Wie vergessene Pensionskassengelder entstehen
Jede Person, die in der Schweiz arbeitet, zahlt automatisch in die zweite Säule ein. Sobald Sie den Arbeitgeber wechseln, pausieren oder die Schweiz verlassen, muss das angesparte Guthaben übertragen werden. Bleibt dieser Schritt aus, landet das Geld auf einem sogenannten Freizügigkeitskonto. Wenn der Kontakt zur Pensionskasse abbricht, bleibt das Guthaben oft jahrelang unberührt.
Laut aktuellen Schätzungen liegen in der Schweiz über fünf Milliarden Franken an vergessenen Freizügigkeitsguthaben. Ein großer Teil entfällt auf Grenzgänger, die sich nie um die Übertragung oder Auszahlung gekümmert haben.
Wem ein Guthaben zustehen könnte
Viele Menschen wissen nicht, dass ihnen noch ein Pensionskassenguthaben zusteht. Typische Beispiele:
Sie haben in der Schweiz gearbeitet, aber keinen Überblick mehr über Ihre Pensionskassenverhältnisse.
Sie sind nach Deutschland zurückgekehrt, ohne Ihre zweite Säule zu übertragen.
Ihre Kontaktdaten sind bei der Pensionskasse veraltet.
Sie wissen nicht, ob Sie überhaupt Anspruch aufgebaut haben.
Ohne aktive Nachfrage wird das Guthaben nicht automatisch überwiesen. Es bleibt auf einem Konto liegen, ohne dass Sie je davon erfahren.
So prüfen Sie Ihren Pensionskassenausweis richtig
Ihr jährlicher Pensionskassenausweis enthält wichtige Informationen über Ihre Vorsorge in der zweiten Säule. Besonders relevant sind:
Das aktuelle Altersguthaben
Der versicherte Jahreslohn
Die zu erwartende Rente bei Pensionierung
Leistungen im Todesfall oder bei Invalidität
Mögliche Einkaufssummen zur Aufstockung
Ein genauer Blick lohnt sich. Fehler bei Lohnmeldungen, fehlende Gutschriften oder unklare Angaben kommen häufiger vor als gedacht. Wir helfen Ihnen dabei, den Ausweis zu verstehen und zu prüfen, ob noch Ansprüche bestehen oder eine Optimierung möglich ist.
Wie aus kleinen Beträgen große Summen werden
Ob einige Tausend oder über 10.000 Franken: das vergessene Guthaben ist oft mehr, als Betroffene erwarten. In manchen Fällen sogar sechsstellige Beträge. Besonders wenn mehrere Stellenwechsel, längere Aufenthalte oder Pausen im Arbeitsverlauf vorkamen, kann sich ein beträchtliches Kapital auf Freizügigkeitskonten angesammelt haben.
Ein Beispiel:
Wer mit 28 Jahren in die Schweiz kam, fünf Jahre arbeitete, und dann zurück nach Deutschland zog, könnte heute, ohne es zu wissen, ein Guthaben von über 20.000 Franken auf einem inaktiven Konto haben. Dieses Geld wird nicht verzinst und verliert an Kaufkraft, wenn es nicht genutzt wird.
Pensionskassengeld als Kapital oder Rente nutzen
Wurde ein vergessenes Pensionskassenguthaben gefunden, stellt sich die Frage, wie es verwendet werden kann. Die Entscheidung hängt stark von der persönlichen Lebenssituation, dem Alter und dem künftigen Aufenthaltsort ab.
Bei einer Rückkehr nach Deutschland kann das Guthaben in vielen Fällen ausgezahlt werden. Das bietet sich insbesondere dann an, wenn kein weiterer Bezug zur Schweiz besteht und das Geld flexibel verfügbar sein soll. Zu beachten ist dabei, dass die Auszahlung steuerpflichtig ist – jedoch zu einem reduzierten Satz und getrennt vom regulären Einkommen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, das Guthaben in eine aktive Vorsorgelösung zu übertragen. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn weiterhin Einkommen in der Schweiz erzielt wird oder eine spätere Pensionierung geplant ist. In diesem Fall bleibt das Kapital in der zweiten Säule eingebunden und erhöht die spätere Rente.
Eine weitere Option ist die Kombination mit anderen Vorsorgeformen, etwa der Säule 3a oder einer privaten Rentenversicherung. Dadurch kann das Pensionskassenguthaben gezielt zur Schließung von Versorgungslücken oder zur besseren steuerlichen Gestaltung eingesetzt werden.
Wichtig ist in jedem Fall, die Zweckverwendung bewusst zu wählen und mögliche Fristen oder Bedingungen der jeweiligen Pensionskasse zu kennen. Denn einmal getroffene Entscheidungen, etwa der Kapitalbezug, lassen sich später nicht mehr rückgängig machen.
Bringen Sie Ihre Fragen zu uns, wir helfen Ihnen gerne
Wir als Grenzgänger Experten bieten Ihnen seit 1999, im Gegensatz zu allen anderen, eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Unser Berater Björn Vollmer hat in Deutschland und in der Schweiz seine Ausbildung absolviert. Er ist daher in beiden Ländern absoluter Spezialist auf dem Gebiet Arbeiten in der Schweiz und bietet Erfahrung aus über 10.000 Beratungen. Persönliche Beratung bieten wir Ihnen in unserem Büro in Brombach. Unser Online-Beratungsangebot wird ebenfalls gerne genutzt und kann auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden.