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Krankentagegeldversicherung für Grenzgänger

Haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland oder in einem weiteren EU-Staat, arbeiten aber in der Schweiz oder in einem anderen Land der EU? Dann werden Sie als Grenzgänger bezeichnet. Was es mit dem Thema "Krankentagegeldversicherung" auf sich hat und was Sie hinsichtlich einer Krankentagegeldversicherung beachten müssen, lesen Sie in den folgenden Abschnitten:

Warum eine private Krankentagegeldversicherung für Grenzgänger sinnvoll ist

In vielen Fällen reicht die gesetzlich vorgesehene Absicherung im Krankheitsfall nicht aus, vor allem dann, wenn es keine oder nur eine sehr begrenzte Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gibt. Genau hier setzt die private Krankentagegeldversicherung an: Sie springt ein, wenn das Gehalt ausfällt zum Beispiel nach der regulären Lohnfortzahlungspflicht und sorgt so für finanzielle Sicherheit.

Eine solche Versicherung ist besonders für Grenzgänger relevant, da sie sich zwischen zwei Sozialsystemen bewegen: Sie arbeiten in der Schweiz, leben aber in Deutschland. Das führt häufig zu Versorgungslücken, die viele erst bemerken, wenn es zu spät ist.

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Grenzgänger Deutschland-Schweiz: Krankentagegeld

Wie viel Krankengeld erhalte ich bei Krankheit? Wenn Sie vor der Grenzgänger Tätigkeit in Deutschland erwerbstätig waren, haben Sie im Fall einer Krankheit Krankengeld von Ihrer Deutschen GKV ein Krankengeld erhalten. In diesem Fall haben Sie Ihr volles Gehalt für die ersten sechs Wochen erhalten.

Ab dem 43. Tag Ihrer der Krankschreibung erhalten Sie ein Krankengeld, allerdings nur für maximal 78 Wochen. Das Krankengeld entspricht nicht Ihrem vollen Gehalt; es entspricht 70 Prozent des letzten Bruttogehaltes beziehungsweise maximal 90 Prozent des letzten Nettogehaltes.

Zwar gibt es auch hier die gesetzliche Pflichtversicherung, eine Gehaltsfortzahlung im Krankenfall aber ist dort nicht vorgesehen. Aus diesem Grund wird in der Regel durch den Arbeitgeber eine kollektive Krankentagegeldversicherung in der Schweiz über eine Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Dort erhalten Sie im Krankheitsfall 80 Prozent Ihres bisherigen Gehaltes bis maximal 720 Tage.

Wie lange Ihnen dieses bezahlt wird, ist in erster Linie von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit abhängig. Arbeiten Sie erst seit kurzer Zeit in einer Firma, gehen Sie unter Umständen komplett leer aus. Wie aber kann diese Versorgungslücke am besten geschlossen werden? Wir finden gemeinsam eine Lösung.

Welche Leistungen übernimmt die Krankentagegeldversicherung?

Je nach Tarif und Anbieter unterscheidet sich der genaue Leistungsumfang. Typischerweise deckt eine private Krankentagegeldversicherung folgende Punkte ab:

  • Auszahlung eines festen Tagessatzes ab dem definierten Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit (z.B. ab dem 31. oder 90. Tag)
  • Individuell anpassbare Höhe des Krankentagegeldes (passend zum Nettoeinkommen)
  • Zahlung für die Dauer der Krankschreibung bzw. gemäß vertraglich vereinbarter Maximaldauer
  • Geltung bei Krankheit und ggf. auch bei Unfall (je nach Tarif)

Über Uns

Erfahrung aus über 10.000 Beratungen

Unser Berater Björn Vollmer hat in Deutschland und in der Schweiz seine Ausbildung absolviert. Er ist daher in beiden Ländern absoluter Spezialist auf dem Gebiet Arbeiten in der Schweiz.


"Wir bieten Ihnen eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung."

Björn Vollmer

Grenzgänger Experte

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Worauf sollten Grenzgänger beim Abschluss achten?

Beim Abschluss einer Krankentagegeldversicherung gilt es, einige Besonderheiten zu beachten:

  • Lückenlose Absicherung: Klären Sie genau, wann die Leistung einsetzt und ob sie mit anderen Leistungen (z.B. aus der Schweiz) kombinierbar ist.
  • Höhe des Tagessatzes: Dieser sollte realistisch dem Gehaltsverlust entsprechen, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken.
  • Gesundheitsprüfung & Wartezeit: Manche Tarife beinhalten eine Wartezeit oder schließen Vorerkrankungen aus.
  • Koordination mit dem Arbeitgeber: Gerade bei kollektiven Lösungen ist es wichtig zu wissen, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber bereits vorsorgt.

Björn Vollmer

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Individuelle Absicherung braucht individuelle Beratung

Die Absicherung im Krankheitsfall gehört zu den wichtigsten Punkten der persönlichen Vorsorge, insbesondere für Grenzgänger, bei denen gesetzliche und betriebliche Regelungen nicht immer eindeutig ineinandergreifen.

Wir empfehlen daher, sich frühzeitig beraten zu lassen, individuell, unabhängig und mit Blick auf Ihre konkrete berufliche und familiäre Situation. So schließen Sie Versorgungslücken, bevor sie zum Problem werden.