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Führerschein Schweiz - Grenzgänger Experten

Sicherlich fragen sich viele Grenzgänger in der Schweiz, wie sich die Tatsache Grenzgänger zu sein, auf den Führerschein auswirkt.

Führerschein Schweiz

Sicherlich fragen sich viele Grenzgänger in der Schweiz, wie sich die Tatsache Grenzgänger zu sein, auf den Führerschein auswirkt. Gerade dann, wenn man täglich zur Arbeit mit dem Auto in die Schweiz fährt, ist diese Frage verständlich und wichtig. Der aktuelle Führerschein wird zum Pendeln anerkannt, dies vorab als kurze Information. Jedoch gibt es mehrere Faktoren zu beachten, die im Fall Führerschein wichtig sind. Im Folgenden ein kurzer Überblick über die gesetzliche Lage betreffend dem Thema Führerschein als Grenzgänger in die Schweiz

Der Führerschein Schweizer Grenzgänger behält seine Gültigkeit

Pendelt zum Beispiel ein deutscher Staatsbürger mit seinem Fahrzeug täglich oder wöchentlich zur Arbeit in die Schweiz und wieder zurück zu seinem Wohnort, behält der deutsche Führerschein seine Gültigkeit. Dies gilt für alle Grenzgänger, die aus den benachbarten EU-Ländern in die Schweiz zur Arbeit kommen. Den eigenen Führerschein sollte man jedoch um den internationalen Führerschein erweitern. Dieser kann in Deutschland einfach beantragt werden und hat normalerweise eine Gültigkeit von fünf Jahren. Er ist nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig und kostet je nach Wohnort rund 15 Euro.

Beim Fahren in der Schweiz gilt besonders zu beachten, dass es von Vorteil ist, die eigene Kraftfahrzeugversicherung zu überprüfen. Leider kommt es immer wieder vor, dass eine Kraftfahrzeugversicherung bei einem Unfall im Ausland nicht die vollen Kosten übernimmt. Darum wird dazu geraten, die Kraftfahrzeugversicherung auf ihre Leistungen zu prüfen und gegebenenfalls eine Versicherung für das Ausland abzuschließen. 

Des Weiteren kann jedem Grenzgänger nur angeraten werden, sich bei den Schweizer Behörden bezüglich der jeweiligen Situation rund, um den Führerschein Schweizer Grenzgänger genau zu informieren. 

Wann benötigt man einen Schweizer Führerschein?

Pendelt man täglich oder wöchentlich in die Schweiz zur Arbeit, wird der eigene internationale Führerschein von den Schweizer Behörden anerkannt. Ändert sich die Situation des Grenzgängers zu einem Wochenaufenthalter, der die 60-Tage-Regelung (mehr als 60 Übernachtungen pro Jahr) überschreitet, sieht diese Thematik etwas anders aus. Zusätzlich sollte man dringend beachten, dass man als Grenzgänger ein Fahrzeug des Schweizer Arbeitgebers mit Schweizer Kennzeichen nur mit einer Schweizer Fahrbewilligung betreiben darf.

Es ist von den Schweizer Behörden zwar gestattet, ein Fahrzeug kurzfristig zu leihen und mit einem ausländischen Führerschein zu bewegen, dies ist aber nur eine Ausnahmeregelung. Daher sollte sich jeder Grenzgänger genau erkundigen und gegebenenfalls eine Umschreibung des Führerscheines in Erwägung ziehen. Im Fall der Notwendigkeit, den Führerschein auf einen Schweizer Führerschein umzuschreiben, sind Fristen einzuhalten, die nicht übersehen werden dürfen. 

Wann muss man den Führerschein als Grenzgänger umschreiben lassen?

Ein Grenzgänger, der arbeitsbedingt ein Schweizer Fahrzeug fährt, muss sofort die Umschreibung des Führerscheines veranlassen. Ist ein Grenzgänger durch einen Arbeitsplatzwechsel zu einem Wochenaufenthalter geworden und er nächtigt mehr als 60 Tage in der Schweiz, ist der Führerschein ebenfalls umzuschreiben.
Kommt es zu dem Fall, dass man seinen Wohnsitz, wenn auch nur arbeitsbedingt auf befristete Zeit in die Schweiz verlegt, muss der Führerschein ebenfalls umgeschrieben werden.

Die Schweizer Gesetzgebung verlangt von Grenzgängern, die sich über längere Zeit in der Schweiz aufhalten, und Personen, die in die Schweiz ziehen, einen Schweizer Führerschein. Die Frist, die jeder Person dafür zur Verfügung steht, beträgt 12 Monate.

Welche Fristen sind bei dem Führerschein als Grenzgänger zu beachten?

Ändert ein Grenzgänger seinen Status und verbringt seine Arbeits- und Freizeit in der Schweiz, ist der Führerschein bei der Schweizer Behörde umzuschreiben. Die Umschreibung hat in der 12-monatigen Frist zu erfolgen. Es ist enorm wichtig, diese Frist nicht zu versäumen! Läuft diese Frist ab, verliert der internationale Führerschein seine Gültigkeit! Das bedeutet, dass ein Fahrzeug ohne gültiges Dokument betrieben wird und das Bußgeld in diesem Fall sehr hoch ist.

