Wie unterscheiden sich Erbschaft und Schenkung in Deutschland und der Schweiz?
In Deutschland gibt es eine klare gesetzliche Grundlage: Erbschaften und Schenkungen unterliegen der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser oder Schenker sowie nach dem Wert des Vermögens. Enge Angehörige wie Ehepartner und Kinder profitieren von hohen Freibeträgen. Alles, was darüber liegt, wird progressiv besteuert.
In der Schweiz ist die Situation anders. Es gibt keine einheitliche Erbschafts- oder Schenkungssteuer auf Bundesebene. Stattdessen regeln die einzelnen Kantone, ob und wie solche Steuern erhoben werden. Viele Kantone haben die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen abgeschafft. Für entferntere Verwandte oder nicht verwandte Personen können jedoch teils erhebliche Abgaben anfallen. Wer in der Schweiz erbt oder verschenkt, muss sich deshalb genau informieren, welche kantonalen Regeln gelten.
Für Grenzgänger bedeutet das: Sie müssen beide Länder im Blick haben, da sowohl deutsche als auch schweizerische Vorschriften relevant sein können, je nachdem, wo Sie wohnen, wo das Vermögen liegt und wo der Erblasser oder Schenker seinen Wohnsitz hatte.
Wann wird die deutsche oder die schweizerische Steuer fällig?
Ob Deutschland oder die Schweiz eine Erbschaft oder Schenkung besteuert, hängt von mehreren Faktoren ab.
Wohnt der Erbe oder Beschenkte in Deutschland, unterliegt er grundsätzlich der deutschen Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Deutschland besteuert den weltweiten Erwerb, unabhängig davon, wo sich das Vermögen befindet. Wird beispielsweise ein Haus in der Schweiz an einen in Deutschland lebenden Grenzgänger vererbt oder verschenkt, kann Deutschland die Steuer auf den gesamten Wert erheben.
In der Schweiz kann zusätzlich eine Steuerpflicht bestehen, wenn sich Vermögen dort befindet oder wenn der Erblasser beziehungsweise Schenker zuletzt in der Schweiz gewohnt hat. Besonders bei Immobilien in der Schweiz greifen kantonale Regelungen, da Grundstücke immer am Ort der Lage besteuert werden.
Doppelbesteuerung soll durch Abkommen vermieden werden. Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht allerdings kein spezielles Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften. In der Praxis wird daher meist über sogenannte Anrechnungsmethoden gearbeitet, bei denen gezahlte Steuern aus einem Land auf die Steuerschuld im anderen Land angerechnet werden können. Dennoch bleibt der steuerliche Aufwand hoch und erfordert oft eine sorgfältige Planung.
Welche Besonderheiten sollten Grenzgänger beachten?
Grenzgänger sollten bei Erbschaften und Schenkungen besonders vorsichtig sein. Schon kleine Fehler oder fehlende Informationen können zu erheblichen Steuerlasten führen. Besonders wichtig ist es, frühzeitig Klarheit über die steuerlichen Verpflichtungen zu schaffen und sowohl deutsche als auch schweizerische Regelungen im Blick zu behalten.
Wird beispielsweise eine Immobilie in der Schweiz vererbt oder verschenkt, fällt die Steuerpflicht grundsätzlich im Kanton an, in dem sich die Immobilie befindet. Gleichzeitig verlangt auch Deutschland als Wohnsitzstaat des Erben die Besteuerung. Ohne sorgfältige Planung droht daher eine doppelte Steuerbelastung, die nur durch Anrechnung oder besondere Gestaltungslösungen vermieden werden kann. Es empfiehlt sich deshalb dringend, vor größeren Vermögensübertragungen steuerlichen Rat einzuholen.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Deutschland kennt großzügige Freibeträge, die alle zehn Jahre neu genutzt werden können. So können durch gezielte Schenkungen bereits zu Lebzeiten erhebliche Teile des Vermögens steuerfrei übertragen werden. In der Schweiz hingegen kommt es stark auf den jeweiligen Kanton an, ob überhaupt eine Steuer anfällt. In vielen Kantonen sind Schenkungen und Erbschaften an direkte Nachkommen mittlerweile komplett steuerfrei, während entferntere Verwandte oder Freunde teilweise hohe Abgaben zahlen müssen.
Besonders relevant ist auch die Frage der sogenannten Ansässigkeit. Befindet sich der Lebensmittelpunkt überwiegend in der Schweiz, etwa nach einem Umzug oder längeren Aufenthalten, könnte sich die steuerliche Situation grundlegend verändern. In einem solchen Fall wäre nicht mehr Deutschland, sondern die Schweiz für die weltweite Besteuerung der Erbschaft zuständig, was sowohl Vor- als auch Nachteile haben kann.
Viele Grenzgänger unterschätzen zudem den Einfluss kleinerer Vermögenswerte wie Bankguthaben oder Wertpapierdepots in der Schweiz. Auch diese unterliegen unter Umständen der Erbschaftsteuer, wenn sie Teil eines Nachlasses oder einer Schenkung werden. Es lohnt sich deshalb, eine vollständige Übersicht über das gesamte grenzüberschreitende Vermögen zu erstellen und die steuerliche Behandlung frühzeitig zu klären.
Wer rechtzeitig plant, kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch unnötige Streitigkeiten zwischen Erben vermeiden. Besonders bei Vermögenswerten in zwei Ländern empfiehlt sich eine detaillierte Nachlassplanung, um klar festzulegen, welches Recht zur Anwendung kommt und wie die Aufteilung im Erbfall erfolgen soll.
Frühzeitige Planung zahlt sich aus
Für Grenzgänger ist das Thema Erbschaft und Schenkung komplexer als für rein inländische Steuerpflichtige. Sowohl Deutschland als auch die Schweiz können Anspruch auf Steuern erheben, insbesondere wenn Immobilien, Konten oder Wertpapiere im Spiel sind. Wer frühzeitig plant, sich gut beraten lässt und klare Strukturen schafft, kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch seine Angehörigen vor späteren Belastungen bewahren.
Wer in der Schweiz Vermögen aufbaut oder übertragen möchte, sollte sich mit den kantonalen Regelungen auseinandersetzen und gleichzeitig die deutsche Steuerpflicht im Blick behalten. Nur mit einer vorausschauenden Gestaltung lassen sich unnötige Kosten und komplizierte Verfahren vermeiden.
Bringen Sie Ihre Fragen zu uns, wir helfen Ihnen gerne
Wir als Grenzgänger Experten bieten Ihnen seit 1999, im Gegensatz zu allen anderen, eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Unser Berater Björn Vollmer hat in Deutschland und in der Schweiz seine Ausbildung absolviert. Er ist daher in beiden Ländern absoluter Spezialist auf dem Gebiet Arbeiten in der Schweiz und bietet Erfahrung aus über 10.000 Beratungen. Persönliche Beratung bieten wir Ihnen in unserem Büro in Brombach. Unser Online-Beratungsangebot wird ebenfalls gerne genutzt und kann auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden.