News

Neue Homeoffice Regelung für Grenzgänger [2023]

War es für Grenzgänger in der Schweiz möglich, maximal 25 Prozent im Home-Office zu arbeiten, hat sich das durch die Corona-Pandemie in den Jahren 2021 und 2022 sehr verändert.

Homeoffice Regelung 2023 für Grenzgänger in der Schweiz

War es für Grenzgänger in der Schweiz möglich, maximal 25 Prozent im Home-Office zu arbeiten, hat sich das durch die Corona-Pandemie in den Jahren 2021 und 2022 sehr verändert. Durch die Pandemie war es möglich, zu 100 Prozent im Home-Office, also von zu Hause aus zu arbeiten. Durch die gesetzlichen Änderungen haben Grenzgänger in der Schweiz ihren Status als Grenzgänger nicht verloren. Vor der Pandemie war das Home-Office mit mehr als 25 Prozent ein Grund, um den Status des Grenzgängers zu verlieren. Dies brachte eine Reihe von unangenehmen Konsequenzen für den Grenzgänger in der Schweiz mit sich. 

Nach Beendigung der Einschränkungen durch die Corona Pandemie wurden getroffene Entscheidungen, die während dieser Zeit gefällt wurden, für Grenzgänger in der Schweiz verlängert. Diese Verlängerung hatte eine Befristung, welche eine neue Vereinbarung ermöglicht hat. 

Das bedeutet somit kurz zusammengefasst: 

Die Regelung, das Home-Office zu 100 Prozent im Wohnsitzland durchführen zu können, wurde für Grenzgänger in der Schweiz beibehalten. Diese Regelung galt bis zum 30.06.2023 und besagte zudem, dass die Grenzgänger in der Schweiz sozialversicherungspflichtig sind. Diese Regelung betrifft auch die Krankenversicherung nach Schweizer Gesetz.  Ab dem 01.07.2023 tritt die ab diesem Jahr neue Home-Office Regelung 2023 in Kraft. 

Die Home-Office Regelung 2023 und ihre Änderungen

Seit dem 01.07.2023 gilt das neue Abkommen für Grenzgänger in der Schweiz, welches so einige Veränderungen mit sich bringt. Es ist empfohlen, dass sich Grenzgänger regelmäßig über entsprechende Änderungen informieren. So bleiben beispielsweise Grenzgänger in der Schweiz bei einem Anteil von unter 50 Prozent Arbeitsleistung (49,9 % und weniger der geleisteten Arbeitszeit) im Homeoffice sozialversicherungspflichtig in der Schweiz.

Das neue Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowie der EFTA ist eine sogenannte multilaterale Vereinbarung, die einige Änderungen zu der vorher bestehenden Vereinbarung aufweist. Die neue Home-Office Regelung 2023 erleichtert Arbeitnehmern und Arbeitgebern das Arbeiten im Home-Office und dessen jeweilige Koordination um ein Vielfaches. Die Zuständigkeit der Sozialversicherung verbleibt dadurch im Staat des Standortes des Unternehmens. Ausnahmeregelungen gelten nur für Staaten, die dieser Vereinbarung schriftlich zugestimmt haben.

Staaten, die bereits die neue Vereinbarung und somit die Home-Office Regelung 2023 akzeptiert haben, sind:

  • Deutschland

  • Belgien

  • Österreich

  • Estland

  • Ungarn

  • Finnland

  • Luxemburg

  • Litauen

  • Irland

  • Niederlande

  • Slowakei

  • Malta

  • Liechtenstein

  • Norwegen

  • Tschechische Republik

Diese Länderaufstellung wird sicherlich in nächster Zeit noch vervollständigt, da immer mehr Staaten bereit sind, diese Vereinbarung zu unterzeichnen und Home-Office arbeiten grenzübergreifend zu ermöglichen. Dies freut insbesondere die Grenzgänger und erleichtert die internationale Zusammenarbeit auf zahlreichen Ebenen.

Diese Vereinbarung gilt jedoch in Zukunft nicht nur für Grenzgänger in der Schweiz, sondern auch für Schweizer, die für einen Arbeitgeber in den Ländern, die bereits unterzeichnet haben, bis zu 49,9 % im Home-Office beschäftigt sind. Diese Arbeitnehmer im Home-Office in der Schweiz unterliegen den Sozialversicherungen im Arbeitgebersitz bzw. Arbeitgeber-Staat.

Die neue Home-Office Regelung 2023 enthält folgende Regelung

Kommt es zu einer Home-Office Tätigkeit in einem Land, das die Vereinbarung nicht unterzeichnet hat, gelten die Regelungen zur Home-Office Tätigkeit, welche auch vor der Pandemie angewandt wurden, weiterhin. Diese besagt, dass die Home-Office Tätigkeit bis zu 25 Prozent keinerlei Auswirkungen auf die Sozialversicherung aufweist und in den entsprechenden Ländern bleibt dies vorerst so.

