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Schweiz Pensionskasse

Die Schweiz besitzt ein eigenes und gut durchdachtes System der Altersvorsorge. Dieses System besteht aus 3 Säulen.

Schweiz Pensionskasse

Die Schweiz besitzt ein eigenes und gut durchdachtes System der Altersvorsorge. Dieses System besteht aus 3 Säulen. Diese 3 Säulen haben das Ziel, im Alter die Versorgung zu gewährleisten und die Grundkosten zu decken. Durch diese 3 Säulen wird für Arbeitnehmer ein angemessener Lebensstandard im Alter gewährleistet. 

Diese 3 Säulen stehen für:

  • die staatliche Vorsorge

  • die berufliche Vorsorge

  • die private Vorsorge

Die berufliche Vorsorge ist die 2. Säule Schweiz und wird auch Pensionskasse Schweiz oder BVG Schweiz genannt. Für den Großteil der Arbeitnehmer in der Schweiz ist diese Vorsorge obligatorisch. Die Vorsorgen aus den Säulen 1 und 2 garantieren einem Arbeitnehmer rund 60 Prozent vom Einkommen in der Rente. 

Was ist die Pensionskasse?

Die Pensionskasse Schweiz ist eine Vorsorge für das Rentenalter. Diese Vorsorge tritt auch dann in Leistung, wenn eine Invalidität oder der Tod des Arbeitnehmers vor dem Rentenalter eintritt. 

Normalerweise kümmert sich der Arbeitgeber um die Pensionskasse in der Schweiz. Er zieht den Beitrag automatisch vom monatlichen Einkommen ein und bezahlt den BVG Beitrag Schweiz automatisch in die Pensionskasse ein. Laut BVG-Regelung muss der Arbeitgeber für zumindest die halbe Prämie aufkommen. 

Obligatorium – Was bedeutet obligatorisch und überobligatorisch?

Der pflichtversicherte Teil des Einkommens wird als Obligatorium bezeichnet. So ist ein Einkommen ab 22.050 CHF und 88.200 CHF in der 2. Säule Schweiz obligatorisch versichert. Die Pensionskasse Schweiz muss auf diesen obligatorischen Teil 1 Prozent Zinsen mindestens zahlen. 

Der Umwandlungssatz auf das Obligatorium beträgt 6,8 %. Dies ist der Faktor, der zur Berechnung der jährlichen Rentenhöhe aus der Pensionskasse angesetzt wird. Da ein koordinierter Lohn Leistungen sowie Grundlage für Beiträge zur Pensionskasse Schweiz darstellt, kann es zu Versorgungslücken kommen. Gerade bei höheren Gehältern kommt dies öfter vor. 

Das Überobligatorium

Um eine eventuelle Versorgungslücke erst gar nicht entstehen zu lassen, besteht die Möglichkeit, auch Lohnbestandteile über 88.200 CHF zu versichern. Wird dies durchgeführt, spricht man von einem Überobligatorium. 

Der Unterschied zum Obligatorium besteht darin, dass es keine gesetzlichen Richtlinien betreffend Verzinsung, Umwandlungssatz oder Beitragshöhe gibt. Ein weiterer Unterschied des Überobligatoriums zum Obligatorium ist, dass es nicht bei der Steuererklärung angegeben werden kann. 

Welche Leistungen sind in der 2. Säule (Pensionskasse) versichert?

Die Pensionskasse Schweiz übermittelt Ihnen jährlich einen Nachweis, der Vorsorgeausweis genannt wird. Dieser Vorsorgeausweis gibt Ihnen Auskunft darüber, welche Leistungen Sie voraussichtlich erhalten.

Die folgenden Leistungen sind nach dem Gesetz obligatorisch:

Altersrente bei Pensionierung

  • 6,8 Prozent des bereits ersparten Guthabens für das Alter

Pensions-Kinderrente

  • pro vorhandenes Kind unter 25 Jahren werden zusätzlich 20 Prozent der Altersrente ausgezahlt. Dies gilt nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. 

Invalidenrente, falls die Invalidität vor der Pensionierungseintritt:

  • hier erfolgt eine Zahlung von 6,8 Prozent des bereits angesparten Altersguthabens und zukünftiger Gutschriften ohne Verzinsung

Invaliden-Kinderrente:

  • pro vorhandenes Kind unter 25 Jahren erfolgt eine Erhöhung der Auszahlung um 20 Prozent. Jedoch nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

Todesfall:

  • in diesem Fall wird, falls der Versicherte vor Rentenbeginn verstirbt und ein Ehepartner vorhanden ist, an den Hinterbliebenen 60 Prozent der Alters- oder Invalidenrente ausbezahlt. Kinder unter 25 Jahren erhalten eine Waisenrente ausbezahlt.

