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Risikoausgleich KVG: Was sich 2025 für Grenzgänger ändert

Die Schweiz reformiert ihr Gesundheitssystem. Mit der aktuellen Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) wird eine zentrale Änderung eingeführt: Grenzgänger werden künftig in den Risikoausgleich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) einbezogen. Was bisher nur für in der Schweiz wohnhafte Versicherte galt, betrifft nun auch Personen mit Wohnsitz im Ausland. Was das für Grenzgänger bedeutet, lesen Sie im folgenden Beitrag:

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Über den Autor: Björn Vollmer

Geschäftsführer, Berater, Experte für Grenzgänger

Björn Vollmer ist Gründer und Geschäftsführer der Grenzgänger Experten GmbH, einem führenden Beratungsunternehmen für Grenzgänger in der Schweiz. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt er Arbeitnehmer und Unternehmen bei rechtlichen und sozialen Fragen, rund um das Arbeiten in der Schweiz als Deutscher.

Warum der Risikoausgleich jetzt angepasst wird

Damit Sie verstehen, warum sich etwas ändert, erklären wir es so einfach wie möglich:

Stellen Sie sich das Schweizer Gesundheitssystem wie einen großen gemeinsamen Geldtopf vor. In diesen Topf zahlen alle Krankenkassen ein. Wer besonders viele kranke oder ältere Versicherte hat, bekommt daraus Unterstützung. Das nennt man Risikoausgleich.

Bislang waren Grenzgänger von diesem Ausgleich ausgeschlossen. Ihre Krankenkassen mussten also nicht in den gemeinsamen Topf einzahlen. Das führte oft zu günstigeren Prämien für Grenzgänger.

Doch genau das wurde als ungerecht empfunden. Denn Ziel des Risikoausgleichs ist es, alle fair zu behandeln, unabhängig davon, wo jemand wohnt. Deshalb hat das Parlament beschlossen:

Ab sofort sollen auch Grenzgänger in den Risikoausgleich einbezogen werden.

Das stärkt die Solidarität im System und sorgt langfristig für eine gerechtere Verteilung der Krankenkassenkosten.

Wie der Risikoausgleich im Detail funktioniert, erfahren Sie hier in unserem Grundlagenartikel zum Thema.

Ab wann gilt die neue Regelung?

Die Gesetzesänderung wurde bereits vom Parlament verabschiedet, doch wann sie tatsächlich in Kraft tritt, ist noch nicht endgültig festgelegt. Es stehen noch einige Schritte aus, bevor die neue Regelung wirksam wird.

Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass die Einbeziehung der Grenzgänger frühestens ab dem Risikoausgleichsjahr 2026 erfolgt. Warum? Weil die Berechnungen für das Jahr 2025 bereits abgeschlossen sind. Diese basieren auf den Versichertendaten aus den Jahren 2023 und 2024. Eine Änderung mitten im laufenden Verfahren wäre organisatorisch kaum umsetzbar.

Bis zum Inkrafttreten müssen zudem noch wichtige Vorbereitungen getroffen werden:

  • Die Verordnung über den Risikoausgleich (VORA) muss angepasst werden, damit die rechtlichen Rahmenbedingungen klar definiert sind.

  • Auch die technische Umsetzung bei den Krankenkassen ist erforderlich zum Beispiel bei der Datenübermittlung, Berechnungsgrundlage und Abwicklung des Ausgleichs.

Kurz gesagt: Der politische Entscheid ist gefällt, die praktische Umsetzung braucht jedoch noch etwas Zeit.

Was bedeutet das für Grenzgänger konkret?

Die Einbeziehung in den Risikoausgleich wird für Grenzgänger spürbare Folgen haben. In erster Linie ist davon auszugehen, dass sich die monatlichen Krankenkassenprämien deutlich erhöhen werden. Viele Versicherer konnten bislang besonders günstige Tarife für Personen mit Wohnsitz im Ausland anbieten , doch diese Sonderkonditionen stehen nun auf dem Prüfstand. Da die Krankenkassen künftig auch für Grenzgänger Beiträge in den Risikoausgleich leisten müssen, wird sich das Preisgefüge entsprechend verändern.

Zudem ist zu erwarten, dass sich die Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen künftig noch stärker bemerkbar machen. Prämienhöhe & Leistungsumfang könnten je nach Anbieter deutlich variieren. Für Grenzgänger bedeutet das: Ein genauer Vergleich wird wichtiger denn je.

Wer in den kommenden Jahren nicht unnötig draufzahlen möchte, sollte sich frühzeitig mit seiner Krankenversicherungssituation auseinandersetzen und bei Bedarf rechtzeitig reagieren.

Wie Sie jetzt am besten vorgehen

Auch wenn die neue Regelung voraussichtlich erst ab 2026 greift, ist es sinnvoll, sich bereits jetzt mit den möglichen Auswirkungen zu beschäftigen. Denn wer vorbereitet ist, kann rechtzeitig reagieren und unter Umständen auch künftig von einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren.

Prüfen Sie Ihre aktuelle Krankenversicherung genau: Welche Leistungen sind enthalten? Wie entwickelt sich die Prämie? Gibt es bereits Anzeichen für Beitragserhöhungen?

Ein Wechsel der Krankenkasse ist grundsätzlich zum 1. Januar eines Jahres möglich, vorausgesetzt, die Kündigung erfolgt bis spätestens zum 30. November des Vorjahres. Das bedeutet: Wer bis Ende November handelt, kann noch Einfluss auf die Beitragshöhe im Folgejahr nehmen.

Wenn Sie unsicher sind, welche Optionen für Sie persönlich sinnvoll sind, empfiehlt sich eine individuelle Beratung. Denn je nach Lebenssituation, Arbeitsmodell und Wohnort können sich unterschiedliche Lösungen ergeben. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit, sich frühzeitig zu informieren und verschaffen Sie sich Klarheit, bevor sich die neue Regelung spürbar auf Ihren Geldbeutel auswirkt.

Bringen Sie Ihre Fragen zu uns, wir helfen Ihnen gerne

Wir als Grenzgänger Experten bieten Ihnen seit 1999, im Gegensatz zu allen anderen, eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Unser Berater Björn Vollmer hat in Deutschland und in der Schweiz seine Ausbildung absolviert. Er ist daher in beiden Ländern absoluter Spezialist auf dem Gebiet Arbeiten in der Schweiz und bietet Erfahrung aus über 10.000 Beratungen. Persönliche Beratung bieten wir Ihnen in unserem Büro in Brombach. Unser Online-Beratungsangebot wird ebenfalls gerne genutzt und kann auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden.

Sie können sich rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr unter einer kostenfreien Telefonnummer einen Termin bei einem unserer Experten vereinbaren.

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