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Ruhestandsplanung als Grenzgänger

Viele Deutsche entscheiden sich dafür, in der Schweiz zu arbeiten, vor allem wegen der höheren Löhne und oft besseren Sozialleistungen. Doch was passiert, wenn der Ruhestand näher rückt? Haben Grenzgänger Anspruch auf eine Schweizer Rente? Wie läuft die Auszahlung ab? Und welche Fallstricke gibt es? Wer frühzeitig plant, kann seine finanzielle Zukunft sichern und mögliche Überraschungen vermeiden. In diesem Beitrag erfährst du, worauf du achten musst, welche Rentenansprüche du hast und wie du deinen Ruhestand als Grenzgänger optimal vorbereitest.

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Über den Autor: Björn Vollmer

Geschäftsführer, Berater, Experte für Grenzgänger

Björn Vollmer ist Gründer und Geschäftsführer der Grenzgänger Experten GmbH, einem führenden Beratungsunternehmen für Grenzgänger in der Schweiz. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt er Arbeitnehmer und Unternehmen bei rechtlichen und sozialen Fragen, rund um das Arbeiten in der Schweiz als Deutscher.

Warum Ruhestandsplanung für Grenzgänger besonders wichtig ist

Der Ruhestand bringt nicht nur eine ruhigere Zeit mit sich, sondern auch finanzielle Veränderungen. Im Rentenalter sind die Einkünfte erfahrungsgemäß niedriger und der Lebensstandard muss wahrscheinlich verändert werden. Für Grenzgänger ist der Antritt der Rente etwas komplizierter als in Deutschland. Normalerweise bestehen Ansprüche für eine Rentenzahlung in der Schweiz und in Deutschland.

Es ist daher sehr wichtig, sich schon früh auf die Ruhestandsplanung zu konzentrieren. Grenzgänger, die ihrer Arbeit in der Schweiz nachkommen, sind automatisch in der 1. Säule des Rentensystems der Schweiz versichert. Diese erste Säule regelt, die vom Staat bestehende Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenversicherung. Damit werden die Grundbedürfnisse im Rentenalter und bei einer dauerhaften Invalidität gesichert. Jeder Grenzgänger zahlt mit dem Antritt der Arbeitstätigkeit in der Schweiz automatisch, ab dem ersten Arbeitstag in die 1. Säule ein.

Arbeitet man viele Jahre in der Schweiz, besteht in der Regel in der Pensionskasse ein hohes Guthaben. Als Grenzgänger hat man die Wahl, dieses Guthaben beim Renteneintritt in einer Summe zu erhalten oder durch eine monatliche Rentenzahlung. Es besteht sogar die Möglichkeit, diese beiden Varianten zu kombinieren. Das bedeutet, man erhält einen Teil des Guthabens und der Rest wird monatlich ausbezahlt.

Diese Wahl sollte sehr weise getroffen werden. Nachträglich kann eine Entscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wichtig ist auf jeden Fall, dass in der Rente ausreichend Geld vorhanden ist, um den Lebensstandard aufrechterhalten zu können.

Rentenansprüche in Deutschland und der Schweiz

Die Rentenansprüche zwischen Deutschland und der Schweiz unterscheiden sich grundlegend. In der Schweiz liegt zum Beispiel das Renteneintrittsalter bei Frauen bei 64 und bei Männern bei 65 Jahren. Die Rente kann ab dem folgenden Monat des Geburtstages angetreten werden. Außerdem ist das Renteneintrittsalter in der Schweiz flexibel.

Durch diese flexible Lösung haben Arbeitnehmer in der Schweiz die Möglichkeit,

  • den Renteneintritt bis zu zwei Jahre vorzuziehen

  • den Renteneintritt bis zu fünf Jahre aufzuschieben

Achtung: Wird die Rente vorgezogen, dann besteht eine Kürzung auf Dauer! In einem Jahr sind das rund 6,8 Prozent Kürzung und in zwei Jahren rund 13,6 Prozent Kürzung. Kommt es dazu, dass die Rente aufgeschoben wird, dann wird die Rentenzahlung höher.