Grenzgänger in der Schweiz und die steuerliche Lage im Home-Office

Durch die Ausführung der Arbeit im Home-Office ist keine Auswirkung auf die steuerliche Situation der Grenzgänger in der Schweiz zu erwarten. Die Arbeit im Homeoffice ist als vollwertig anzusehen. Grenzgänger in der Schweiz haben die Einkommenssteuer im Wohnortsland zu bezahlen und in der Schweiz 4,5 % Quellensteuer. 

Grenzgänger in der Schweiz, die wegen der Anzahl der Nichtrückkehrtage die gesamte Quellensteuer bezahlen, müssen darauf achten, dass die Tage, die im Home-Office gearbeitet werden, nicht als Rückkehrtage gewertet werden. 

Das Home-Office und die Krankenversicherung für Grenzgänger

Die neue Home-Office Regelung 2023 regelt ebenfalls die Schweizer Pflicht zur Krankenversicherung. Eine Arbeit im Home-Office bietet Grenzgängern in der Schweiz ebenfalls die Wahl der Grenzgänger Krankenzusatzversicherung an, denn sie werden im Homeoffice ebenso gewertet wie in der Präsenzzeit.

Durch die neue Regelung muss sich ein Grenzgänger in der Schweiz jedoch bei 50 Prozent Home-Office Tätigkeit privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern. 

Durch die neue Home-Office Regelung 2023 haben Grenzgänger in der Schweiz keine Nachteile zu erwarten. Dies jedoch nur dann, wenn der Anteil der Home-Office Tätigkeit von 49,9 Prozent nicht überschritten wird. Die neue Home-Office Regelung 2023 bietet vielen Menschen neue Möglichkeiten, wenn es um das Arbeiten in der Schweiz geht. Weniger Zeitaufwand zum Pendeln von und zur Arbeit und mehr flexiblere Arbeitszeiten sind neben dem Umweltschutz nur wenige der zahlreichen Vorteile.

Weitere Informationen

Die Vereinbarung ist für Grenzgänger in der Schweiz nur dann gültig, wenn der Arbeitgeber bei der AHV-Ausgleichskasse eine Bescheinigung, die eine maximale Gültigkeit von 3 Jahren aufweist und verlängerbar ist, beantragt wurde. Diese Bescheinigung wird A1 genannt und soll in Zukunft automatisiert werden. 

Es wurde zwar geplant, dass diese automatisierte Plattform bereits mit Beginn der neuen Home-Office Regelung 2033 bestehen soll, jedoch ist eine sofortige Einreichung der Bescheinigung nicht notwendig. Es wurde für die Grenzgänger in der Schweiz eine Übergangsfrist zur Einreichung bis zum 30.06.2023 bewilligt. 

FAQ

1. Was passiert, wenn mehr als 50 Prozent im Home-Office gearbeitet werden?
Arbeitet man mehr als 50 Prozent im Home-Office, verliert man als Grenzgänger in der Schweiz seinen Grenzgänger-Status. Für den Grenzgänger bedeutet das, dass er seine Einkommenssteuer, die Sozialversicherung und die Rentenversicherung in seinem Wohnsitzland bezahlen muss. Des Weiteren besteht keine Möglichkeit der Krankenversicherung nach dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz. Im Wohnsitzland muss somit eine private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden.
2. Wo ist man versichert, wenn man 50 Prozent im Home-Office arbeitet?
Durch die neue Home-Office Regelung 2023 sind Grenzgänger in der Schweiz auch mit 50 Prozent Tätigkeit im Home-Office in der Schweiz sozialversicherungspflichtig. Die Krankenversicherung kann in Deutschland oder der Schweiz abgeschlossen werden. Kann ein Grenzgänger in der Schweiz in seinem Wohnsitzland im Home-Office arbeiten? Durch die neue Home-Office Regelung 2023 kann der Grenzgänger Schweiz bis zu 50 Prozent seiner Tätigkeit in seinem gewählten Wohnsitzland im Home-Office arbeiten. Dies kommt selbstverständlich immer auf die Zustimmung des Arbeitgebers an und die Art der Tätigkeit.

Bringen Sie Ihre Fragen zu uns, wir helfen Ihnen gerne.

Wir als Grenzgänger Experten bieten Ihnen seit 1999, im Gegensatz zu allen anderen, eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Unser Berater Björn Vollmer hat in Deutschland und in der Schweiz seine Ausbildung absolviert. Er ist daher in beiden Ländern absoluter Spezialist auf dem Gebiet Arbeiten in der Schweiz und bietet Erfahrung aus über 10.000 Beratungen. Persönliche Beratung bieten wir Ihnen in unserem Büro in Brombach. Unser Online-Beratungsangebot wird ebenfalls gerne genutzt und kann auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden.

Sie können sich rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr unter einer kostenfreien Telefonnummer einen Termin bei einem unserer Experten vereinbaren.