werden von diesen verwaltet und eine Verzinsung des bestehenden Guthabens mit mindestens einem Prozent wird durchgeführt.

Beendet ein Grenzgänger Schweiz seine Arbeitstätigkeit in der Schweiz vor seinem Rentenalter, wird das eingezahlte Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. Auf einem Freizügigkeitskonto erfolgt keine Verbindung des Guthabens. Die Auszahlung erfolgt, sobald der Arbeitnehmer sein Rentenalter erreicht hat. Eine weitere Möglichkeit, ein Guthaben anzulegen, stellt das Anlegen in Wertpapieren bei Freizügigkeitsstiftungen dar. Diese Alternative ist durch mögliche Gewinne sehr lohnend. In einigen Ausnahmefällen kann das Guthaben bei der Pensionskasse vorzeitig ausbezahlt werden.

Die dritte Säule

In der dritten Säule der Rentenversicherung Grenzgänger sind zwei Bereiche enthalten. Der erste Bereich umfasst eine zweckgebundene Vorsorgeleistung für die Sicherung der Lebenshaltungskosten im Alter. Diese Vorsorgeleistung ist durch den Staat gefördert und steuerlich absetzbar. Die rechtlichen Details dieser Vorsorgeform und deren Abzugsberechtigung erfolgen durch Verordnungen des Staates Schweiz.

Im zweiten Bereich der dritten Säule befinden sich die privaten Arten der Vorsorge. So kann es sich hierbei um Kapitalanlagen, auf die jederzeit zugegriffen werden kann, handeln oder private Versicherungen für das Alter.

Deutsche Grenzgänger in der Schweiz haben auf diese Säule des Schweizer Rentensystems keinen Anspruch. Dadurch erhalten sie auch keine Vorteile. Eine Alternative, die sich einem Grenzgänger bietet, ist eine Direktversicherung, die mit dem ersten Bereich der dritten Säule vergleichbar ist.

Abkommen

Die Schweiz hat mit ihren Nachbarländern ein Abkommen geschlossen, welches das Arbeiten der Bürger jeweiliger Nachbarstaaten einfacher gestalten soll. In erster Linie geht es hierbei um steuerliche Abkommen, um den Grenzgänger nicht zu benachteiligten. Die weiteren Abkommen betreffen gesundheitliche Bereiche, Versicherungen, um die Lebenshaltungs- und Krankheitskosten zu gewährleisten, und ebenfalls die Handhabung einer auszuzahlenden Rente. Im folgenden Punkt wird das Rentenabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz näher betrachtet.

Rentenabkommen zwischen Deutschland & Schweiz

Durch das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und seinem Nachbarland Deutschland können Grenzgänger Schweiz eine Rente aus der Schweiz beziehen. Dies gilt für die AHV-Rente, die private Vorsorge und die Pensionskasse. Hat ein Grenzgänger Schweiz vor oder nach der Tätigkeit in der Schweiz auch in Deutschland Anspruch auf eine Rente, so ist er berechtigt, zwei Renten zu erhalten.

AHV – Altersvorsorge und Hinterlassenenversicherung für Grenzgänger

Wer in der Schweiz oder in Deutschland einen Wohnsitz hat und in der Schweiz arbeitet, ist in der Alters- und Hinterlassenenversicherung pflichtversichert. Eine zusätzliche Pflichtversicherung besteht in der Invalidenversicherung. Beide Versicherungen sorgen dafür, dass ein Teil Ihrer finanziellen Existenz im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall für Ihre Hinterbliebenen gesichert ist.

Der Beitragssatz für diese Versicherungen beträgt insgesamt 10,56 Prozent Ihres Einkommens, der Beitrag wird jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer getragen.

Die Beitragspflicht beginnt zum 01. Januar des Jahres nach dem vollendeten 17. Lebensjahr. Wer also im September 2020 17 Jahre alt wurde, muss ab 01. Januar 2021 Beiträge zahlen. Die Beiträge werden direkt vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen, der Arbeitgeber führt sie danach an die Ausgleichskasse ab. Der AHV-Versicherungsnachweis ist mit einer 13-stelligen Versicherungsnummer versehen. Er dient als Nachweis, dass Beiträge gezahlt oder Leistungen bezogen wurden.

