Zahnzusatzversicherung für Grenzgänger in der Schweiz
Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz genießen das Beste aus zwei Welten, doch beim Thema Zahngesundheit kann es teuer werden. In der Schweiz sind Zahnarztkosten Privatangelegenheit. Ohne private Zusatzversicherung kann selbst eine einfache Behandlung schnell vierstellig werden. Wer clever ist, nutzt hier als Grenzgänger die Vorteile des deutschen Gesundheitssystems mit einer passenden Zahnzusatzversicherung aus Deutschland.

Zwei Systeme – ein strategischer Vorteil
Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland haben die Möglichkeit, das deutsche Gesundheitssystem zu nutzen. Während gesetzlich Versicherte dort Anspruch auf eine Grundversorgung beim Zahnarzt haben, bleibt Versicherten in der Schweiz dieser Zuschuss in den meisten Fällen verwehrt. In der Schweiz tragen Patientinnen und Patienten die Kosten für Zahnbehandlungen in der Regel allein. Die Grundversicherung deckt kaum Leistungen ab. Schon einfache Behandlungen können mehrere hundert bis tausende Franken kosten.
Mit einer Zahnzusatzversicherung aus Deutschland lassen sich die Versorgungslücken gezielt schließen, insbesondere bei teuren Behandlungen wie Implantaten, Inlays oder Wurzelbehandlungen. Die Kombination aus deutschem Versicherungsschutz und gezielter Zusatzabsicherung bietet ein starkes Preis-Leistungs-Verhältnis für alle, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland leben.
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Behandlung in Deutschland: Das Formular 106 macht’s möglich
Dank des sogenannten Formulars E106 (auch bekannt als Formular 106) können Grenzgänger zahnärztliche Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen. Das Dokument basiert auf einer bilateralen Vereinbarung zwischen Deutschland und der Schweiz. Es ermöglicht, als Grenzgänger im deutschen Wohnortgebiet zahnmedizinisch behandelt zu werden, mit Abrechnung über die deutsche gesetzliche Krankenkasse.
Ein klarer Vorteil: Die Behandlung erfolgt nach deutschem Standard, zu deutlich geringeren Kosten als in der Schweiz. Lücken in der Regelversorgung, wie bei Zahnersatz, lassen sich mit einer passenden Zusatzversicherung zuverlässig schließen.

Welche Leistungen deckt eine Zahnzusatzversicherung für Grenzgänger ab?
Eine Zahnzusatzversicherung aus Deutschland ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung und übernimmt Kosten, die dort nur teilweise oder gar nicht erstattet werden. Dazu gehören unter anderem:
- Zahnersatz (z.B. Implantate, Kronen, Brücken, Inlays)
- Professionelle Zahnreinigung
- Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen
- Kunststofffüllungen im Seitenzahnbereich
- Funktionsdiagnostik und hochwertige Materialien
Je nach gewähltem Tarif sind Erstattungen bis zu 100% möglich, oft sogar ohne lange Wartezeiten.

Über Uns
Erfahrung aus über 10.000 Beratungen
Unser Berater Björn Vollmer hat in Deutschland und in der Schweiz seine Ausbildung absolviert. Er ist daher in beiden Ländern absoluter Spezialist auf dem Gebiet Arbeiten in der Schweiz.
"Wir bieten Ihnen eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung."

Björn Vollmer
Grenzgänger Experte



Was muss ich als Grenzgänger beachten?
Damit Sie als Grenzgänger von einer deutschen Zahnzusatzversicherung profitieren können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Deutschland
- Sie sind bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert
- Sie arbeiten in der Schweiz und haben einen gültigen Grenzgängerstatus
- Das Formular E106 wurde bei Ihrer deutschen Krankenkasse eingereicht
Wenn all diese Punkte erfüllt sind, steht dem Abschluss einer passenden Zahnzusatzversicherung nichts im Weg.
Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Unterlagen vollständig sind oder welche Tarife für Sie infrage kommen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Björn Vollmer
Grenzgänger Experte
“Wir bieten Ihnen eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung.”


Kann ich als Grenzgänger jede deutsche Zahnzusatzversicherung abschließen?
Ja, grundsätzlich kann man als Grenzgänger jede deutsche Zahnzusatzversicherung abschließen – vorausgesetzt, man wohnt in Deutschland, ist gesetzlich versichert und hat das Formular E106 korrekt bei der Krankenkasse eingereicht. Empfehlenswert sind Tarife, die explizit Leistungen für Grenzgänger beinhalten und eine flexible Zahnarztwahl ermöglichen.
Muss ich in Deutschland zum Zahnarzt gehen, um die Leistungen in Anspruch zu nehmen?
Ja, in der Regel muss man in Deutschland zum Zahnarzt gehen, um Leistungen der deutschen Zahnzusatzversicherung in Anspruch zu nehmen, da die meisten Versicherer nur für Behandlungen in Deutschland zahlen. Dank des Formulars E106 kann man sich allerdings auch in der Wohnregion zahnärztlich behandeln lassen, wie ein regulär Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung.
Übernimmt die Zusatzversicherung auch Leistungen wie Zahnreinigung oder Inlays?
Ja, eine Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif auch Leistungen wie professionelle Zahnreinigungen, Inlays, Kunststofffüllungen sowie Parodontose- und Wurzelbehandlungen, oft sogar bis zu 100 % der Kosten.
Gibt es Wartezeiten bei Zahnzusatzversicherungen?
Ja, bei Zahnzusatzversicherungen gibt es je nach Tarif unterschiedliche Wartezeiten. Bei manchen Anbietern bis zu acht Monate für Zahnersatz, während andere Tarife ganz ohne Wartezeit starten.
Wie hoch ist der monatliche Beitrag für eine Zahnzusatzversicherung?
Der monatliche Beitrag für eine Zahnzusatzversicherung liegt je nach Alter, Gesundheitszustand und Tarif meist zwischen 10 und 35 Euro, je hochwertiger der Schutz, desto umfassender auch die Leistungen.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung wirklich?
Ja, eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich besonders für Grenzgänger, da hochwertiger Zahnersatz schnell mehrere tausend Euro kosten kann. Mit der passenden Versicherung lässt sich der Eigenanteil deutlich reduzieren und die Kosten besser planen.