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SWICA Grenzgänger
SWICA Grenzgänger Versicherungen
Krankenversicherungs-Optionen / Leistungen bei SWICA
Besonderheiten der SWICA Krankenkasse für Grenzgänger
Vorteile der SWICA Grenzgänger Versicherung
Vergleich: SWICA Grenzgänger-Versicherung
Wechsel: SWICA Grenzgänger Krankenversicherung
Fazit
Bringen Sie Ihre Fragen zu uns, wir helfen Ihnen gerne.
SWICA Grenzgänger
Eine der beliebtesten Grundversicherungen der Grenzgänger in der Schweiz im Bereich Krankenversicherungen ist die SWICA Krankenkasse. In den letzten Jahren hat die SWICA Grenzgänger gerade im Bereich Kundenbetreuung immer wieder die Bestnoten in unterschiedlichen Test-Vergleichen erhalten. Warum das so ist und welche Vorteile die SWICA Krankenkasse Grenzgänger bietet, finden Sie im folgenden Beitrag.
SWICA Grenzgänger Versicherungen
Neben Helsana und Sympany ist die SWICA Grenzgänger eine äußerst beliebte Grundversicherung, die am häufigsten von Grenzgängern gewählt wird. Rund um die Uhr Service und ein breites Leistungsangebot sprechen für die SWICA Krankenkasse,deren Leistungen auch auf Familienmitglieder ausgeweitet werden können. So können Grenzgänger nicht nur sich selbst, sondern auch Familienangehörige wie Ehegatten und Kinder für einen Krankheitsfall absichern.
Die Grundversicherung SWICA Krankenversicherung Grenzgänger in der Schweiz ist eine Krankenversicherung nach dem Schweizer KVG (Krankenversicherungsgesetz). Alle enthaltenen Leistungen wurden gesetzlich festgelegt und sind bei allen Anbietern die gleichen.
Krankenversicherungs-Optionen / Leistungen bei SWICA
Grenzgänger erhalten mit der Krankenkasse SWICA Grundversicherung freie Spital- oder Arzt-Wahl in Deutschland und in der Schweiz. Um Krankenkassenleistungen in Deutschland erhalten zu können, muss man sich nur einmalig bei der gewählten Aushilfs-Krankenkasse als Grenzgänger in Deutschland anmelden.
Die Leistungen:
● Medikamente
o Leistungen gemäß Arzneimittelgesetz nach ärztlicher Anordnung
● ambulante Behandlung im Bereich der Schulmedizin
o es besteht volle Deckung für Behandlungen durch anerkanntes medizinisches Personal, Vertragsärzte, Chiropraktiker oder Hebammen
● Spitalaufenthalte
o allgemeine Abteilung der Spitäler gem. Tarif im Erwerbs-Kanton
● Medizinische Check-ups
o alle Vorsorgemaßnahmen zur Früherkennung von Erkrankungen laut gesetzlicher Leistungsverordnung, gynäkologische Check-ups alle drei Jahre
● Mutterschaft
o Leistungen während der Schwangerschaft laut gesetzlicher Verordnung ohne Kostenbeteiligung, Behandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt ebenfalls ohne Kostenbeteiligung
● Komplementärmedizin
o Akupunktur, ärztliche Homöopathie und Phytotherapie, Arzneimitteltherapie nach TCM, anthroposophische Medizin, die Kostendeckung erfolgt nach dem Tarif des Erwerbs-Kantons bei FMH-anerkannter Weiterbildung des Arztes in der gewählten Disziplin
● Hauskrankenpflege
o Grund- und Behandlungspflege von anerkannten Pflegedienstleistern, Beratung
● Reise- und Schutzimpfungen
o Impfungen laut gesetzlicher Verordnung
● Badekuren
o CHF 10,-- pro Tag für 21 Tage im Jahr
● Brillen oder Kontaktlinsen
o CHF 180,- pro Jahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Rahmen der gesetzl. Leistungsverordnung
● vom Arzt verordnete Hilfsmittel
o gesetzlich festgelegter Liste von Gegenständen und Mitteln
● Psychotherapie
o nur ärztliche Psychotherapie und keine freiberuflichen Psychologen!
● Auslandsbehandlung ausserhalb der Schweiz und Deutschland
o hier erfolgt die Kostendeckung zum doppelten Tarif bei Notfällen nach dem Tarif der Schweiz oder gem. einem bilateralen Abkommens im EU/EFTA Bereich
● medizinisch notwendige oder Notfalltransporte
o 50 Prozent bis zu CHF 500,-- medizinisch indizierte Transporte
o 50 Prozent bis CHF 5.000,-- Notfalltransport in der Schweiz
● Dentalhygiene und Zahnbehandlungen
▪ Behandlung bei schwerer Allgemeinerkrankung oder schwerer Erkrankung des Kauapparates, Deckung bei Unfällen, wenn eine Zahnbehandlung eingeschlossen wurde.
● Schweizer Telemedizin
▪ 365 Tage im Jahr 24 Stunden täglich aus aller Welt und kostenfrei stehen medizinisches Fachpersonal und Ärzte von santé24 zur Verfügung, die alle Fragen beantworten.
