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Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Auswirkungen auf Arbeitnehmer
Versicherungspflichtgrenze und Wechseloptionen zur PKV
Was bedeutet das für Sie?
Wechsel in die private Krankenversicherung
Fazit: Ein Blick in die Zukunft der Sozialversicherungsbeiträge
Bringen Sie Ihre Fragen zu uns, wir helfen Ihnen gerne
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der maximale Betrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem Beiträge für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhoben werden. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, ist von der Beitragspflicht befreit. Für das Jahr 2025 wurden die Grenzen aufgrund der Lohnentwicklung erneut angehoben.
Beitragsbemessungsgrenze 2025 im Überblick
Ab dem 1. Januar 2025 gelten die neuen Rechengrößen:
Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze liegt nun bei 66.150 Euro jährlich bzw. 5.512 Euro monatlich.
Renten- und Arbeitslosenversicherung: In den alten Bundesländern beträgt die Grenze 7.550 Euro monatlich, in den neuen Bundesländern 7.450 Euro monatlich.
Diese Anpassungen spiegeln die positive Lohnentwicklung wider, bringen jedoch auch höhere Beitragspflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit sich.
Auswirkungen auf Arbeitnehmer
Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte bedeutet die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, dass ein größerer Teil ihres Einkommens für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird. Dadurch können sich höhere Abzüge vom Bruttoeinkommen ergeben. Bei einem unveränderten Beitragssatz von 14,6 % plus einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 % wird sich der monatliche Höchstbeitrag zur Krankenversicherung auf 942,63 Euro erhöhen. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung, der sich auf etwa 187,40 Euro beläuft.
Insgesamt ergibt sich somit ein maximaler Sozialversicherungsbeitrag von 1.130,03 Euro pro Monat, ohne Berücksichtigung einer privaten Zusatzversicherung. Diese Zahlen verdeutlichen die Belastung, die sich für besserverdienende Arbeitnehmer ab 2025 erhöht.
Versicherungspflichtgrenze und Wechseloptionen zur PKV
Neben der Beitragsbemessungsgrenze ist auch die Versicherungspflichtgrenze von großer Bedeutung. Diese bestimmt, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln können. Ab dem 1. Januar 2025 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 69.300 Euro jährlich bzw. 5.775 Euro monatlich.
Für viele Arbeitnehmer, die über dieser Grenze verdienen, könnte der Wechsel in die PKV eine attraktive Option sein, insbesondere in Anbetracht der weiter steigenden GKV-Beiträge. Die PKV bietet häufig bessere Leistungen und individuelle Tarife, die langfristig stabiler sein können. Mit einem monatlichen Beitrag von über 1.185 Euro in der GKV (inklusive Zusatzversicherungen) kann der Wechsel in die PKV eine signifikante Ersparnis darstellen.
Was bedeutet das für Sie?
Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze betrifft besonders Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der neuen Grenze. Da die Beiträge zur Sozialversicherung nur bis zu dieser Grenze berechnet werden, könnte Ihr monatliches Nettoeinkommen sinken, da Sie auf einen größeren Teil Ihres Einkommens Sozialabgaben zahlen müssen.
Für diejenigen, die über der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro liegen, besteht die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Dies könnte für viele Versicherte eine interessante Option sein, da die PKV individuelle Tarife und oft bessere Leistungen als die GKV bietet.
Wechsel in die private Krankenversicherung
Der Wechsel zur privaten Krankenversicherung bietet Vorteile, vor allem wenn Sie zu den Besserverdienern gehören. Anders als in der GKV, wo die Beiträge proportional zum Einkommen steigen, können Sie in der PKV oft von stabileren Beiträgen und maßgeschneiderten Leistungen profitieren.
Zum Beispiel kann sich der monatliche Beitrag in der GKV im Jahr 2025 auf über 1.185 Euro (inkl. Zusatzversicherungen) belaufen. Mit einem PKV-Tarif könnten Sie unter Umständen von besseren Leistungen und einem individuell anpassbaren Beitrag profitieren, der nicht direkt an Ihr Einkommen gekoppelt ist.
Fazit: Ein Blick in die Zukunft der Sozialversicherungsbeiträge
Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zum 1. Januar 2025 wird sich auf viele Arbeitnehmer auswirken, insbesondere auf diejenigen mit höherem Einkommen. Die Anpassungen bedeuten nicht nur höhere Beiträge zur Sozialversicherung, sondern bieten auch Chancen, von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung zu profitieren. Für Berater und Vermittler ist es nun an der Zeit, ihre Kunden auf diese Veränderungen aufmerksam zu machen und ihnen Optionen aufzuzeigen, um ihre finanzielle Belastung zu reduzieren und gleichzeitig ihre Gesundheitsversorgung zu optimieren.
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