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Wie funktioniert der Familiennachzug in die Schweiz?
Was ist der Familiennachzug in die Schweiz?
Wer kann in die Schweiz nachziehen?
Wer darf nicht in die Schweiz nachziehen?
Voraussetzungen für den Familiennachzug in die Schweiz
Fristen für den Familiennachzug
Wo und wie kann ein Antrag auf Familiennachzug gestellt werden?
Fazit: So gelingt der Familiennachzug in die Schweiz
Bringen Sie Ihre Fragen zu uns, wir helfen Ihnen gerne.
Wie funktioniert der Familiennachzug in die Schweiz?
Vielleicht leben und arbeiten Sie bereits in der Schweiz, aber Ihre Familie ist noch im Ausland? Dieser Artikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie der Familiennachzug in die Schweiz funktioniert und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
Was ist der Familiennachzug in die Schweiz?
Der Familiennachzug erlaubt es Ihnen, Ihre engsten Angehörigen wie Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren in die Schweiz zu holen. Voraussetzung ist, dass Sie in der Schweiz wohnen, arbeiten und genug Einkommen sowie Wohnraum für die Familie haben. Für EU/EFTA-Bürger gelten dabei andere Regelungen als für Personen aus Drittstaaten. Ziel ist es, das Familienleben in der Schweiz zu ermöglichen.
Wer kann in die Schweiz nachziehen?
Der Familiennachzug gilt für enge Angehörige von Personen, die in der Schweiz wohnen. Dazu gehören:
● Ehepartner und eingetragene Partner
● Eigene Kinder (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
● Eltern oder Großeltern (unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. bei finanzieller Abhängigkeit)
Wichtiger Hinweis: Für Drittstaatsangehörige (Nicht-EU/EFTA) gelten strengere Voraussetzungen beim Familiennachzug. Sie dürfen in der Regel nur Ehepartner und minderjährige Kinder nachziehen lassen und müssen nachweisen, dass ausreichend Wohnraum vorhanden ist sowie der Lebensunterhalt der Familie finanziell gesichert ist, ohne auf Sozialhilfe angewiesen zu sein.
Wer darf nicht in die Schweiz nachziehen?
Nicht alle Familienangehörigen haben Anspruch auf einen Familiennachzug in die Schweiz. Dazu gehören in der Regel:
● Volljährige Kinder (über 18 Jahre), sofern sie nicht wirtschaftlich abhängig oder aus gesundheitlichen Gründen auf Betreuung angewiesen sind.
● Geschwister: Geschwister sind nicht für den Familiennachzug berechtigt, es sei denn, es bestehen besondere Härtefälle (z. B. Pflegebedarf).
● Weitere Verwandte: Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen fallen nicht unter die Regelung für den Familiennachzug.
● Eltern und Großeltern ohne finanzielle Abhängigkeit: Diese dürfen nur nachziehen, wenn nachgewiesen wird, dass sie vollständig wirtschaftlich von der in der Schweiz lebenden Person abhängig sind.
Voraussetzungen für den Familiennachzug in die Schweiz
Damit Ihre Familie in die Schweiz nachziehen kann, müssen klare Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem eine gesicherte familiäre Beziehung, ausreichender Wohnraum und finanzielle Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts. Hier eine Übersicht, welche Kriterien genau gelten und welche Nachweise erforderlich sind:
Familiäre Beziehung:
● Eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft ist Voraussetzung. Unverheiratete Partner können nicht nachziehen, selbst wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen.
● Für Kinder gilt: Sie müssen unter 18 Jahre alt sein.
Wohnraum:
● Es muss eine ausreichend große Wohnung vorhanden sein, die dem Schweizer Standard entspricht. Der Schweizer Standard orientiert sich an der Anzahl der Personen und der Zimmeranzahl. Das bedeutet bei 3 Personen eine Wohnung mit mindestens 3 Zimmern (Wohnzimmer + 2 Schlafzimmer). In der Regel prüfen die kantonalen Behörden, ob die Wohnung für die Familie geeignet ist. Die Familie sollte nach dem Nachzug gemeinsam wohnen.
Finanzielle Mittel:
● Sie dürfen nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein.
● Falls Sie selbstständig oder ohne Arbeit sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie genügend Einkommen haben, um den Lebensunterhalt der Familie zu sichern.
