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Die Kündigungsfrist bei Krankenkassen in Deutschland & Schweiz

In Deutschland und in der Schweiz besteht jeweils die Verpflichtung zur Krankenversicherung. Grund für diese Verpflichtung ist, dass die medizinische Versorgung der Bevölkerung bestmöglich durchgeführt wird.

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Über den Autor: Björn Vollmer

Geschäftsführer, Berater, Experte für Grenzgänger

Björn Vollmer ist Gründer und Geschäftsführer der Grenzgänger Experten GmbH, einem führenden Beratungsunternehmen für Grenzgänger in der Schweiz. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt er Arbeitnehmer und Unternehmen bei rechtlichen und sozialen Fragen, rund um das Arbeiten in der Schweiz als Deutscher.

Die Kündigungsfrist bei Krankenkassen in Deutschland & Schweiz

In Deutschland und in der Schweiz besteht jeweils die Verpflichtung zur Krankenversicherung. Grund für diese Verpflichtung ist, dass die medizinische Versorgung der Bevölkerung bestmöglich durchgeführt wird.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Krankenversicherung zu wechseln, jedoch müssen einige Regelungen und die Kündigungsfrist bei Krankenkassen unbedingt eingehalten werden. Informationen und der Vergleich der Krankenversicherung Deutschland und der Schweiz in diesem Beitrag. 

Weshalb ist die Kündigungsfrist bei Krankenkassen so wichtig?

Egal ob in Deutschland oder in der Schweiz wurde durch die Regierung die Krankenversicherungspflicht geschaffen. Grund hierfür ist, die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu garantieren. Es steht den Krankenversicherten jedoch frei, jederzeit einen Wechsel aus diversen Gründen vorzunehmen. Wird der Krankenversicherung-Anbieter gewechselt, müssen einige Formalitäten und die Krankenkasse Kündigungsfrist eingehalten werden.

Dadurch wird sichergestellt, dass keine Versorgungslücke im Bereich der Krankenversicherung auftritt und die betreffende Person jederzeit medizinische Hilfe annehmen kann. Die Gründe für einen Wechsel der Krankenversicherung sind äußerst vielfältig. 

Einige dieser Gründe sind:

  • Unzufriedenheit mit der gebotenen Leistung 

  • allgemeine Unzufriedenheit 

  • Kritik an der Höhe der Beiträge oder eine Beitragserhöhung 

  • eine Ablehnung der Leistung 

  • Unzufriedenheit am Preis Leistungsverhältnis 

  • Unzufriedenheit durch erbrachte Serviceleistungen 

  • Interesse an weiteren speziellen Versorgungsangeboten

  • Interesse an anderen Krankenversicherungen

  • eine mögliche Servicestelle einer anderen Krankenversicherung vor Ort 

Welche Kündigungsfristen gelten bei der Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland?

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland bestehen zwei verschiedene Kündigungsfristen für die Krankenkasse. Wer „Krankenkasse kündigen Fristen“ im Internet sucht, wird verschiedene Ergebnisse erhalten. Zum einen eine ordentliche Kündigung und zum anderen die Sonderkündigung.


Im Sinne einer eigentlichen „Kündigung“ ist eine Kündigung seit dem Jahr 2021 nicht mehr notwendig in Deutschland. Das das Wahlrecht ausgeübt wird, erfolgt im Rahmen des Meldeverfahrens auf elektronischem Wege. Eine tatsächliche Kündigung ist nur noch in Ausnahmefällen notwendig. So zum Beispiel wenn das System der GKV verlassen und eine private Krankenversicherung abgeschlossen wird.

Kündigungsfrist gesetzliche Krankenversicherung

Die Kündigungsfrist für die Krankenkasse beträgt bei einer ordentlichen Kündigung zwei Kalendermonate. Bei der Sonderkündigung gilt für eine freiwillige und die Pflichtversicherung ebenfalls eine Kündigungsfrist für die gesetzliche Krankenkasse von zwei Kalendermonaten. Liegt zum Beispiel eine Wahlrechtsausübung vor, bei der die neu gewählte Krankenkasse am 11.01. eine Bestätigung vorliegt, so gilt der Wechsel ab dem 01.04. 

Unterschiede bestehen bei den Voraussetzungen, die eine Kündigung berechtigen:

  • Bei der ordentlichen Kündigung kann diese jederzeit erfolgen, wenn eine Mitgliedschaft inklusive der Frist der Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse mindestens 12 Monate besteht. Oder aber durch einen Statuswechsel oder den Wechsel des Arbeitgebers zu einer Kassenwahl berechtigen.

⚠️Bei Wahltarifen für die Krankenkassen bieten bestehen zum Teil besondere Bindungsfristen von 1 bis zu 3 Jahren. Diese können unabhängig von der allgemeinen Bindungsfrist gesetzt werden.

