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Covid-19 in der Schweiz: alle wichtigen Informationen zu Einreise und Aufenthalt

Covid-19 in der Schweiz ist immer noch ein großes Thema, denn die Pandemie hält die Welt seit 2019 in Schach.

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Über den Autor: Björn Vollmer

Geschäftsführer, Berater, Experte für Grenzgänger

Björn Vollmer ist Gründer und Geschäftsführer der Grenzgänger Experten GmbH, einem führenden Beratungsunternehmen für Grenzgänger in der Schweiz. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt er Arbeitnehmer und Unternehmen bei rechtlichen und sozialen Fragen, rund um das Arbeiten in der Schweiz als Deutscher.

Covid-19 in der Schweiz:
alle wichtigen Informationen zu Einreise und Aufenthalt

Covid-19 in der Schweiz ist immer noch ein großes Thema, denn die Pandemie hält die Welt seit 2019 in Schach. Aufgrund der Entwicklungen müssen wir uns aufgrund der neuen Regelungen entsprechend einstellen, was Sie in Hinsicht auf Einreise und Aufenthalt vor Fragen stellt. Um den Überblick zu behalten, finden Sie bei uns auf grenzgaenger-experten.com die passenden Antworten und Informationen.

Allgemeine Informationen zur Covid-19 in der Schweiz

Wie ist die aktuelle Corona-Lage in der Schweiz?

Die Inzidenz liegt bei 4034 (Stand: 19.4.22).

Zum 1. April wurden die Corona-Maßnahmen vom Bundesrat aufgehoben. Grund hierfür sind nach aktuellem Stand die sinkenden Infektionszahlen. Dies bedeutet:

  • keine Isolationspflicht für infizierte Personen

  • keine Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen

In Hinsicht auf die Impfstoffe ist zu vermelden, dass der neue Protein-Impfstoff Nuvaxovid von Novavax eine befristete Zulassung erhielt und der Impfstoff von Pfizer/Biontech eine längere Haltbarkeit besitzt als bisher bekannt. Als doppelt geimpft gelten derzeit 69,1 Prozent der Bevölkerung.

Welche Corona-Maßnahmen gelten aktuell in der Schweiz?

In Spitälern und Pflegeheimen bleibt die Maskenpflicht vorerst bestehen, ebenso wie in Berner und Walliser Spitex-Organisationen.

Wann gilt man als geimpft in der Schweiz?

Als vollständig geimpft gelten Sie mit:

  1. zwei Impfdosen von:
    > Comirnaty® von Pfizer/BioNTech
    > Spikevax® von Moderna
    > Vaxzevria® von AstraZeneca sowie weitere Lizenzprodukte
    > Nuvaxovid® / NVX-CoV2373 von Novavax
    > SARS-CoV-2 Vaccine von Sinopharm

> CoronaVac von Sinovac
> COVAXIN®

  1. einer Janssen-Impfung von Johnson & Johnson

  2. einer bestätigten Coronavirus-Infektion plus Impfdosis (Punkt 1) mit Abstand von mindestens vier Wochen

  3. einer Impf-Kombination aus:
    > Comirnaty® von Pfizer/BioNTech und Spikevax® von Moderna
    > Vaxzevria® von AstraZeneca und Comirnaty® von Pfizer/BioNTech
    > Vaxzevria® von AstraZeneca und Spikevax® von Moderna

Außerdem darf die letzte Impfung nicht länger als 270 Tage her sein. Sie benötigen einen Nachweis wie das Covid-19-Zertifikat oder einen anderen geeigneten Nachweis, der Ihre Identität und die Impfungen belegt.

Wann gilt man als genesen in der Schweiz?

Seit dem 21. März 2022 gelten Personen 180 Tage als genesen, so lange ist das Covid-Zertifikat gültig. Um den Genesenenstatus zu erhalten, benötigen Sie das Schweizer Covid-Zertifikat für Genesene oder ein anerkanntes ausländisches Genesenen-Zertifikat in Papierform oder in digitaler Form, welches Sie in allen Kantonen beantragen können. Weiterhin erhalten Sie den Status, wenn Sie den Nachweis eines positiven PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests vorlegen können. Diesen erhalten Sie ab dem 11. Tag des positiven Ergebnisses.