Weitere Regelungen und Bestimmungen bestehen für die Zahlungen im Todesfall, auf diese kann hier nicht näher eingegangen werden, da diese sehr umfangreich sind.

Das Freizügigkeitskonto

Ein Freizügigkeitskonto Schweiz ist das Konto, auf das Ihre Beiträge zur Pensionskasse in der Schweiz angewiesen werden. Dieses Konto ist nur für die 2. Säule Schweiz vorgesehen. Dieses Konto wird durch einen Vorzugszinssatz ausgestattet, der bei einem normalen Sparbuch nicht gegeben ist. Dieses Konto bietet einen Versorgungsschutz, der auch bei Austritt aus der Pensionskasse in der Schweiz aufrechterhalten bleibt. Diese Vorgehensweise ist gesetzlich geregelt und zweckgebunden. 

Austritt aus der Pensionskasse

Durch die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei einem Unternehmen, das dem System der Pensionskasse angeschlossen ist, erfolgt der Austritt aus der Pensionskasse. Der in der Schweizer Pensionskasse versicherte Arbeitnehmer hat danach Anspruch auf die Freizügigkeitsleistung. Diese Leistung erfolgt im Ausmaß des angesparten Guthabens für das Alter. 

Eine Auszahlung der Pensionskasse in der Schweiz kann von einem Versicherten verlangt werden, wenn: 

  • die Schweiz endgültig verlassen wird 

  • die Leistung im Moment des Austritts weniger beträgt als 1 Jahresbeitrag

  • wenn der Versicherte eine hauptberuflich ausgeführte Tätigkeit annimmt und nicht mehr der obligatorischen Vorsorge untersteht 

Die weiteren Verwendungen des Freizügigkeitskontos und die Bedingungen der Auszahlung der Pensionskasse in der Schweiz sind äußerst umfangreich. 

FAQ

1. Wie lange bin ich in der Pensionskasse (2. Säule) versichert?
Die Versicherung in der obligatorischen Pensionskasse beginnt, sobald sie eine Arbeitsstelle antreten, deren Arbeitsvertrag länger als 3 Monate andauert. Das Ende wird mit dem Rentenalter erreicht. Wenn Sie weniger als 22.050 CHF im Jahr verdienen und die BVG Mindestgrenze nicht erreichen oder das Arbeitsverhältnis beendet wird, endet automatisch die Versicherung in der Pensionskasse.
2. Wie funktioniert die Pensionskasse in der Schweiz?
Arbeitnehmer zahlen Beiträge über ihr Einkommen in die Pensionskasse Schweiz ein. Durch die Verzinsung dieses angesparten Kapitals erfolgt die 2. Säule. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, freiwillig Einzahlungen von Beiträgen durchzuführen.
3. Wie hoch ist die Pensionskasse in der Schweiz?
Die Höhe der Gutschriften für das Alter ist abhängig vom Alter des Versicherten. Die Berechnung der Beiträge erfolgt in Prozenten nach dem erhaltenen Einkommen. Das durch die laufenden Beiträge entstehende Guthaben wird mit dem vom Gesetz vorgeschriebenen Mindestzinssatz verzinst.
4. Wie wird die Schweizer Pensionskasse in Deutschland versteuert?
Sämtliche Leistungen aus der Pensionskasse in der Schweiz unterliegen laut EStG einer 100-prozentigen Besteuerung. Der Grund hierfür ist, dass durch die Leistung der Beiträge bereits Sozialabgaben und Steuern eingespart wurden.
5. Wer bezahlt die Pensionskasse in der Schweiz?
Die Beiträge in die Pensionskasse in der Schweiz werden von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber je zur Hälfte bezahlt. Ihr Arbeitgeber kann jedoch frei entscheiden, ob er mehr als die Hälfte der Beitragshöhe übernimmt.
6. Wie viel Geld bekomme ich von der Pensionskasse?
Die Pensionskasse und die AHV sind die zwei Säulen der Schweizer Altersvorsorge. Sobald Sie in Rente gehen, stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 60 Prozent des Bruttoeinkommens zu.
7. Was ist besser, Pensionskasse auszahlen oder Rente?
Steuerlich gesehen ist ein Kapitalbezug attraktiver als eine Rentenzahlung. Dieser Bezug ist jedoch nur dann rentabel, wenn das Guthaben der Pensionskasse mindestens 500.000 CHF beträgt. Steuerliche Gründe sollten jedoch niemals ein Grund sein, sich gegen einen Rentenbezug zu entscheiden.

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