Krankentagegeldversicherung für Grenzgänger
Haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland oder in einem weiteren EU-Staat, arbeiten aber in der Schweiz oder in einem anderen Land der EU? Dann werden Sie als Grenzgänger bezeichnet.
Grenzgänger Deutschland-Schweiz : Krankentagegeld
Was es mit dem Thema "Krankentagegeldversicherung" auf sich hat und was Sie hinsichtlich einer Krankentagegeldversicherung beachten müssen, lesen Sie in folgendem Artikel:
Wie viel Krankengeld erhalte ich bei Krankheit? Wenn Sie vor der Grenzgänger Tätigkeit in Deutschland erwerbstätig waren, haben Sie im Fall einer Krankheit Krankengeld von Ihrer Deutschen GKV ein Krankengeld erhalten. In diesem Fall haben Sie Ihr volles Gehalt für die ersten sechs Wochen erhalten. Ab dem 43. Tag Ihrer der Krankschreibung erhalten Sie ein Krankengeld, allerdings nur für maximal 78 Wochen. Das Krankengeld entspricht nicht Ihrem vollen Gehalt; es entspricht 70 Prozent des letzten Bruttogehaltes beziehungsweise maximal 90 Prozent des letzten Nettogehaltes.
Zwar gibt es auch hier die gesetzliche Pflichtversicherung, eine Gehaltsfortzahlung im Krankenfall aber ist dort nicht vorgesehen. Aus diesem Grund wird in der Regel durch den Arbeitgeber eine kollektive Krankentagegeldversicherung in der Schweiz über eine Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Dort erhalten Sie im Krankheitsfall 80 Prozent Ihres bisherigen Gehaltes bis maximal 720 Tage. Wie lange Ihnen dieses bezahlt wird, ist in erster Linie von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit abhängig. Arbeiten Sie erst seit kurzer Zeit in einer Firma, gehen Sie unter Umständen komplett leer aus. Wie aber kann diese Versorgungslücke am besten geschlossen werden? Wir finden gemeinsam eine Lösung.
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