Steuervorteil für Grenzgänger
in der Schweiz

 

Über 153 Bewertungen auf Google.

Steuervorteile als Deutschland-Schweiz

Grenzgänger

Grenzgänger haben Grund zur Freude: Durch den regelmäßigen Deutschland-Schweiz-Wechsel profitieren sie automatisch von den ersten zwei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems, nämlich von der AHV und BVG. Die dritte Säule jedoch, ein wertvoller Bestandteil des Rentenkonzepts, bleibt ihnen verwehrt. Anders als ihre Schweizer Arbeitskollegen haben sie leider keinen Anspruch auf die Bezüge. Mit ein klein wenig Umsicht und Geschick können Sie aber dennoch das finanzielle Maximum aus dem Schweizer Vorsorgesystem für Ihre Rente herausholen.

Das Alterseinkünfte-

gesetz (AltEinkG)

Seit dem 1. Januar 2005 greift das sogenannte Alterseinkünftegesetz, das die Rentenbesteuerung vollkommen neu regelt. Schritt für Schritt steigert es den Besteuerungsanteil.

Das bedeutet: Bereits ab 2040 müssen Renteneinkünfte zu 100 Prozent besteuern werden – genau wie in Deutschland. Dies gilt sowohl für die Bezüge der 1. Säule als auch für die Bezüge der 2. Säule. Umso wichtiger ist eine private Altersvorsorge für Grenzgänger, die in der Schweiz der kostbaren 3. Säule entspricht. Zuverlässig sichert sie den Kunden für den Ruhestand ab und beugt drohende Versorgungslücken vor.

 

 

Das Schweizer 3-Säulen-System

In der Schweiz gilt das 3-Säulen-System. Die 1. Säule bezeichnet man als die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die bereits 1972 in die Schweizer Verfassung integriert wurde. Hierbei handelt es sich um eine obligatorische Rentenversicherung, die das Existenzminimum sichern soll. Hinzu kommt die 2. Säule, die sogenannte berufliche Vorsorge (BVG/Pensionskasse). Diese soll dem Versicherten einen komfortablen Lebensstandard sichern, der über das Existenzminimum hinausgeht. Die Faustregel: Die 1. und 2. Säule zusammen sollen rund 60 Prozent des zuletzt bezogenen Jahreseinkommens garantieren.

Und dann wäre da noch die 3. Säule, die private Vorsorge. Sie entspricht einer freiwilligen Selbstvorsorge. Anders ausgedrückt: Alles, was wir für unseren Ruhestand in das Sparschwein stecken.

Gut zu wissen: Auch die Säule 3a gehört zur freiwilligen Altersvorsorge im Schweizer Rentensystem. Gemeint ist damit das gebundene Sparen mit steuerlichen Vorteilen.

 

Das Schweizer 3-Säulen-System für Grenzgänger

Auch Deutschland-Schweiz Grenzgänger kommen in den Genuss des Schweizer 3-Säulen-Systems. Genau wie bei ihren geschätzten Schweizer Kollegen sind die 1. und 2. Säule obligatorisch. Aber was ist nun mit der wertvollen 3. Säule, die das Schweizer Rentensystem so attraktiv macht?

Hier gibt es leider eine schlechte Neuigkeit: Genau auf diese wertvolle 3. Säule haben Grenzgänger leider keinen Anspruch – zumindest auf die klassische Form.

 

Was können Grenzgänger tun?

Zum Glück sind Grenzgänger nicht völlig machtlos bei der 3. Säule. Mit einer Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG profitieren sie von lukrativen staatlichen Zuschüssen für das Rentenalter.

Das Konzept: Sorgen Sie als Grenzgänger für Ihren Ruhestand vor und holen Sie sich dabei die finanzielle Unterstützung vom Staat. Bis zu 6.816,- Euro im Jahr können Sie in Ihre Rentenkasse einzahlen und dabei kräftig sparen. Denn genau auf diesem Weg können Sie einen großzügigen Beitragsvorteil für sich herausschlagen, der Ihnen bis zu 47 Prozent Steuerersparnisse beschert.

Ein weiteres Plus: Auf Antrag können Sie so bereits bei der nächsten Einkommenssteuererklärung kräftig sparen. Unter gewissen Voraussetzungen erwarten Sie bis zu 2.000 Euro Steuererleichterungen. 

 

Die Steuervorteile der Direktversicherung

– einfach erklärt

Gute Neuigkeiten: Auch Grenzgänger können sich die dritte Säule der Schweizer Rentenversicherung clever zunutze machen. Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze können Sie an eine Direktversicherung abtreten – und das ganz ohne Steuern.

Der große Vorteil: Da Sie die Beiträge nicht versteuern müssen, können Sie schon mit kleinen Beiträgen einen großen Beitrag für Ihr Rentenalter leisten. Steuern fallen erst bei der Auszahlung im Ruhestand an.

Wie Sie Ihre steuerlichen Vorteile geltend machen, entscheiden Sie selbst – zum Beispiel über Ihre jährliche Einkommenssteuererklärung. Alternativ können Sie Ihre Vorauszahlungen an das Finanzamt herabsetzen.

Doch was passiert, wenn ich meinen Arbeitsplatz wechsle oder mich arbeitslos melde? Das ist kein Problem. Mühelos lässt sich der Vertrag auf einen neuen Arbeitgeber übertragen, selbstverständlich auch auf Arbeitgeber in Deutschland. Eine private Fortführung ist ebenfalls möglich. Im Falle einer Arbeitslosigkeit besteht auch kein Grund zur Sorge. Sie können den Vertrag privat fortführen oder ihn vorübergehend auf beitragsfrei umstellen. 

Direktversicherung für Grenzgänger –

die Vorteile auf einen Blick

  • Komfortabel leben im Alter: Erhalt des gewohnten Lebensstandards bis ins hohe Alter 
  • Kräftig sparen: attraktive staatliche Zuschüsse durch Steuerersparnisse 
  • Flexible Versicherung: Entscheiden Sie sich zwischen einer lebenslangen garantierten Rente oder einer einmaligen Kapitalabfindung. Auch eine Teilkapitalabfindung ist möglich.  
  • Große Flexibilität beim Rentenbeginn: Ab dem 62. Lebensjahr ist der Eintritt jederzeit möglich. Sie sind weder an die gesetzliche Rentenversicherung noch an das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben gebunden.

Jetzt individuelle Beratung vereinbaren.
Kostenlos und unverbindlich.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf! Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich rund um Ihren beruflichen Neuanfang in der Schweiz unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Voraussetzungen. So schaffen wir die fundierte Grundlage für Ihre Entscheidung und sorgen dafür, dass Sie in der Schweiz schon bald voll durchstarten können!