Sprachnachweis:
● Wenn der nachziehende Ehepartner die Landessprache (z. B. Deutsch, Französisch oder Italienisch) nicht auf Niveau A1 (mündlich) beherrscht, muss der Nachweis erbracht werden, dass er oder sie für einen Sprachkurs eingeschrieben ist.
Fristen für den Familiennachzug
EU/EFTA-Bürger:
● Der Antrag sollte innerhalb von 6 Monaten nach Ankunft des Hauptwohnsitznehmers gestellt werden.
Bereits in der Schweiz lebende Personen:
● Sie haben 5 Jahre Zeit, um Ehepartner und minderjährige Kinder nachzuholen.
● Für Kinder über 12 Jahre verkürzt sich die Frist auf 1 Jahr, um eine schnellere Integration zu ermöglichen.
Drittstaatsangehörige:
● Die Fristen sind abhängig vom Kanton und dem jeweiligen Aufenthaltstitel. Eine frühzeitige Antragstellung ist hier besonders wichtig.
Erforderliche Dokumente:
Um den Antrag auf Familiennachzug erfolgreich einzureichen, benötigen Sie in der Regel:
● Gültige Reisepässe oder Identitätsnachweise aller Beteiligten
● Heiratsurkunde (für Ehepartner) oder Geburtsurkunden (für Kinder)
● Nachweis über Wohnraum (z. B. Mietvertrag)
● Einkommensnachweise (Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen) zur Sicherung des Lebensunterhalts
● Krankenversicherungsnachweis (Verlinkung auf: https://grenzgaenger-experten.com/krankenversicherung )für alle nachziehenden Familienmitglieder
Je nach Kanton oder individueller Situation können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Eine genaue Liste erhalten Sie bei der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde.
Wo und wie kann ein Antrag auf Familiennachzug gestellt werden?
Der Antrag auf Familiennachzug muss bei den zuständigen kantonalen Migrationsbehörden in der Schweiz eingereicht werden. Der Ablauf unterscheidet sich leicht je nach Kanton, folgt aber in der Regel diesen Schritten:
Antragstellung:
○ Kontaktieren Sie die kantonale Migrationsbehörde Ihres Wohnortes. In vielen Kantonen können Anträge online oder direkt vor Ort eingereicht werden.
○ Eine Liste der kantonalen Behörden finden Sie auf der offiziellen Seite der Schweizer Behörden: Verlinkung zur Behördenübersicht.
Erforderliche Dokumente vorbereiten:
○ Gültige Reisepässe oder Identitätsnachweise aller Beteiligten
○ Heiratsurkunde (für Ehepartner) oder Geburtsurkunden (für Kinder)
○ Nachweis über Wohnraum (z. B. Mietvertrag)
○ Einkommensnachweise (Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen) zur Sicherung des Lebensunterhalts
○ Krankenversicherungsnachweis für alle nachziehenden Familienmitglieder
○ Bei Drittstaatsangehörigen: gegebenenfalls ein Visum, das bei der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland beantragt werden muss.
Prüfung durch die Behörden:
○ Nach Einreichung prüft die Migrationsbehörde die Voraussetzungen, insbesondere die familiäre Beziehung, Wohnsituation und finanzielle Mittel.
○ Bei Drittstaatsangehörigen erfolgt zusätzlich eine Visumsprüfung durch die Schweizer Vertretung im Ausland.
Entscheidung und Einreise:
○ Bei Bewilligung erhalten die Familienmitglieder eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Einreisevisum.
○ Nach der Ankunft in der Schweiz müssen sich die nachgezogenen Angehörigen innerhalb von 14 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden.
Fazit: So gelingt der Familiennachzug in die Schweiz
Der Familiennachzug ermöglicht es Ihnen, Ihre engsten Angehörigen in die Schweiz zu holen und das Familienleben vor Ort zu führen. Wichtig ist, die Voraussetzungen wie ausreichenden Wohnraum, gesicherte finanzielle Mittel und die gesetzlichen Fristen genau zu beachten. Der Antrag erfolgt bei der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde, wobei eine sorgfältige Vorbereitung der erforderlichen Dokumente den Prozess erheblich erleichtert. Mit einer frühzeitigen Planung und klarer Organisation steht einem erfolgreichen Familiennachzug nichts im Weg.
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