Die Gesetzliche Rentenversicherung in der Schweiz

Grenzgänger in der Schweiz haben wie alle anderen Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Rente. Die Schweizer Rente ist jedoch etwas anders aufgeteilt als zum Beispiel das System der Altersvorsorge wie zum Beispiel in Deutschland. Die Rentenversicherung für Grenzgänger, also die Altersvorsorge, ist in drei Bereiche aufgeteilt. Diese 3 Bereiche werden auch als 3 Säulen System bezeichnet. Zwei dieser Säulen sind obligatorisch, während die dritte Säule eine freiwillige und zusätzliche Absicherung im Alter abdecken kann. 

Die 3 Säulen sind:

  1. die Alters- und Hinterlassenenversicherung 
  2. die berufliche Vorsorge
  3. die private Vorsorge

Jeder Grenzgänger Schweiz ist dazu verpflichtet, seinen Beitrag in die Schweizer Rentenversicherung Grenzgänger einzuzahlen. Ab dem erreichten Rentenalter steht jedem Grenzgänger eine Schweizer Rente zu. 

Das 3 Säulen Modell

Die erste Säule

In der ersten Säule der Rentenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz sind die Alters- und die Hinterlassenenversicherung enthalten. Diese Säule dient zur Absicherung der Existenz im hohen Alter. Ebenfalls abgesichert ist ein eventueller Ehepartner des Versicherten. Durch diese Säule werden Rentner nicht nur in ihrer Existenz unterstützt, sondern auch vor Altersarmut bewahrt.

Eine weitere Absicherung bietet diese Säule für anspruchsberechtigte Hinterbliebene, wenn der Arbeitnehmer unerwartet verstirbt oder durch einen Unfall nicht mehr arbeitsfähig wird.

Die Leistungen, die in der ersten Säule erbracht werden:

  • Invalidenversicherung
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung
  • Ergänzungsleistungen

Jeder deutsche Grenzgänger in der Schweiz erhält wie alle anderen Arbeitnehmer einen AHV-Ausweis und eine AHV-Nummer in der Schweiz. Die AHV-Nummer ist gleichzusetzen mit der Sozialversicherungsnummer in Deutschland.

Die zweite Säule

In der zweiten Säule des 3 Säulen Systems ist eine berufliche Vorsorge enthalten. Diese Vorsorge ist die kapitalgedeckte Versicherung für berufstätige Personen in der Schweiz. Grenzgänger in der Schweiz sind durch ihre Tätigkeit, die sie in der Schweiz ausüben, in diesem Bereich abgesichert. Durch eine Versicherung kann gewährleistet werden, dass in jeder Situation die Lebenshaltungskosten gehalten werden können.

Die erbrachten Leistungen der zweiten Säule sind:

  • eine obligatorische Unfallversicherung
  • eine freiwillig organisierte Zusatzversicherung zur Unfallversicherung, hier entscheidet jedoch der Arbeitgeber über das Ausmaß der Leitung
  • eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung
  • eine Krankengeldversicherung, hier gilt jedoch zu beachten, dass diese Vorsorge von Arbeitgeber freiwillig geleistet werden kann
  • Leistungen über die obligatorischen Leistungen hinaus im Bereich der beruflichen Vorsorge werden erbracht, an dieser Stelle können Zusatzleistungen vom Arbeitgeber gewählt werden

Der Arbeitgeber führt die Prämien automatisch monatlich an die zuständige Pensionskasse ab. Die eingezahlten Prämien an die Pensionskassen werden von diesen verwaltet und eine Verzinsung des bestehenden Guthabens mit mindestens einem Prozent wird durchgeführt.

Beendet ein Grenzgänger Schweiz seine Arbeitstätigkeit in der Schweiz vor seinem Rentenalter, wird das eingezahlte Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. Auf einem Freizügigkeitskonto erfolgt keine Verbindung des Guthabens. Die Auszahlung erfolgt, sobald der Arbeitnehmer sein Rentenalter erreicht hat. Eine weitere Möglichkeit, ein Guthaben anzulegen, stellt das Anlegen in Wertpapieren bei Freizügigkeitsstiftungen dar. Diese Alternative ist durch mögliche Gewinne sehr lohnend. In einigen Ausnahmefällen kann das Guthaben bei der Pensionskasse vorzeitig ausbezahlt werden.

Die dritte Säule 

In der dritten Säule der Rentenversicherung Grenzgänger sind zwei Bereiche enthalten. Der erste Bereich umfasst eine zweckgebundene Vorsorgeleistung für die Sicherung der Lebenshaltungskosten im Alter. Diese Vorsorgeleistung ist durch den Staat gefördert und steuerlich absetzbar. Die rechtlichen Details dieser Vorsorgeform und deren Abzugsberechtigung erfolgen durch Verordnungen des Staates Schweiz. 

Im zweiten Bereich der dritten Säule befinden sich die privaten Arten der Vorsorge. So kann es sich hierbei um Kapitalanlagen, auf die jederzeit zugegriffen werden kann, handeln oder private Versicherungen für das Alter. 

Deutsche Grenzgänger in der Schweiz haben auf diese Säule des Schweizer Rentensystems keinen Anspruch. Dadurch erhalten sie auch keine Vorteile. Eine Alternative, die sich einem  Grenzgänger  bietet, ist eine Direktversicherung, die mit dem ersten Bereich der dritten Säule vergleichbar ist. 

