Pflegeversicherung für Grenzgänger in der Schweiz
Grenzgänger in der Schweiz sind durch eine Grenzgängerversicherung, die durch das Schweizer System geregelt ist, im Falle einer Pflegebedürftigkeit nicht versichert.
Pflegeversicherung für Grenzgänger in der Schweiz
Grenzgänger in der Schweiz sind durch eine Grenzgängerversicherung, die durch das Schweizer System geregelt ist, im Falle einer Pflegebedürftigkeit nicht versichert. Das Schweizer Krankenversicherungssystem nach dem derzeit geltenden Krankenversicherungsgesetz (KVG) enthält nämlich keine Absicherung im Falle einer Pflegebedürftigkeit durch eine Pflegeversicherung.
In geringem Masse ist jedoch eine Sachleistung, die Pflegesachleistung durch die deutsche Krankenversicherung mit dem Formular E 106 gegeben. Das Formular E 106 bietet für Grenzgänger in der Schweiz die Nutzung der deutschen Krankenversicherung und dadurch den Bezug von entsprechenden Leistungen im Pflegefall.
Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen
Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich rund um Ihren beruflichen Neuanfang in der Schweiz unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Voraussetzungen.
Wie ist ein Grenzgänger in der Schweiz abgesichert?
Der Großteil der Grenzgänger in der Schweiz ist nach dem derzeit geltenden KVG versichert. Oft ist den Grenzgängern nicht bewusst, dass an dieser Stelle, anders als in Deutschland die Pflegeversicherung in der Regel nicht mit inbegriffen ist. In Deutschland hingegen ist die Pflegeversicherung in der Krankenversicherung enthalten und auch Pflicht, dementsprechend müssen Grenzgänger sich hier besonders informieren. Die Systeme gleichen sich zwar in vielerlei Hinsicht, es bestehen jedoch feine Unterschiede, welche im Ernstfall verheerend sein können.
Zwischen der Schweiz und Deutschland besteht ein bilaterales Abkommen, welches mit dem Formular E106 dem Grenzgänger in der Schweiz Sachleistungen aus der deutschen Aushilfskrankenkasse garantiert. Ein Grenzgänger in der Schweiz, der in der deutschen Krankenkasse und nach der Schweizer KVG versichert ist, zahlt seinen Pflichtbeitrag zur Pflegeversicherung in Deutschland. Es gilt jedoch hierbei zu beachten, dass diese Pflegeversicherung nur einen sehr geringen Anteil im Fall der Pflegebedürftigkeit ausbezahlt.
Durch diese Regelung kommt es zu einer Lücke in der Versorgung im Krankheitsfall, der eine Pflege nach sich zieht. Durch diese Lücke in der Versorgung muss ein Grenzgänger in der Schweiz seine Pflege selbst tragen. Diese Pflegekosten können im Pflegefall so hoch sein, dass auch Angehörige Unterstützung zu den Kosten leisten müssen. Durch diese Lücke in der Versorgung ist jedem Grenzgänger in der Schweiz zu empfehlen, eine Pflegeversicherung als zusätzliche Absicherung abzuschließen.
Die Leistungen einer Pflegeversicherung für Grenzgänger in der Schweiz
Ein Grenzgänger in der Schweiz, der durch die deutsche Krankenversicherung und die gesetzliche Schweizer Krankenversicherung versichert ist, hat Anspruch auf Leistungen durch das zweite deutsche Pflegestärkungsgesetz. Die bezahlte Leistung wird in jedem Fall durch den Grad der Pflegebedürftigkeit festgelegt.
In der Regel sind es 5 Pflegestufen, in die pflegebedürftige Menschen eingeteilt werden. Diese 5 Pflegestufen enthalten nur eine Pauschale, die die realen Kosten im Falle einer Pflege bei weitem übertreffen. Durch die in den meisten Fällen sehr hohen Kosten kann eine Pflege nicht mit dieser Pauschale gedeckt werden. Daher wird jedem Grenzgänger in der Schweiz dazu geraten, eine zusätzliche private Pflegeversicherung abzuschließen, um ein finanzielles Risiko im Falle einer Pflegebedürftigkeit eingrenzen zu können.
Eine Pflegeversicherung, die als zusätzliche Versicherung abgeschlossen wird, deckt die Kosten einer allfälligen Pflege und auch Kosten für Untersuchungen oder Behandlungen, die notwendig sind oder werden. Die Höhe und die Anzahl der verschiedenen Leistungen im Pflegefall sind zum Teil abhängig vom Anbieter der Pflegeversicherung.
Ist eine Pflegeversicherung wirklich wichtig?
Im Falle der Pflegebedürftigkeit können die Kosten wie bereits erwähnt enorm hoch werden und es kann dazu kommen, dass der Selbstbehalt die eigenen Finanzen um ein Vielfaches übersteigt. Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, ist leider sehr hoch. Studien besagen, dass jeder zweite Mann und jede dritte Frau im Alter eine Pflegebedürftigkeit aufweisen.
