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Wohnen als Grenzgänger | Immobilienpreise & Mietpreise

Für Grenzgänger, die eine lange Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zurücklegen müssen, ist in vielen Fällen eine Wohnmöglichkeit die beste Lösung.

Wohnen als Grenzgänger

Für Grenzgänger, die eine lange Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zurücklegen müssen, ist in vielen Fällen eine Wohnmöglichkeit die beste Lösung. Da sie dadurch nur an ihren arbeitsfreien Tagen an ihren Wohnsitz zurückkehren können. Die Grenzregionen der Schweiz bieten viele Möglichkeiten, um eine Wohnung zu finden. In Deutschland zum Beispiel gibt es in den Grenzregionen viele verschiedene Möglichkeiten, um eine günstige Wohnung zu mieten oder zu kaufen. Die Schweiz bietet sich ebenfalls als Wohnort an, jedoch gibt es hier einige Faktoren zu berücksichtigen.

Immobilienpreise & Mietpreise Grenzregion Schweiz

Wohnen als Grenzgänger ist für Arbeitnehmer interessant, die sie eine weite Strecke fahren müssen, um den Arbeitsplatz zu erreichen. Nicht nur der Zeitaufwand für das Pendeln, sondern auch die finanzielle Situation muss in so einer Situation berücksichtigt werden. Die Grenzregion zur Schweiz bietet sich hier mit sehr vielen interessanten Orten und schönen Regionen zu attraktiven Preisen an. Wenn man in der Grenzregion zur Schweiz wohnt, kann das einige Vorteile mit sich bringen. In den letzten Jahren ist durch die gestiegene Anzahl an Grenzgängen zu beobachten, dass die Immobilienpreise langsam im Steigen begriffen sind.  Die Preisentwicklung in der deutschen Grenzregion ist durchschnittlich um 5 Prozent höher als vor 5 Jahren. Doch wie sieht es in der Schweiz genau aus?

Wie in anderen Ländern sind die Preise für Immobilien und auch die Mietpreise in der Schweiz in den letzten fünf Jahren gestiegen. In der Schweiz ist der Bevölkerungszuwachs sehr hoch und das wirkt sich enorm auf die Preise aus. Genf ist die teuerste Stadt im Vergleich der zehn größten Städte in der Schweiz.  Dahinter liegen Zürich und Winterthur.  Eine Wohnungsmiete kostet in Genf zum Beispiel bei rund 90 Quadratmetern 3.300 Franken im Monat. Nimmt man dieselbe Wohnungsgröße in der Schweiz im Durchschnitt, bezahlt man nur rund 1.900 Franken. Die billigsten Wohnungen zur Miete mit rund 90 Quadratmetern findet man mit einem durchschnittlichen Preis in Biasca mit rund 1.000 Franken und Mümliswil mit rund 1.200 Franken. Benötigt man als Grenzgänger nur eine kleine Wohnung, findet man diese um durchschnittlich 800 Franken in Le Locke oder Le Prevoux.

Worauf muss man als Grenzgänger achten?

Beim Wohnen als Grenzgänger gibt es einige Dinge zu beachten. In erster Linie betrifft das die Krankenversicherung und die Steuerpflicht.

Bei der Krankenversicherung gibt es drei Modelle zur Auswahl, die frei gewählt werden können:

  • die Krankenversicherung in der Schweiz

    • eine private Versicherung in Deutschland und gesetzliche Krankenversicherung in der Schweiz

    • Befreiung von der Steuerpflicht in der Schweiz und Krankenversicherung in Deutschland

Welches der Modelle gewählt wird, kommt immer auf die Situation des Grenzgängers an. Es sollte jedoch bedacht werden, dass die Schweizer Krankenversicherungspflicht nicht alle medizinischen Kosten abdeckt. So ist zum Beispiel der Besuch eines Zahnarztes selbst zu bezahlen oder man schließt eine Zusatzversicherung ab.  

Ein Grenzgänger, der nur während seiner arbeitsfreien Tage zurück an seinen Wohnsitz kommt und während der Arbeitszeit in der Schweiz lebt, ist in der Regel als Zweitwohnsitz gemeldet. Diese sogenannten Wochenaufenthalter müssen die Steuerpflicht beachten. Je nachdem, wieviel Zeit man arbeitsbedingt in der Schweiz verbringt, richtet sich die Steuerpflicht nach dieser Zeitspanne. Während reine Grenzgänger nur 4,5 Prozent Quellensteuer bezahlen und die Steuer in Deutschland zur Abgabe gelangt, kann es bei Wochenaufenthaltern anders aussehen. Hier gilt die 60-Tage-Regel der Schweiz im Steuerrecht. Ein Wochenaufenthalter, der mehr als 60 Tage im Jahr nicht an seinem Wohnsitz im Ausland verbringt, ist in der Schweiz voll steuerpflichtig. Dies gilt in jedem Fall bei Wochenaufenthaltern, bei denen die tägliche Heimkehr aufgrund der Entfernung unzumutbar ist.

