Pflegeversicherung für
Grenzgänger in der Schweiz
Grenzgänger in der Schweiz –
auf was es bei der
Pflegeversicherung zu achten gilt
Viele Grenzgänger, die beruflich in der Schweiz tätig sind, nehmen aus praktischen Gründen die gesetzliche Schweizer Krankenversicherung in Anspruch. Da diese im Gegensatz zum deutschen Krankenversicherungssystem jedoch keine Pflegeversicherung beinhaltet, droht beim Eintreten eines Pflegefalls schnell ein hoher Eigenanteil. Grenzgänger sollten deshalb stets eine Zusatzversicherung in Betracht ziehen, um diese Versorgungslücke zu schließen. Auf welche Aspekte es dabei zu achten gilt, erläutert der folgende Beitrag.
Weshalb es bei Grenzgängern oft
zu einer Versorgungslücke kommt
In Deutschland ist die Pflegeversicherung gesetzlich verankert und bildet üblicherweise einen Teil der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Darüber hinaus können auf freiwilliger Basis etwaige Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Beim Eintreten eines Pflegefalls erhalten die Versicherten sowohl Pflegesachleistungen wie auch Pflegegeld.
In der Schweiz ist hingegen lediglich eine Grundsicherung gesetzlich festgeschrieben, die bei allen Krankenkassen gleich ist. Diese Grundsicherung umfasst jedoch keine Pflegeleistungen. Zwar steht den betroffenen Grenzgängern beim Eintreten eines Pflegefalls trotzdem eine sogenannte Leistungsaushilfe in Deutschland zu. Allerdings deckt diese Leistungsaushilfe lediglich einen Teil der Pflegesachleistungen ab und beinhaltet kein Pflegegeld. Dies bedeutet nicht nur, dass sich der verbleibende Eigenanteil oft auf mehr als die Hälfte der gesamten Pflegekosten beläuft. Sondern zudem werden auch keine Geldleistungen für eine häusliche Pflege gewährt.
Wie sich die Versorgungslücke
sinnvoll schließen lässt
Um der drohenden Versorgungslücke effektiv vorzubeugen, ist allen Grenzgängern der Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung zu empfehlen. Als besonders geeignet erweist sich etwa das sogenannte Pflegetagegeld, über welches sich unkompliziert ein bestimmter Tagessatz absichern lässt. Dieser wird beim Eintreten eines Pflegefalls prozentual zum jeweiligen Pflegegrad ausgezahlt. Der Auszahlungsbetrag ist hierbei problemlos mit der Leistungsaushilfe vereinbar und führt somit zu keinen finanziellen Nachteilen. Bei einigen Versicherungsanbietern schließt das Pflegetagegeld zudem weitere Zusatzleistungen ein. So wird bei Eintritt eines Pflegefalls beispielsweise häufig eine Einmalleistung gewährt und automatisch eine Beitragsbefreiung vorgenommen.
Eine weitere Option stellt darüber hinaus die Pflegerentenversicherung dar, die generell dem Leistungsprinzip einer Lebensversicherung folgt. Dies bedeutet, dass der Versicherte im Falle einer Pflegebedürftigkeit eine lebenslange Pflegerente erhält. Allerdings gehen Pflegerentenversicherungen oftmals mit relativ hohen Beitragszahlungen einher und sind in ihrer Anlage weniger flexibel ausgerichtet. In der Praxis erweist sich das Pflegetagegeld deshalb zumeist als die interessantere Alternative.
Eine Frage der individuellen
Situation
Wie bei vielen anderen Versicherungen hängt letztlich auch die richtige Wahl einer zusätzlichen Pflegeversicherung stark von der persönlichen Situation ab. So sollte bei einer Entscheidung etwa das potenzielle Pflegerisiko, die Höhe des eigenen Einkommens sowie das Vorhandensein weiterer Absicherungen berücksichtigt werden. Etwaige Unklarheiten lassen sich hierbei häufig am Besten in einem individuellen Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten klären.
Pflegeversicherung
Die Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich danach, wie selbstständig ein Mensch ist und über welche Fähigkeiten er noch verfügt.
Der Fokus liegt dabei auf seinen verbliebenen Ressourcen.
Das beurteilt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit Hilfe von sechs Modulen. Für jedes dieser Module wurden bestimmte Kriterien festgelegt:
Mobilität
Beispiele für die Kriterien: wie selbstständig ist die Person, kann sie alleine im Bett die Position wechseln, sicher sitzen, sich innerhalb der Wohnung fortbewegen, Treppen steigen
Selbstversorgung
Beispiele für die Kriterien: kann die Person sich noch alleine waschen, ankleiden, essen und trinken, die Toilette benutzen
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Beispiele für die Kriterien: wie gut kann die Person sich im Alltag orientieren und daran teilnehmen, sich räumlich und zeitlich zurechtfinden, selbst Gespräche führen
Verhaltens-weisen und psychische Problemlagen
Beispiele für die Kriterien: ist die Person nachts unruhig, ängstlich oder depressiv, wehrt sie sich gegen pflegerische Maßnahmen
Selbstständigkeit
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen. Beispiele für die Kriterien: kann die Person ärztlich angeordnete Maßnahmen selbstständig ausführen, Medikamente einnehmen, den Blutzuckerspiegel messen und bewerten oder Arztbesuche wahrnehmen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt
Beispiele für die Kriterien: ist die Person in der Lage, ihren Tagesablauf selbst zu gestalten, sich zu beschäftigen oder mit anderen Menschen in Kontakt zu treten. Für jedes Kriterium vergibt der Gutachter Punkte und dokumentiert so, wie selbstständig jemand ist. Am Ende des Moduls wird eine Summe gebildet. Jedes Modul wird unterschiedlich gewichtet. Aus der Anzahl der gewichteten Punkte ergibt sich schließlich der Pflegegrad. Umso weniger selbstständig die Person ist, desto höher sind Punktzahl und damit auch der Pflegegrad.
Pflegegrad
Die Zahl der Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung ist
im Zeitraum von 2015 bis 2019 von 2,7 Mio auf 3,1 Mio. Menschen gestiegen (+ ca. 13 Prozent). Die Leistungsausgaben der sozialen Pflegeversicherung haben im gleichen Zeitraum von rd. 22,1 Mrd. auf rd. 28,4 Mrd. Euro zugenommen (+22 Prozent).

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