  • Bei der Sonderkündigung, diese entsteht zumeist durch einen erstmaligen Zusatzbeitrag oder durch eine Erhöhung kann das Wahlrecht zum Ende des Monats in Anspruch genommen werden. Die Krankenkasse muss das Kündigungsrecht in einem Schreiben mindestens einen Monat vorher bekannt geben!


⚠️Es besteht grundsätzlich innerhalb der Bindungsfrist von 1 bis 3 Jahren, bei Wahltarifen, ein Sonderkündigungsrecht aber nicht bei einem Tarif mit Anspruch auf Krankengeld. 

Kündigungsfrist private Krankenversicherung (PKV)


Die Kündigungsfrist PKV ist jedes Versicherungsjahr-Ende mit einer 3-Monats-Frist ausgelegt. Das Ende des Versicherungsjahres ist hierbei immer in den Versicherungsunterlagen ersichtlich. Das Versicherungsjahr ist nicht unbedingt das Kalenderjahr. Wurde bei Abschluss einer Mindestdauer festgesetzt, ist diese einzuhalten. Kommt es zu einer Erhöhung der Beiträge, gilt auch hier ein Sonderkündigungsrecht. Hier gilt die PKV-kündigen-Frist zwei Monate ab der Mitteilung zur Änderung.

Kündigung gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei einem Wechsel in die PKV

Wird ein Wechsel von der GKV zur PKV zu einer anderen privaten Krankenversicherung durchgeführt, so gilt die freiwillig  krankenversichert Kündigungsfrist der GKV von 2 Monaten. 

Des Weiteren muss ein Wechsel zu einer anderen Versicherung nachgewiesen werden. Dieser Nachweis wird bis spätestens zum letzten Versicherungstag vorgelegt. Wird das Sonderkündigungsrecht genutzt, besteht die Möglichkeit, den Nachweis bis längstens zwei Monate nach der Kündigung des letzten Versicherers vorzulegen.

Ist ein Umzug geplant, der einen Versicherten ins Ausland bringt, so bleibt der Versicherungsschutz aufrecht, solange der Versicherte die Europäische Union oder den EWR-Raum nicht verlässt. 

Überblick: Kündigungsfristen für Krankenversicherungen in der Schweiz

In der Schweiz besteht wie auch in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung. In der Schweiz ist dies die Grundversorgung, die frei gewählt werden kann. Des Weiteren ist es möglich, dass Versicherte die Grundversicherung wechseln können. Hierzu ist ebenfalls die Krankenkasse Kündigungsfrist in der Schweiz einzuhalten. Bei einem Wechsel muss sich der Versicherte bei der zuständigen Krankenkasse abmelden und bei der neuen Krankenkasse anmelden.

Im Gegensatz zu Deutschland muss eine Krankenkasse jede Person in die Grundversicherung aufnehmen. Hierbei ist es egal, wie alt der Versicherungsanwärter ist oder wie der aktuelle Gesundheitszustand einer Person aussieht. Zudem muss auch kein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden. 

Grenzgänger in der Schweiz können sich die Krankenkasse aussuchen. Entweder die Grundversicherung in der Schweiz oder eine Krankenversicherung, die auch die Schweiz mit einbezieht und im Heimatland abgeschlossen wird.

Kündigungsfristen für die Grundversicherung in der Schweiz

Möchte man die Krankenkasse wechseln, so ist der Kündigungstermin für Krankenkassen in der Schweiz der 30. November jeden Jahres. Stichtag für die Kündigung ist in der Regel der 01.01. eines Jahres. Grund hierfür ist die 1-monatige Kündigungsfrist für den Krankenkassenwechsel. 

Es ist empfehlenswert, eine schriftliche Kündigung bis spätestens 15. November per A-Post-Plus oder eingeschrieben an die Krankenkasse zu senden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Krankenkasse Schweiz Kündigungsfrist eingehalten wird. Gleichzeitig kann die Anmeldung bei einer anderen Krankenkasse erfolgen. Wird die Krankenversicherung Kündigungsfrist verpasst, muss in der Regel auf den nächsten Termin gewertet werden, falls keine Ausnahme besteht. 


⚠️Versicherte können keinen Wechsel der Krankenversicherung durchführen wenn bei der Krankenkasse Schulden (hier gilt der 31.22. als Stichtag) aufrecht sind. Hier sind Schulden gemeint, die am 30.11. gemahnt wurden.

Was passiert, wenn die Kündigungsfrist verpasst wird?

Wurde die Kündigungsfrist der Krankenversicherung in der Schweiz verpasst, ist ein Wechsel der Grundversicherung teilweise bis zum 01.07. möglich. 

Besonderheiten beim Sonderkündigungsrecht aufgrund von Prämienanpassungen

In der Regel gelten hier dieselben Fristen zur Kündigung der Krankenkasse wie auch bei der Grundversicherung. Die einzige Ausnahme: Besteht ein Standardmodell mit Franchise, das 300 CHF beträgt und der Arzt frei gewählt werden kann, ist ein Wechsel auch mit 01.07. möglich. 