Als Versicherter haben Sie Anspruch darauf, die Zahlungen bei Ihrer Ausgleichskasse anhand von Kontoauszügen zu prüfen. Die zuständige Ausgleichskasse steht als Kassennummer auf Ihrem Versicherungsausweis. Maßgeblich für die Höhe der Rente ist Ihr Jahreseinkommen. In der Regel werden die Renten entsprechend der Entwicklung der Löhne und Preise angepasst. Diese Anpassung wird anhand eines Mischindex errechnet, dem der Mittelwert des Konsumentenpreisindex und der Lohnindex zugrunde liegen. Renten aus der Alters- und der Hinterlassenenversicherung müssen versteuert werden. Männer haben nach dem vollendeten 65. Lebensjahr Anspruch auf die Altersrente, Frauen dürfen ein Jahr früher in Rente gehen.

Wer zwei Jahre früher in Rente gehen will, muss Abzüge in Höhe von 6,8 Prozent pro Jahr hinnehmen. Die klassische Rente macht einen großen Teil der Leistungen aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung aus. Zusätzlich werden Zuschüsse zu Hilfsmitteln wie Lupen, Brillen oder Hörgeräten gezahlt. Fürsorgeleistungen für Schweizer Bürger im Ausland, Beiträge an die Spitex oder an das schweizerische Rote Kreuz sind weitere Zahlungen der Versicherung.

Fazit

Durch das bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz für die Rentenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz sind Grenzgänger außerordentlich gut abgesichert. Durch die Rentenversicherung erhalten Grenzgänger einen Anspruch auf Rentenversicherungsleistungen nach den erbrachten Arbeitsjahren und der hierfür erbrachten Leistung.

Es gilt jedoch darauf zu achten, dass sich jeder Grenzgänger um seine private Vorsorge selbst zu kümmern hat. Durch die beiden unterschiedlichen Systeme, die in beiden Ländern bestehen, kann ein Grenzgänger nur einige geringe Vorteile der Schweiz erhalten.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was passiert mit meiner Rente, wenn ich in der Schweiz arbeite?

Auf die Frage, was mit der Rente passiert, wenn man in der Schweiz arbeitet, kann nicht einfach kurz geantwortet werden. Hat man das Rentenalter erreicht und möchte trotzdem weiterarbeiten, kann der Rentenbeginn auf bis zu fünf Jahre verschoben werden. Die AHV-Rente wird dadurch erst später ausbezahlt oder wenn man in Deutschland arbeitet, besteht die Möglichkeit, die Rente zu beziehen und weiterzuarbeiten.

Wer erhält in der Schweiz Rente?

Jeder Arbeitnehmer erhält in der Schweiz Rente, wenn er in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Hierbei ist die Höhe der geleisteten Zahlungen in die Rentenversicherung und die Anzahl der Arbeitsjahre ausschlaggebend für die Höhe der Rentenzahlung.

Wann hat man in der Schweiz Rentenanspruch?

Wann man in der Schweiz einen Rentenanspruch hat, ist einfach zu beantworten. Männer sind im Alter von 65 Jahren und Frauen im Alter von 64 Jahren berechtigt, eine Rente zu beziehen. Ist das Pensionsalter erreicht, kann jedoch weitergearbeitet werden und die Pensionierung verschoben werden.

Wird die deutsche Rente in der Schweiz angerechnet?

Diese Anrechnung ist durch das getroffene Abkommen geregelt. Wohnt man in der Schweiz und erhält eine deutsche Rente, wird durch das Doppelsteuerabkommen mit Deutschland die Steuer in Deutschland bezahlt. Eine Rente aus der Schweiz wird hingegen in der Schweiz versteuert. Ein deutscher Grenzgänger hingegen muss die Schweizer Rente nach Abzug der Schweizer Steuer in Deutschland versteuern.

Wie hoch ist die durchschnittliche Rente in der Schweiz?

Die durchschnittliche Rente in der Schweiz liegt bei rund 1.800 CHF. Die Rente ist jedoch immer abhängig von der Anzahl der Arbeitsjahre und der Höhe der geleisteten Einzahlungen. Eine minimale Rente aus der ersten Säule beträgt rund 1.225 CHF, die maximale Rentenhöhe beträgt hier 2.450 CHF.

Wann wird die Rente in der Schweiz ausgezahlt?

Die Rente in der Schweiz kann frühestens 5 Jahre vor dem regulären Pensionsalter ausbezahlt werden. Ein vorzeitiges Auszahlen der Pensionskasse kann in Ausnahmefällen durchgeführt werden.