Hinweis: Möchte man den Renteneintritt vorziehen, muss das frühzeitig schriftlich beantragt werden. Das bedeutet, dass der Antrag bis zum Ende des Geburtsmonats eingebracht werden muss. Die Rente kann zudem nur in vollen Jahren und nicht monatsweise vorgezogen werden

Private Vorsorge für Grenzgänger

Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, sollten sich frühzeitig um ihre private Altersvorsorge kümmern. Neben der gesetzlichen AHV-Rente bietet eine Direktversicherung eine attraktive Möglichkeit, zusätzlich für den Ruhestand vorzusorgen.

Bei einer Direktversicherung handelt es sich um eine betriebliche Altersvorsorge (bAV), die über den Arbeitgeber abgeschlossen wird. Die Beiträge werden in der Regel aus dem Nettoverdienst gezahlt, was steuerliche Vorteile mit sich bringt.

Grenzgänger können jährlich bis zu 7.728 Euro (Stand 2025) steuerlich in Deutschland geltend machen.

Diese Form der Vorsorge hilft nicht nur, die Steuerlast zu senken, sondern sorgt auch für eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Alter. Wer als Grenzgänger langfristig plant, kann durch gezielte Vorsorgemaßnahmen seine Rente sinnvoll aufstocken und spätere Versorgungslücken vermeiden.

Die Basis- oder Rürup-Rente für Grenzgänger in der Schweiz

Die Basisrente der Grenzgänger in der Schweiz wird zur privaten Rentenvorsorge gezählt. Das ist ähnlich der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. In der Schweiz wird diese Art auch Rürup-Rente genannt. Diese Vorsorgeversicherung ist steuerlich absetzbar und fördert die gesetzliche Altersvorsorge.

Jeder Grenzgänger hat die Möglichkeit, den Basisvertrag aufzuwerten. Das geschieht durch den Rürup-Renten-Vertrag. Mit diesem Vertrag kann ein Grenzgänger eine sofortige Steuererleichterung erhalten.

Außerdem können mit dem Rürup-Renten-Vertrag zusätzlich Ansparmodelle neben den herkömmlichen Altersvorsorgeprodukten gewählt werden. So zum Beispiel Aktienfonds.

Krankenversicherung im Ruhestand

Grundsätzlich sind Grenzgänger in der Rente krankenversichert und auch pflegeversichert. Aber als Rentner sind für Krankenversicherungsbeiträge weiterhin zu bezahlen.

Ein Grenzgänger in Rente hat folgende Möglichkeiten:

  • eine freiwillige Mitgliedschaft, die gesetzliche Pflichtversicherung der Krankenkasse oder eine Familienversicherung

  • eine private Krankenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge nach der Höhe des Einkommens bemessen. Erkrankt man als Rentner, erhält man alle notwendigen Leistungen. Private Krankenversicherungen hingegen passen die Beiträge nicht dem Einkommen an. Die Leistungen sind vertraglich festgelegt.

Steuerliche Aspekte der Rente für Grenzgänger

Grenzgänger, die in der Schweiz gearbeitet haben, müssen ihre Schweizer Rente in Deutschland versteuern. Geht man 2025 in Rente, beträgt der steuerpflichtige Anteil 83,5 %, während 16,5 % steuerfrei bleiben. Dieser Anteil steigt jährlich um 0,5 %, sodass ab 2058 die Rente vollständig versteuert wird.

Eine Ausnahme gilt für Renten aus dem Überobligatorium – also aus freiwilligen Beiträgen oder über den gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehenden Vorsorgegeldern. Diese werden in Deutschland nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt vom Renteneintrittsalter ab: Bei Rentenbeginn mit 63 Jahren beträgt er 20 %.

Da die steuerliche Behandlung von Renten komplex sein kann, sollten Grenzgänger sich frühzeitig informieren und beraten lassen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Wohnsitz im Ruhestand: Deutschland oder Schweiz

Grenzgänger der Schweiz erhalten ihre Rentenzahlung auch dann, wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Beschließt ein Grenzgänger seine Rente in der Schweiz zu verbringen, erhält er die deutsche Rente ebenfalls ausbezahlt.

Durch das Doppelsteuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland sind alle steuerlichen Belange eindeutig geklärt worden. Für Grenzgänger ist es daher frei wählbar, wo sie ihr Leben in der Rente verbringen.

