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Rückkehr nach Deutschland als Schweizer Grenzgänger

Haben Sie über einen gewissen Zeitraum in der Schweiz als Grenzgänger gelebt und möchten nun wieder nach Deutschland zurückkehren, da sich Ihre Lebensumstände geändert haben?

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Über den Autor: Björn Vollmer

Geschäftsführer, Berater, Experte für Grenzgänger

Björn Vollmer ist Gründer und Geschäftsführer der Grenzgänger Experten GmbH, einem führenden Beratungsunternehmen für Grenzgänger in der Schweiz. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt er Arbeitnehmer und Unternehmen bei rechtlichen und sozialen Fragen, rund um das Arbeiten in der Schweiz als Deutscher.

Rückkehr nach Deutschland als Schweizer Grenzgänger

Haben Sie über einen gewissen Zeitraum in der Schweiz als Grenzgänger gelebt und möchten nun wieder nach Deutschland zurückkehren, da sich Ihre Lebensumstände geändert haben? Eine Grenzgänger Rückkehr gestaltet sich in der Regel gar nicht so schwer, wenn man noch über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt. Primär wird als Grenzgänger nur der Aufenthalt gewechselt. Was Sie über die Rückkehr als Schweizer Grenzgänger wissen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was genau ist eigentlich eine Grenzgänger Rückkehr?

Man spricht von einer Grenzgänger Rückkehr dann, wenn man sich seit längerer Zeit in der Schweiz aufgehalten hat und nun wieder nach Deutschland zurückkehren möchte. Wenn Sie in der Schweiz als deutscher Staatsbürger gearbeitet, gelebt oder Sozialleistungen erbracht haben, dann wird das sozusagen „Rückkehr als Schweizer Grenzgänger“ genannt.
Haben Sie Ihre Arbeit in der Schweiz beendet, da Sie eine neue Arbeitsstelle in Deutschland gefunden haben oder Sie gehen in Rente und möchten wieder nach Deutschland zurückkehren, dann fallen hier im Bereich der Krankenversicherung als auch Pensionskasse einige Änderungen an.

Krankenversicherung – Was gilt es zu beachten?

Wenn Sie sich für eine Rückkehr aus der Schweiz nach Deutschland entschieden haben, dann müssen Sie sich als Erstes über die Krankenversicherung einige Gedanken machen. Hier gibt es nämlich einige Unterschiede. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch, nach welchem Versicherungsmodell Sie bereits in der Schweiz als Grenzgänger versichert waren. Waren Sie während Ihrer Leistungen und Tätigkeiten in der Schweiz privat oder GKV versichert? Sollte dies der Fall sein, dann bleiben Sie auch weiterhin in dieser Versicherung.

Wenn Sie in der Schweiz obligatorisch eine Krankenversicherung wählen mussten oder sich für die Schweizer KVG entschieden haben, dann erlischt diese Versicherung bei einer Rückkehr aus der Schweiz nach Deutschland auch. Das heißt für Sie, dass Sie sich um eine neue Krankenversicherung kümmern müssen, wenn Sie sich wieder in Deutschland befinden.

Bei der Rückkehr als Schweizer Grenzgänger ist auch zu beachten, dass Sie Anspruch auf einen Wiedereintritt in Ihre alte Krankenversicherung haben. Wenden Sie sich an Ihre Versicherung, bei welcher Sie versichert waren, bevor Sie in die Schweiz gezogen sind. Ihr Beschäftigungsstatus in Deutschland spielt dabei eine bedeutende Rolle.

Wenn Sie also als Grenzgänger privat versichert waren, dann kann diese Versicherung von Ihnen wieder problemlos aufgenommen werden. Ganz gleich läuft es auch dann ab, wenn Sie als Schweizer Grenzgänger wieder Ihre gesetzliche Krankenversicherung aufnehmen möchten. Als Rückkehrer haben Sie auch in diesem Fall wieder Anspruch auf die GKV.
Sollten Sie jedoch noch nie in Deutschland über eine Krankenversicherung verfügt haben, dann kommt es hier auf Ihren beruflichen Status in der Schweiz darauf an, wie Sie in Deutschland nun versichert werden.

Personen, die in der Schweiz angestellt waren, können bei der Rückkehr nach Deutschland in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden.

Wer in der Schweiz selbstständig war, dann müssen Sie sich wieder privat versichern lassen, wenn Sie nach Deutschland zurückkehren.