Welche Regelungen gelten für die Durchreise durch die Schweiz?

Durchreisein anderen Schengen-Staatin Drittstaat

aus Schengen-Staat möglich möglich

Durchreisein Schengen-Staat

aus Risikoliste-Drittstaat nach Einreise-Regelungen aus Nicht-Risikoliste-Drittstaat nach Einreise-Regelungen

Sie sind nicht geimpft oder genesen und reisen in einen Schengen-Staat, der Ihnen die Einreise für einen Kurzaufenthalt bis zu 90 Tagen im Einzelfall genehmigt? Beachten Sie, dass die Einreise nur direkt über den Zielstaat möglich ist.

Durchreisein Drittstaat

aus Risikoliste-Drittstaat nicht möglich, nur Flughafentransit an den Landesflughäfen Zürich und Genf 1 aus Nicht-Risikoliste-Drittstaat unter den gewöhnlichen Ein- und Durchreisebedingungen 2

*1 Prüfen Sie, ob eine Transitvisumpflicht besteht. Sollte dies der Fall sein, verbleiben Sie im Transitbereich des Schweizer Flughafens.

*2 Sie reisen unter den gewöhnlichen Ein- und Durchreisebedingungen. Prüfen Sie bitte, ob eine Transitvisumpflicht besteht.

Aktuell gelten folgende Staaten nicht als Risikogebiet:

Schengen-Staaten:

  • Belgien

  • Dänemark

  • Deutschland

  • Estland

  • Finnland

  • Frankreich

  • Griechenland

  • Island

  • Italien

  • Lettland

  • Liechtenstein

  • Litauen

  • Luxemburg

  • Malta

  • Niederlande

  • Norwegen

  • Österreich

  • Polen

  • Portugal

  • Schweden

  • Slowakei

  • Slowenien

  • Spanien

  • Tschechische Republik

  • Ungarn

EU- und europäische Kleinstaaten sowie einzelne Drittstaaten:

  • Andorra

  • Bahrain

  • Bulgarien

  • Chile

  • Hong Kong

  • Indonesien

  • Irland

  • Katar

  • Kolumbien

  • Kroatien

  • Kuwait

  • Macau

  • Monaco

  • Neuseeland

  • Peru

  • Ruanda

  • Rumänien

  • San Marino

  • Saudi-Arabien

  • Südkorea

  • Taiwan

  • Uruguay

  • Vatikan / Heiliger Stuhl

  • Vereinigte Arabische Emirate

  • Zypern

Informationen zur Einreise in die Schweiz

Wie sind die Regelungen für Schweizer:innen bei der Einreise in die Schweiz?

Als Schweizer:in mit dem Reiseziel „Schweiz“ gelten die allgemeinen Einreisevoraussetzungen, aber keine pandemiebedingten Maßnahmen. Sie müssen keinen Impf- oder Testnachweis vorlegen, keine Einreiseanmeldung ausfüllen und unterliegen keiner Quarantänepflicht. Beachten Sie dennoch die allgemeinen Hygienemaßnahmen.

Wie sind die Regelungen für international Reisende bei der Einreise in die Schweiz?

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestimmt über die aktuellen Risikogebiete. Staaten, die sich nicht im Schengen-Raum befinden und nicht auf der offiziellen SEM-Liste aufgeführt sind, gelten als Risikogebiet. Sollten Sie aus einem dieser Länder einreisen wollen, gelten die aktuellen Regelungen bzw. Einschränkungen.

Wie sind die Regelungen für Drittstaatsangehörige bei der Einreise in die Schweiz?

Die Einreise aus (Risiko-)Drittstaaten ist möglich, wenn Sie vollständig geimpft (letzte Dosis innerhalb 270 Tagen) oder genesen (innerhalb 180 Tagen mit offiziellem Nachweis) sind. Alternativ müssen Sie unter den Ausnahmetatbestand, einen sogenannten Härtefall, fallen. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, gelten die entsprechenden aktuellen Beschränkungen.