Gut geplant in den Ruhestand als Grenzgänger

Die Ruhestandsplanung für Grenzgänger erfordert frühzeitige Entscheidungen, um finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Neben der Wahl zwischen einmaliger oder monatlicher Rentenzahlung ist auch die Krankenversicherung ein wichtiger Faktor – hier sollte geprüft werden, ob eine private Absicherung sinnvoll ist.

Steuerlich bleibt durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz vieles klar geregelt, sodass es keine großen Überraschungen gibt. Auch der Wohnsitz hat keinen Einfluss auf die Rentenzahlung: Egal, ob man im Ruhestand in Deutschland oder der Schweiz lebt, die Rente wird in jedem Fall ausgezahlt.

Eine gute Planung stellt sicher, dass Grenzgänger ihren Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen können. Wer sich rechtzeitig informiert, kann steuerliche Vorteile nutzen und die beste Lösung für seine individuelle Situation finden.

FAQ

1. Wie wird meine Rente berechnet, wenn ich in Deutschland und der Schweiz gearbeitet habe?

Hat man in Deutschland und in der Schweiz als Grenzgänger gearbeitet, erfolgt die Rentenberechnung nach den jeweiligen Gesetzen. Die Rente in Deutschland wird nach deutschem Recht berechnet und die Rente in der Schweiz nach Schweizer Gesetz.

2. Kann ich gleichzeitig eine Rente aus Deutschland und der Schweiz beziehen?

Ja, es ist möglich, eine Rente aus Deutschland und gleichzeitig eine Rente aus der Schweiz zu beziehen. Die Versteuerung wird nach dem Doppelbesteuerungsabkommen durchgeführt.

3. Wo muss ich meine Rente versteuern – in Deutschland oder in der Schweiz?

Die Versteuerung der Rentenbezüge wird nach dem Doppelbesteuerungsabkommen vorgenommen. Ein Anteil der Schweizer Rente wird dabei in der Schweiz versteuert. Diese Versteuerung in der Schweiz wird in Deutschland berücksichtigt.

4. Welche private Altersvorsorge ist für Grenzgänger sinnvoll?

Für Grenzgänger ist eine Altersvorsorge im Bereich Krankenversicherung oder zusätzliche Rentenversicherung immer sehr sinnvoll. Dies betrifft somit nicht nur Grenzgänger in der Schweiz, sondern auch Rentner aus anderen Ländern.

5. Wie bin ich als Rentner krankenversichert, wenn ich in Deutschland wohne, aber eine Schweizer Rente beziehe?

Generell gilt, dass Rentner, die in ihrem Wohnsitzland eine Rente beziehen, in ihrem Wohnsitzland versichert sind bzw. sich zu versichern haben. Bezieht ein Rentner aus anderen Ländern eine Rente, hat er sich in dem Land zu versichern, in dem er am längsten seine Beiträge in die Krankenversicherung eingezahlt hat. Grenzgänger, die in der Schweiz und in Deutschland gearbeitet haben, sind in beiden Ländern krankenversichert durch die Gesetzgebung.

6. Kann ich meine Schweizer AHV-Rente nach Deutschland überweisen lassen?

Ein Schweizer Grenzgänger, der in Deutschland seinen Wohnsitz hat, kann sich die Schweizer Rente nach Deutschland senden lassen.

7. Was passiert mit meiner 3. Säule, wenn ich nach Deutschland ziehe?

Zieht man vor dem Renteneintritt nach Deutschland, kann man die in der 3. Säule befindliche Vorsorge auflösen. Es ist dabei ganz egal, ob dieses Guthaben bei einer Versicherung oder bei einer Bank besteht. Es ist auch egal, in welches Land man zieht. Das Guthaben wird auf ein Konto, das auf den Namen des Rentners lautet, überwiesen.

Bringen Sie Ihre Fragen zu uns, wir helfen Ihnen gerne

Wir als Grenzgänger Experten bieten Ihnen seit 1999, im Gegensatz zu allen anderen, eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Unser Berater Björn Vollmer hat in Deutschland und in der Schweiz seine Ausbildung absolviert. Er ist daher in beiden Ländern absoluter Spezialist auf dem Gebiet Arbeiten in der Schweiz und bietet Erfahrung aus über 10.000 Beratungen. Persönliche Beratung bieten wir Ihnen in unserem Büro in Brombach. Unser Online-Beratungsangebot wird ebenfalls gerne genutzt und kann auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden.

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