 

Abkommen

Die Schweiz hat mit ihren Nachbarländern ein Abkommen geschlossen, welches das Arbeiten der Bürger jeweiliger Nachbarstaaten einfacher gestalten soll. In erster Linie geht es hierbei um steuerliche Abkommen, um den Grenzgänger nicht zu benachteiligten. Die weiteren Abkommen betreffen gesundheitliche Bereiche, Versicherungen, um die Lebenshaltungs- und Krankheitskosten zu gewährleisten, und ebenfalls die Handhabung einer auszuzahlenden Rente. Im folgenden Punkt wird das Rentenabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz näher betrachtet.

 

Rentenabkommen zwischen Deutschland & Schweiz

Durch das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und seinem Nachbarland Deutschland können Grenzgänger Schweiz eine Rente aus der Schweiz beziehen. Dies gilt für die AHV-Rente, die private Vorsorge und die Pensionskasse. Hat ein Grenzgänger Schweiz vor oder nach der Tätigkeit in der Schweiz auch in Deutschland Anspruch auf eine Rente, so ist er berechtigt, zwei Renten zu erhalten. 

 

Fazit

Durch das bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz für die Rentenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz sind Grenzgänger außerordentlich gut abgesichert. Durch die Rentenversicherung erhalten Grenzgänger einen Anspruch auf Rentenversicherungsleistungen nach den erbrachten Arbeitsjahren und der hierfür erbrachten Leistung. 

Es gilt jedoch darauf zu achten, dass sich jeder Grenzgänger um seine private Vorsorge selbst zu kümmern hat. Durch die beiden unterschiedlichen Systeme, die in beiden Ländern bestehen, kann ein Grenzgänger nur einige geringe Vorteile der Schweiz erhalten.

 

FAQ

1. Was passiert mit meiner Rente, wenn ich in der Schweiz arbeite?

Auf die Frage, was mit der Rente passiert, wenn man in der Schweiz arbeitet, kann nicht einfach kurz geantwortet werden. Hat man das Rentenalter erreicht und möchte trotzdem weiterarbeiten, kann der Rentenbeginn auf bis zu fünf Jahre verschoben werden. Die AHV-Rente wird dadurch erst später ausbezahlt oder wenn man in Deutschland arbeitet, besteht die Möglichkeit, die Rente zu beziehen und weiterzuarbeiten. 

2. Wer erhält in der Schweiz Rente?

Jeder Arbeitnehmer erhält in der Schweiz Rente, wenn er in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Hierbei ist die Höhe der geleisteten Zahlungen in die Rentenversicherung und die Anzahl der Arbeitsjahre ausschlaggebend für die Höhe der Rentenzahlung. 

3. Wann hat man in der Schweiz Rentenanspruch?

Wann man in der Schweiz einen Rentenanspruch hat, ist einfach zu beantworten. Männer sind im Alter von 65 Jahren und Frauen im Alter von 64 Jahren berechtigt, eine Rente zu beziehen. Ist das Pensionsalter erreicht, kann jedoch weitergearbeitet werden und die Pensionierung verschoben werden.

4. Wird die deutsche Rente in der Schweiz angerechnet?

Diese Anrechnung ist durch das getroffene Abkommen geregelt. Wohnt man in der Schweiz und erhält eine deutsche Rente, wird durch das Doppelsteuerabkommen mit Deutschland die Steuer in Deutschland bezahlt. Eine Rente aus der Schweiz wird hingegen in der Schweiz versteuert. Ein deutscher Grenzgänger hingegen muss die Schweizer Rente nach Abzug der Schweizer Steuer in Deutschland versteuern. 

5. Wie hoch ist die durchschnittliche Rente in der Schweiz?

Die durchschnittliche Rente in der Schweiz liegt bei rund 1.800 CHF. Die Rente ist jedoch immer abhängig von der Anzahl der Arbeitsjahre und der Höhe der geleisteten Einzahlungen. Eine minimale Rente aus der ersten Säule beträgt rund 1.225 CHF, die maximale Rentenhöhe beträgt hier 2.450 CHF.

6. Wann wird die Rente in der Schweiz ausgezahlt?

Die Rente in der Schweiz kann frühestens 5 Jahre vor dem regulären Pensionsalter ausbezahlt werden. Ein vorzeitiges Auszahlen der Pensionskasse kann in Ausnahmefällen durchgeführt werden. 

Bringen Sie Ihre Fragen zu uns, wir helfen Ihnen gerne

Wir als Grenzgänger Experten bieten Ihnen seit 1999, im Gegensatz zu allen anderen, eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Unser Berater Björn Vollmer hat in Deutschland und in der Schweiz seine Ausbildung absolviert. Er ist daher in beiden Ländern absoluter Spezialist auf dem Gebiet Arbeiten in der Schweiz und bietet Erfahrung aus über 10.000 Beratungen. Persönliche Beratung bieten wir Ihnen in unserem Büro in Brombach. Unser Online-Beratungsangebot wird ebenfalls gerne genutzt und kann auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden.

Sie können sich rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr unter einer kostenfreien Telefonnummer einen Termin bei einem unserer Experten vereinbaren.

Wechselfrist 31. März 2024

Jetzt Krankenversicherung wechseln & ab 2024 bis zu 1.508,40 CHF sparen! Jetzt wechseln