Wie sieht es mit den Lebenshaltungskosten in der Schweiz aus?

Das Wohnen in der Schweiz ist teurer als in den umliegenden Nachbarländern. Wohnen als Grenzgänger in der Schweiz bedeutet, höhere Preise bei den Lebenskosten einzuplanen. So sind zum Beispiel Lebensmittel um bis zu 30 Prozent teurer als in den umliegenden Ländern. Noch größer sind die Unterschiede in Restaurants oder wenn man nach der Arbeit ausgehen möchte. 

Es gibt jedoch einen Vorteil für deutsche Grenzgänger oder Wochenaufenthalter. Angehörige der Europäischen Union können für in der Schweiz gekaufte Waren die Mehrwertsteuer zurückbekommen. Die Schweiz hat hierfür eine Bagatellgrenze von 300 Franken eingeführt.

FAQ

1. Wochenaufenthalter in der Schweiz, behält der Führerschein seine Gültigkeit?
Als Grenzgänger in der Schweiz behält der Führerschein seine Gültigkeit, wenn der Hauptwohnsitz in einem Nachbarland bestehen bleibt. Wohnt man als Grenzgänger in der Schweiz und lässt den Wohnsitz im Nachbarland auf, muss innerhalb von 12 Monaten der Führerschein umgeschrieben werden. Durch den ständigen Aufenthalt in der Schweiz verliert der ursprüngliche Führerschein seine Gültigkeit. Als Grenzgänger, der nur am Wochenende zurückkehrt an seinen ausländischen Wohnsitz und die von der Schweiz eingeführte 60-Tage-Regelung überschreitet, muss man ebenfalls den Führerschein umschreiben.
2. Wohnen als Grenzgänger - können Familienangehörige nachziehen?
Wenn man als Wochenaufenthalter oder Aufenthalter in der Schweiz lebt, können Kinder und/oder Ehegatten im Rahmen des Familiennachzuges die Genehmigung erhalten, nachzuziehen.
3. Welche Angehörigen haben das Recht, in die Schweiz nachzuziehen?
Zu den berechtigten Personen gehören: die Ehepartner die Kinder oder Enkelkinder die Eltern oder Großeltern Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass das Schweizer Gesetz hier eine angemessene Größe der Wohnung verlangt. Bei Minderjährigen unter 21 Jahren gilt in jedem Falle, dass der Aufenthalter oder Wochenaufenthalter den Unterhalt übernimmt. Bei den Eltern oder Großeltern muss die Bedürftigkeit vor der Einreise bestehen und Unterhalt gewährt werden. Studierende, die in der Schweiz leben, haben das Recht, den Ehepartner und Kinder nachziehen zu lassen. In diesem Fall muss eine Wohnung zur Verfügung stehen, die ausreichend Platz bietet.
4. Der Arbeitsvertrag ist abgelaufen, muss man sofort aus der Schweiz ausreisen?
Ist der Arbeitsvertrag abgelaufen, sieht das Schweizer Gesetz in diesem Fall eine 6-monatige Frist vor, um sich um eine neue Arbeitsstelle umsehen zu können. Jedoch muss im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Antrag bei dem zuständigen kantonalen Amt erfolgen.
5. Wohnen als Grenzgänger in der Schweiz, wie sieht die Besteuerung aus?
Als Grenzgänger unterliegt man der Doppelbesteuerung und bezahlt in der Schweiz 4,5 Prozent Quellensteuer, die Einkommensteuer wird im Wohnsitzland bezahlt. Wohnt und lebt ein Grenzgänger als sogenannter Aufenthalter in der Schweiz, dann ist er zur Gänze in der Schweiz steuerpflichtig.
6. Wenn man sich entschließt, in der Schweiz zu leben, kann man die Krankenversicherung ändern?
Arbeitet ein Grenzgänger in der Schweiz, hat er von Beginn an ein Wahlrecht der Krankenversicherung. Zieht der Grenzgänger in die Schweiz, bleibt die Krankenversicherung bestehen. Eine Schweizer Krankenversicherung kann einmal im Jahr geändert werden, das bedeutet, der Anbieter kann gewechselt werden. In jedem Falle unterliegen arbeitende Grenzgänger, die in der Schweiz leben, dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz.

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Wir als Grenzgänger Experten bieten Ihnen seit 1999, im Gegensatz zu allen anderen, eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Unser Berater Björn Vollmer hat in Deutschland und in der Schweiz seine Ausbildung absolviert. Er ist daher in beiden Ländern absoluter Spezialist auf dem Gebiet Arbeiten in der Schweiz und bietet Erfahrung aus über 10.000 Beratungen. Persönliche Beratung bieten wir Ihnen in unserem Büro in Brombach. Unser Online-Beratungsangebot wird ebenfalls gerne genutzt und kann auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden.

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