Die Rentenversicherung bei einer Rückkehr aus der Schweiz nach Deutschland

Wenn Sie als Aufenthalter oder Grenzgänger in der Schweiz arbeiten, dann verfügen Sie in dieser Zeit auch über eine Schweizer Rentenversicherung. Einige Arbeitgeber zahlen in der Schweiz zusätzlich für ihre Arbeitnehmer in eine Pensionskasse gewisse Beiträge ein. Wenn es um die Rentenversicherung geht, unterscheidet man hier auch genau zwischen diesen beiden Optionen.
Möchten Sie wieder von der Schweiz nach Deutschland zurückkehren, dann haben Sie auch Anspruch auf die erworbenen Rentenansprüche in der Schweiz. Wenn Sie also Ihre Rentenalter erreicht haben, aufhören zu arbeiten, dann erhalten Sie die Rentenbezüge aus Deutschland und auch aus der Schweiz. Es ist jedoch immer darauf zu achten, dass sowohl die schweizerische Rente als auch die deutsche gesetzliche Rente ausschließlich als Existenzsicherung dienen, Sie können sich dadurch keinen Lebensstandard sichern, wie viele Menschen denken. Möchten Sie sich einen gewissen Lebensstandard sichern, dann müssen Sie sich in diesem Fall für eine private Vorsorge entscheiden.

Was ist, wenn ich bei der Rückkehr aus der Schweiz nach Deutschland arbeitslos bin?

Sind Sie bei einer Grenzgänger Rückkehr arbeitslos, Sie haben in der Schweiz Ihren Arbeitsplatz verloren, und kommen auch aus diesem Grund wieder nach Deutschland zurück, dann ist es sehr wichtig, dass Sie den aktuellen Status im Bereich Aufenthalter und Grenzgänger genau klären. Klären Sie vor Ihrer Rückkehr als Schweizer Grenzgänger, in welchem Land Sie das Recht haben, Arbeitslosengeld zu beziehen.

Es stehen Ihnen in diesem Bereich auch mehrere Stellen zur Verfügung. Für welche Stelle Sie sich letztendlich entscheiden müssen, kommt vor allem auf den Grund Ihrer Arbeitslosigkeit an. Was ist der Grund Ihres Jobverlustes? Bevor Sie nach Deutschland zurückkehren, sollten Sie unbedingt sichergehen, von welchem Land Sie nun das Arbeitslosengeld beziehen können.

Wer hat Anspruch auf die Schweizer Arbeitslosenversicherung?

In unterschiedlichen Situationen haben Sie auch Anspruch auf die Schweizer Arbeitslosenversicherung. Ist zum Beispiel das Unternehmen, in dem Sie beschäftigt waren, Insolvenz gegangen, dann haben Sie Anspruch auf die Schweizer Arbeitslosenversicherung. Doch auch Kurzarbeiter können auf die Schweizer Arbeitslosenversicherung zurückgreifen.
Wichtig zu wissen ist es hier auch, dass Sie nur dann ein Recht auf die Schweizer Arbeitslosenversicherung haben, wenn der aktuelle Status von Ihnen nicht geändert wird. Sie müssen also noch als Arbeitssuchender im regionalen Arbeitsvermittlungszentrum gemeldet sein.

Wenn Sie jedoch aufgrund Ihrer Arbeitslosigkeit sich für eine Rückkehr aus der Schweiz nach Deutschland entscheiden, dann müssen Sie hier zuerst prüfen, ob es möglich ist, ein paar Leistungen aus der Schweizer Arbeitslosenversicherung mit nach Deutschland zu nehmen. Viele Personen sind sich in diesem Fall unsicher, doch ist es wirklich möglich. Dafür müssen ein paar unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden, es handelt sich dabei um diese Voraussetzungen:

  • Sie haben bereits 4 Wochen lang vor der Rückkehr nach Deutschland Arbeitslosengeld in der Schweiz bezogen.  

    • Sie haben zu dieser Zeit kein geeignetes Jobangebot vorliegen.

    • Sie können aufgrund der jetzigen Situation am Arbeitsmarkt keinen passenden Job finden.

Bei der Rückkehr aus der Schweiz nach Deutschland müssen Sie in der Schweiz einen Antrag zur Weiterführung ausfüllen. Dafür ist die regionale Arbeitsvermittlung in der Schweiz verantwortlich.

Wenn auch Sie gerade erst von der Schweiz nach Deutschland zurückgekehrt sind, haben Sie mit Sicherheit auch sehr viele Fragen offen. Stöbern Sie einfach auf unserer Website, vielleicht ist hier auch das passende Thema für Sie dabei.

Bringen Sie Ihre Fragen zu uns, wir helfen Ihnen gerne.

Wir als Grenzgänger Experten bieten Ihnen seit 1999, im Gegensatz zu allen anderen, eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Unser Berater Björn Vollmer hat in Deutschland und in der Schweiz seine Ausbildung absolviert. Er ist daher in beiden Ländern absoluter Spezialist auf dem Gebiet Arbeiten in der Schweiz und bietet Erfahrung aus über 10.000 Beratungen. Persönliche Beratung bieten wir Ihnen in unserem Büro in Brombach. Unser Online-Beratungsangebot wird ebenfalls gerne genutzt und kann auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden.

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