Grundsätzlich dürfen folgende Personen nicht einreisen, wenn:

  • es sich um einen bewilligungsfreien Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit bis zu drei Monate handelt

  • keine der Einreisevoraussetzungen erfüllt ist

Personenkreis:

  • Personen, die in der Schweiz eine Dienstleistung empfangen wollen;

  • Touristen, Besucher und Teilnehmende an Veranstaltungen;

  • Personen, die zu einer medizinischen Behandlung einreisen wollen, die noch nicht begonnen wurde oder nicht als notwendig angesehen wird;

  • Personen, die auf Stellensuche sind oder zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen sind;

  • Personen, die ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung einreichen wollen.

(Quelle sem.admin.ch)

Welche Einreisebestimmungen gelten für ausländische Staatsangehörige aus Risikoländern?

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestimmt über die aktuellen Risikogebiete. Staaten, die sich nicht im Schengen-Raum befinden und nicht auf der Liste sind, gelten als Risikogebiet. Sollten Sie aus einem dieser Länder einreisen wollen, gelten die aktuellen Regelungen bzw. Einschränkungen.

Um – auch aus einem Risikogebiet – einreisen zu dürfen, müssen Sie eine der Voraussetzungen erfüllen wie beispielsweise das Schweizer Bürgerrecht oder einen von der Schweiz ausgestellten Reiseausweis für Flüchtlinge zu besitzen. Um die Einhaltung der Voraussetzungen glaubhaft zu machen, benötigen Sie die entsprechenden Dokumente.

Welche Einreisebestimmungen gelten für Schweizer aus Risikoländern?

Schweizer:innen und EU/EFTA-Bürger:innen unterliegen keinen pandemiebedingten Einreisebeschränkungen mehr, somit auch keiner Quarantänepflicht.

Welche grenzsanitarischen Maßnahmen gelten für die Einreise in die Schweiz?

Die grenzsanitarischen Maßnahmen wurden vom Bundesamt für Güterverkehr, kurz BAG, aufgehoben.

Weiterhin gelten sie allerdings für Drittstaatsangehörige nach der Risikoliste des Staatssekretariats für Migration, kurz SEM. Diese orientieren sich an denen der EU. Dies bedeutet, dass Drittstaatsangehörige sich nach den aktuellen Einreisebeschränkungen richten müssen, wenn sie direkt von einem Risikoland (gemäß SEM-Liste) in die Schweiz einreisen möchten. 

Besteht eine Quarantänepflicht nach der Einreise?

Reisen Sie aus einem Risikogebiet gemäß der SEM-Liste ein, können Quarantäne- oder grenzsanitarische Maßnahmen auf Sie zukommen. Der Verstoß kann mit bis zu CHF 10 000 bestraft werden.

Informationen zur Ausreise aus der Schweiz

Welche Auflagen gelten für die Ausreise aus der Schweiz?

International Reisende, denen die Ausreise vor Ablauf des Schengen-Visums nicht möglich ist, müssen sich an die Migrationsbehörde Ihres Aufenthaltskantons wenden.

Informationen zu den Visa

Wieso hat die Schweiz die Visaausstellung durch Covid-19 wieder gestoppt?

Die Maßnahmen gelten dem Schutz aller Bürger. Aus diesem Grund entschied sich der Bundesrat dazu, nicht notwendige Reisen so weit wie möglich zu regulieren. Diesem Ziel folgt gleichermaßen der Visastopp. Nach und nach wird die Visaerteilung wieder aufgenommen. 

Für welche Personen gilt weiterhin der Visa-Stopp?

Für privat Reisende, die

  • aus einem Risikoland oder einer Risikoregion einreisen

  • nicht freizügigkeitsberechtigt oder nachweislich geimpft oder genesen sind

  • keiner Ausnahmekategorie der Covid-19-Verordnung 3 angehören


Die Situation kann sich schnell ändern

Covid-19 in der Schweiz ändert die Bestimmungen oft sehr schnell. Auf grenzgaenger-experten.com erhalten Sie stets die wichtigsten Informationen zur Aus- und Einreisebestimmungen, sodass Sie bestens gewappnet sind.