In diesem Fall gilt eine Kündigungsfrist für den Wechsel der Krankenkasse von 3 Monaten.Die Kündigung muss bis spätestens 31.03. bei der Versicherung vorliegen. 

Ein Wechsel ist nur dann möglich, wenn bereits ein neuer Krankenversicherer gewählt und ein Betrag abgeschlossen wurde! Auch in diesem Fall gilt, dass bei eventuellen Schulden kein Wechsel durchgeführt werden kann. Wurden alle Bedingungen erfüllt, darf eine Grundversicherung nicht abgelehnt werden. 

Kündigungsfristen für Zusatzversicherungen in der Schweiz

Eine Zusatzversicherung deckt Behandlungen ab, die in der Grundversicherung nicht berücksichtigt werden. Die Bedingungen zur Kategorie Kündigungsfrist Zusatzversicherung Krankenkasse Schweiz sind grundsätzlich in den Versicherungsbedingungen der Krankenkasse ersichtlich. Bevor eine Zusatzversicherung gekündigt wird, sollte jedoch gründlich darüber nachgedacht werden, ob diese wirklich nicht mehr benötigt wird. Menschen, die eine schlechte Gesundheit aufweisen oder 55 bzw. 65 Jahre bereits überschritten haben, können diese Zusatzversicherung nach einer Kündigung nicht mehr abschließen.

Es ist des Weiteren zu beachten, dass die verschiedenen Anbieter für Krankenversicherungen eine unterschiedliche private Krankenversicherung Kündigungsfrist aufweisen können. Bei einem Wechsel der Grundversicherung darf der neue Versicherungsanbieter in keinem Fall verlangen, dass eine eventuell bestehende Zusatzversicherung gekündigt werden muss! Zudem muss der neue Versicherer eine Meldung bei der bisherigen Krankenversicherung über den Wechsel veranlassen.

Wird ein Wechsel geplant, so sollte in jedem Fall vorher der geeignete Versicherungsanbieter gewählt werden. In erster Linie ist es jedoch wichtig, die Frist zur Kündigung bei der Krankenkasse herauszufinden, um diese nicht zu versäumen.

Wurde ein Anbieter gewählt und ein Vertrag abgeschlossen, informiert der neue Anbieter den vorherigen Krankenversicherer über den Wechsel und bestätigt die neue Krankenversicherung. Hier gilt es darauf zu achten, was die Versicherungsanbieter in ihren Vereinbarungen festhalten, wie die Kündigung und Informationen ablaufen. 

Sonderkündigungsrecht in der Schweiz bei Prämienerhöhungen

Eine reguläre Kündigung einer Zusatzversicherung unterliegt einer vorgegebenen Frist. Wird eine außerordentliche Kündigung vorgenommen, zum Beispiel bei einer Prämienerhöhung, so entfällt die Kündigungsfrist für die private Krankenzusatzversicherung, wenn ein Grund angegeben wird. Ein Versicherungsnehmer muss bei der Sonderkündigung explizit den Grund angeben! In diesem Fall greift die Kündigung innerhalb von 30 Tagen. 

Kündigung der Krankenversicherung: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Deutschland und die Schweiz 

Die Kündigungder Krankenversicherung erfolgt im grossen und ganzen in Deutschland und der Schweiz gleichermaßen. Die Kündigung kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist bei Krankenkassen durchgeführt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Kündigung rechtzeitig, am besten 3 Monate vor dem Kündigungstermin der Krankenkasse erfolgt. Die Kündigung sollte in jedem Fall schriftlich mittels Einschreiben durchgeführt werden, um eine Bestätigung darüber vorweisen zu können.

Vorlagen für eine korrekte Kündigung der Krankenversicherung finden sich einfach im Internet. Die Vorlage der Kündigung ist in beiden Ländern schriftlich erforderlich! 

Fazit: Wichtige Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Deutschland und der Schweiz
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Kündigungsfrist bei den Krankenkassen in beiden Ländern an bestimmte Fristen gebunden ist. Eine Kündigung muss in beiden Ländern rechtzeitig vor der entsprechenden Frist schriftlich durchgeführt werden. Während in Deutschland bei einem Wechsel der Krankenversicherung der neue Versicherungsträger die Meldung über eine neue Vereinbarung elektronisch weiterleitet, kann es jedoch in der Schweiz möglich sein, dass dies der Versicherte übernehmen muss. 

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Wir als Grenzgänger Experten bieten Ihnen seit 1999, im Gegensatz zu allen anderen, eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Unser Berater Björn Vollmer hat in Deutschland und in der Schweiz seine Ausbildung absolviert. Er ist daher in beiden Ländern absoluter Spezialist auf dem Gebiet Arbeiten in der Schweiz und bietet Erfahrung aus über 10.000 Beratungen. Persönliche Beratung bieten wir Ihnen in unserem Büro in Brombach. Unser Online-Beratungsangebot wird ebenfalls gerne genutzt und kann auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden.

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