Besonderheiten der SWICA Krankenkasse für Grenzgänger
Grenzgänger haben die Möglichkeit, aus drei verschiedenen Varianten eine Versicherung zu wählen. In der Schweiz besticht eine Krankenversicherung nach KVG durch einkommensunabhängige Prämien, die im Gegensatz zu deutschen Krankenversicherungen relativ günstig sind. Sehr ansprechend ist bei der SWICA Krankenkasse die Möglichkeit, Familienmitglieder relativ einfach mitzuversichern, ohne einen hohen zusätzlichen Kostenaufwand.
Der Großteil der Grenzgänger in der Schweiz entscheidet sich für die Möglichkeit dieser Option. Je nach den Bedürfnissen und der individuellen Situation oder den Wünschen ist eine Zusatzversicherung nicht nur sinnvoll, sondern bietet auch eine Absicherung im Krankheitsfall.
Vorteile der SWICA Grenzgänger Versicherung
Die SWICA Krankenkasse bietet nicht nur günstige Prämien für Grenzgänger in der Schweiz, sondern auch einen außerordentlich guten Service. Die zusätzlichen Angebote zu den Leistungen sind ebenfalls sehr preiswert und ergänzen die bereits angebotenen Leistungen perfekt.
Ein wohl sehr großer Vorteil der SWICA Krankenkasse ist die grenzüberschreitende Wirksamkeit der Krankenversicherung. Leistungen werden nicht nur in der Schweiz, sondern im gesamten EU/EFTA-Raum nach Vereinbarung übernommen.
Vergleich: SWICA Grenzgänger-Versicherung
Die Leistungen der SWICA Grenzgänger sind hervorragend. Eine außerordentlich zuverlässige Versicherung in absolut jeder Situation. Trotzdem gibt es weitere Versicherungen, die ebenfalls einen guten Ruf besitzen.
Im Folgenden der Vergleich der drei beliebtesten Krankenversicherungs-Anbieter für Grenzgänger in der Schweiz: Sympany, HELSANA und SWICA.
Sympany
Bewertung: ★★★★★
Kosten:
● bis zum vollendeten 18 Lebensjahr 54,90 CHF
● vom 19. bis zum 25. Lebensjahr 175,60 CHF
● ab dem 26. Lebensjahr 219,50 CHF
HELSANA
Bewertung: ★★★★☆
Kosten:
● bis zum 18. Lebensjahr 79,10 CHF
● vom 19. bis zum 25. Lebensjahr 284,60 CHF
● ab dem 26. Lebensjahr 316,20 CHF
SWICA
Bewertung: ★★★★★
Kosten:
● bis zum 18. Lebensjahr 50,90 CHF
● vom 19. bis zum 25. Lebensjahr 158,90 CHF
● ab dem 26. Lebensjahr 211,80 CHF
Wechsel: SWICA Grenzgänger Krankenversicherung
Die SWICA Krankenversicherung Grenzgänger ist seit einigen Jahren die beliebteste Versicherung bei Grenzgängern in der Schweiz. Diese Beliebtheit verdankt sie jedoch nicht nur den besonders günstigen Prämien, sondern auch denaußerordentlich guten Leistungen und dem enormen Serviceangebot.
Möchte man von einer anderen Versicherung zur Krankenversicherung SWICA wechseln, so ist dies zu den gültigen Wechsel-Terminen einfach durchzuführen. Zwei Termine stehen hierzu jährlich laut der Schweizer Gesetzgebung zur Verfügung.
Allgemein gültige Wechseltermine in der Schweiz:
● 01.01. mit Kündigung bis zum 30.11.
● 01.07. mit Kündigung bis zum 31.05.
Fazit
Benötigt ein Grenzgänger eine Krankenversicherung, so findet er in der Swica Krankenkasse einen außerordentlichguten Partner. Die Serviceleistungen und das Leistungsangebot sind einzigartig. Durch die unzähligen zur Verfügung stehenden Optionen an zusätzlichen Leistungen kann die Versicherung individuell angepasst werden.
Durch die Möglichkeit der Online-Antragstellung muss kein Termin vor Ort ausgemacht werden. Die Beratung erfolgt ebenfalls außerordentlich einfach über eine online Kontaktaufnahme. Jeder versicherte Grenzgänger kann sich darauf verlassen, in Notsituationen rund um die Uhr einen Ansprechpartner zur Verfügung zu haben.
Durch die gesetzlich vereinbarten Wechseltermine ist der Wechsel von einer anderen Krankenkasse zur SWICA Krankenversicherung Grenzgänger unkompliziert und einfach durchführbar. Die Inanspruchnahme der Leistungen der SWICA Krankenkasse im vereinbarten EU/EFTA-Raum ist zusätzlich ein äußerst angenehmes Angebot, das nicht unterschätzt werden sollte.
Bringen Sie Ihre Fragen zu uns, wir helfen Ihnen gerne.
Wir als Grenzgänger Experten bieten Ihnen seit 1999, im Gegensatz zu allen anderen, eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Unser Berater Björn Vollmer hat in Deutschland und in der Schweiz seine Ausbildung absolviert. Er ist daher in beiden Ländern absoluter Spezialist auf dem Gebiet Arbeiten in der Schweiz und bietet Erfahrung aus über 10.000 Beratungen. Persönliche Beratung bieten wir Ihnen in unserem Büro in Brombach. Unser Online-Beratungsangebot wird ebenfalls gerne genutzt und kann auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden.
Sie können sich rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr unter einer kostenfreien Telefonnummer einen Termin bei einem unserer Experten vereinbaren.