So sind rund 48 Prozent der Männer und rund 67 Prozent der Frauen in Deutschland auf Pflegeleistungen im Alter angewiesen. Durch dieses Studienergebnis ist es nicht nur für Grenzgänger in der Schweiz, sondern für jeden Menschen empfehlenswert, eine zusätzliche Pflegeversicherung abzuschließen.
Die Pflegeversicherung für Grenzgänger in der Schweiz
Für Grenzgänger in der Schweiz wird in vielen Fällen eine Pflegetagegeldversicherung angeboten. Diese Pflegeversicherung ist sehr flexibel und lässt sich einfach an die Bedürfnisse des Versicherten anpassen.
So können zum Beispiel die Höhe des Pflegetagegeldes oder eine Einmalzahlung beim Abschluss der Pflegeversicherung frei gewählt werden. Durch diese Anpassungsfähigkeit kann eine eventuelle Lücke in den Finanzen, bei Sachleistungen und den tatsächlichen Pflegekosten einfach geschlossen werden.
Eine Einmalzahlung in einer vorher festgelegten Höhe kann dazu beitragen, Kosten, die durch eine plötzliche Pflegebedürftigkeit auftreten, abzufangen. Durch eine Einmalzahlung kann auch ein Angehöriger, bis alles geregelt ist, die Pflege einfach durchführen.
Was kostet eine Pflegeversicherung für Grenzgänger in der Schweiz?
Wie bei jeder Versicherung, gibt es auch bei der Pflegeversicherung einige Faktoren, die die Höhe der Beiträge beeinflussen.
Die folgenden Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe der Pflegeversicherung entscheidend:
- der gewählte Umfang der Leistung
- die Höhe des gewählten Tagesgeldsatzes
- das Alter der zu versichernden Person bei Eintritt in die Versicherung
- die gewählte Höhe der Einmalzahlung
Diese Faktoren lassen es nicht zu, dass eine exakte Höhe der Beitragszahlung pauschal genannt werden kann. Ein Grenzgänger in der Schweiz kann sich jedoch jederzeit unverbindliche Angebote von den verschiedenen Versicherern einholen und danach die für ihn beste Variante der Pflegeversicherung wählen.
Ab wann sollte ein Grenzgänger in der Schweiz eine Pflegeversicherung abschließen?
Selbstverständlich kommt es darauf an, wie lange ein Grenzgänger in der Schweiz beschäftigt ist oder vorhat, seine Tätigkeit in der Schweiz auszuführen. Generell jedoch sollte jeder Grenzgänger in der Schweiz so früh wie möglich eine Pflegeversicherung abschließen.
Ein weiterer Faktor, um eine Pflegeversicherung in Erwägung zu ziehen, ist die gesundheitliche Verfassung der Grenzgänger in der Schweiz. Jedoch gilt es zu beachten, dass bestehende Erkrankungen dazu führen können, dass der Anbieter der Pflegeversicherung die Annahme eines Versicherten ablehnt oder die Kosten entsprechend steigen. Des Weiteren ist das Eintrittsalter ausschlaggebend für die Höhe der Beitragszahlung. Im jüngeren Alter ist der Abschluss einer Pflegeversicherung außerdem um ein Vielfaches günstiger.
Eine Pflegebedürftigkeit kann in jedem Alter auftreten und gerade bei jungen Menschen kommt sie völlig unerwartet. Eine Absicherung durch eine Pflegeversicherung kann jede Person vor enormen finanziellen Belastungen schützen.
Beim Abschluss einer Pflegeversicherung sollte auf folgendes geachtet werden:
- die Pflegeversicherung sollte für Grenzgänger in der Schweiz gelten
- die Fragen zur persönlichen Gesundheit des Versicherungsnehmers in Art und Umfang müssen gerechtfertigt sein
- die Höhe des Tagegeldes in den verschiedenen Pflegestufen
- die Höhe der eventuellen Einmalzahlung
- wie wird bei einer Pflegebedürftigkeit die Beitragsfortzahlung geregelt
Pflegegrad
Die Zahl der Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung istim Zeitraum von 2015 bis 2019 von 2,7 Mio auf 3,1 Mio. Menschen gestiegen (+ ca. 13 Prozent). Die Leistungsausgaben der sozialen Pflegeversicherung haben im gleichen Zeitraum von rd. 22,1 Mrd. auf rd. 28,4 Mrd. Euro zugenommen (+22 Prozent).
FAQ
Häufig gestellte Fragen
1. Wie wählt man eine Pflegeversicherung?
Es kommt immer auf die individuelle Situation des Versicherungsnehmers an. Ist ein Grenzgänger in der Schweiz nicht sicher, welche Pflegeversicherung für ihn die richtige ist, sollte er sich von einem Experten beraten lassen.
2. Wie wichtig ist eine Pflegeversicherung?
Eine Pflegeversicherung für Grenzgänger in der Schweiz ist wichtig, falls es zu der Situation der Pflegebedürftigkeit kommt. Die Pflegeversicherung ist in Deutschland ein Teil der Pflichtversicherung, jedoch in der Schweiz nur optional. Jedem Grenzgänger in der Schweiz wird daher geraten, eine Pflegeversicherung abzuschließen.