Die Schweizer Behörden sind nach Ablauf dieser Frist nicht mehr dazu verpflichtet, den Führerschein anzuerkennen und umzuschreiben. Dies bedeutet für deutsche Grenzgänger in die Schweiz, dass eine neue Fahrprüfung und eine Kontrollfahrt durchgeführt werden müssen, um einen Schweizer Führerschein zu erhalten. 

Eine weitere Frist, die 6-Monats-Frist bei der Rückkehr in das eigene Wohnsitzland, ist dann wichtig, wenn man die Schweiz verlässt und den Lebensmittelpunkt in ein anderes Land verlegt. Der Schweizer Führerschein ist bei Beendigung des Aufenthaltes in der Schweiz in den EU-Nachbarländern nur 6 Monate gültig. Hier gilt es ebenfalls die Frist für die Umschreibung zu beachten!

Was ist zu beachten, wenn man den Führerschein umschreiben lassen möchte?

Die Umschreibung des Führerscheins ist sehr einfach und schnell durchgeführt. Innerhalb von wenigen Tagen oder einiger Wochen nach Antragstellung – das hängt vom zuständigen kantonalen Amt ab – erhält man per Post den neuen Schweizer Führerschein. Es ist hier unbedingt darauf zu achten, eine Kopie des Führerscheines und des abgegebenen Antrags bei sich zu führen. Der internationale Führerschein wird von der Behörde einbehalten! Damit man während der Wartefrist ohne Bedenken weiterhin Autofahren kann, sind diese Kopien daher enorm wichtig.

Was benötigt man zum Umschreiben des Führerschein-Schweiz-Grenzgänger?

Für die Umschreibung des Führerscheins muss man sich an das zuständige kantonale Amt der Schweiz wenden, in dem man sich aufhält. Außer dem internationalen Führerschein werden einige Dokumente und ein medizinisches Attest benötigt. Ein Antrag zur Umschreibung des Führerscheines kann von der Homepage des zuständigen kantonalen Amtes ausgedruckt werden oder man holt den Antrag persönlich ab. Auf der Homepage findet sich auch eine ausführliche Information über die genaue Vorgangsweise und die benötigten Dokumente. Das kantonale Amt informiert Antragsteller über die benötigten Dokumente und Unterlagen.

In der Regel sind folgende Unterlagen zur Umschreibung des Führerscheins notwendig:

  • der ausgefüllte Antrag (Bitte eine Kopie erstellen für die Wartezeit, bis der neue Führerschein ausgestellt wird!)

  • der aktuelle Führerschein (bitte nicht vergessen, auch hier eine Kopie anzufertigen)

  • ein Passfoto

  • ein medizinisches Attest von einem Sehtest (das Antragsformular muss mit der Bestätigung der Durchführung des Sehtests versehen sein!)

Werden alle Unterlagen abgegeben, wird der Führerschein vom Amt einbehalten. Nach Erledigung der Umschreibung erhält man den neuen Schweizer Führerschein zugestellt.

Ausnahmen:

  • Vorläufiger Führerschein
    Eine der Ausnahmen besteht bei einem vorläufigen Führerschein! Besitzt der Antragsteller nur einen vorläufigen Führerschein, wird in der Schweiz ebenfalls ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Dieser vorläufige Führerschein bedarf ebenfalls der Durchführung eines Weiterbildungskurses, welcher in der Regel einen Tag dauert.

  • „Alter“Führerschein
    Besitzt der Antragsteller einen „alten“ Führerschein, dieser ist vor dem 01.01.1999 ausgestellt, enthält dieser die Berechtigung zur Führung von Fahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen. Möchte man bei der Beantragung des Führerscheins als Schweiz-Grenzgänger diese Berechtigung behalten, ist ein zusätzlicher Antrag: „Berechtigung bis 7,5 Tonnen bei Umtausch ausländischer Führerausweis“ dem Antrag zur Umschreibung anzuschließen. Die zusätzliche Bewilligung benötigt eine amtsärztliche Untersuchung, die in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muss. Amtsärztliche Untersuchungen in der Schweiz sind kostenpflichtig.

Bringen Sie Ihre Fragen zu uns, wir helfen Ihnen gerne.

Wir als Grenzgänger Experten bieten Ihnen seit 1999, im Gegensatz zu allen anderen, eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Unser Berater Björn Vollmer hat in Deutschland und in der Schweiz seine Ausbildung absolviert. Er ist daher in beiden Ländern absoluter Spezialist auf dem Gebiet Arbeiten in der Schweiz und bietet Erfahrung aus über 10.000 Beratungen. Persönliche Beratung bieten wir Ihnen in unserem Büro in Brombach. Unser Online-Beratungsangebot wird ebenfalls gerne genutzt und kann auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden.

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