Wie werden Grenzgänger abgerechnet?
Grenzgänger unterliegen in der Schweiz dem dortigen Sozialversicherungssystem. Die Lohnabrechnung basiert daher auf den gesetzlichen Vorgaben des Schweizer Arbeitsrechts. Im Wesentlichen bedeutet das:
Das Gehalt wird in der Regel in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen und ausbezahlt.
Die Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, ALV, etc.) werden direkt vom Bruttolohn abgezogen.
Die Krankenversicherung muss eigenständig in Deutschland abgeschlossen und gezahlt werden – sie erscheint nicht auf der Abrechnung
Zusätzlich wird eine Quellensteuer erhoben, die bei Grenzgängern aus Deutschland in der Regel 4,5 % des Bruttolohns beträgt.
Die Einkommenssteuer wird durch das Doppelbesteuerungsabkommen abgedeckt. In Deutschland wird das Einkommen zwar deklariert, jedoch nicht doppelt besteuert.
Wie muss eine Lohnabrechnung in der Schweiz aussehen?
Eine korrekte Lohnabrechnung für Grenzgänger sollte folgende Elemente enthalten:
Persönliche Angaben (Name, Adresse, AHV-Nummer)
Angaben zum Arbeitgeber (inkl. Adresse und ggf. Betriebsnummer)
Zeitraum der Abrechnung (Monat, Jahr)
Bruttolohn in CHF
Abzüge im Detail, z. B.:
AHV/IV/EO – Alters-, Invaliden- und Erwerbsersatzversicherung
ALV – Arbeitslosenversicherung
BVG – Pensionskasse
NBU – Nichtberufsunfallversicherung
Quellensteuer
Nettolohn
Auszahlungsbetrag (CHF oder umgerechnet in EUR)
Die Aufstellung sollte klar nachvollziehbar und vollständig sein, um eine genaue Kontrolle zu ermöglichen.
Was bleibt vom Schweizer Lohn übrig als Grenzgänger?
Trotz hoher Bruttolöhne in der Schweiz mindern verschiedene Pflichtabgaben das verfügbare Einkommen. Dennoch bleibt im Vergleich zu ähnlichen Positionen in Deutschland häufig mehr Netto vom Brutto. Eine Beispielrechnung veranschaulicht dies:
Beispiel (vereinfachte Darstellung):
Bruttolohn: 6.000 CHF
AHV/IV/EO: ca. 5,3 % = 318 CHF
ALV: ca. 1,1 % = 66 CHF
Pensionskasse (BVG): ca. 8–12 % = rund 600 CHF
NBU: ca. 1,5 % = 90 CHF
Quellensteuer: 4,5 % = 270 CHF
→ Nettolohn: ca. 4.656 CHF
Zusätzlich fallen individuelle Beiträge zur Krankenversicherung in Deutschland an. Diese variieren je nach Versicherungsmodell (gesetzlich oder privat) und werden nicht über die Abrechnung erfasst.
Fazit
Die Lohnabrechnung für Grenzgänger ist klar strukturiert, unterscheidet sich jedoch in wichtigen Punkten von der deutschen Variante. Wer die Systematik und die enthaltenen Abzüge versteht, kann die eigene Abrechnung besser prüfen und finanzielle Planungssicherheit gewinnen. Besonders wichtig ist die regelmäßige Kontrolle der Quellensteuer sowie der korrekten Übernahme aller Pflichtbeiträge.
Bringen Sie Ihre Fragen zu uns, wir helfen Ihnen gerne
Wir als Grenzgänger Experten bieten Ihnen seit 1999, im Gegensatz zu allen anderen, eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Unser Berater Björn Vollmer hat in Deutschland und in der Schweiz seine Ausbildung absolviert. Er ist daher in beiden Ländern absoluter Spezialist auf dem Gebiet Arbeiten in der Schweiz und bietet Erfahrung aus über 10.000 Beratungen. Persönliche Beratung bieten wir Ihnen in unserem Büro in Brombach. Unser Online-Beratungsangebot wird ebenfalls gerne genutzt und kann auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden.