Krankenkassenprämien 2025

Jetzt Krankenversicherungen vergleichen & passende Lösung finden!

News

AHV Ausweis Grenzgänger Schweiz

Alles rund um das Arbeiten in der Schweiz und den AHV Ausweis (Schweizer Versicherungskarte) erfahren Sie im folgenden Artikel.

AHV Ausweis Grenzgänger Schweiz

Wissenswertes

Grenzüberschreitendes Arbeiten gehört heutzutage in Europa und weltweit zum Alltag. Weit über 30% der Erwerbstätigen in der Schweiz kommen aus dem Ausland. Davon sind rund ein Fünftel Grenzgänger aus den Nachbarstaaten.

Aus diesem Grund haben die Abkommen mit der EU und den EFTA-Staaten (Europäische Freihandelsassoziation) eine besondere Wichtigkeit. Das FZA (Freizügigkeitsabkommen) als auch das EFTA-Übereinkommen sind jedoch nicht miteinander verbunden. Die Regeln gelten nur für die Angehörigen der Vertragsstaaten des entsprechenden Abkommens.

Für Ausländer aus Drittstaaten wurde mit zahlreichen Staaten ein Sozialversicherungsabkommen ausgehandelt. Diese Abkommen sind für die Koordination maßgebend. Mit welchen Drittstaaten ein Abkommen geschlossen wurde, können Sie unter der Webseite https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Internationales/Drittstaaten#qa-1094 einsehen. Mit allen nicht aufgeführten Drittstaaten wurde kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen.

Verschiedene Versicherungsmodelle der Schweiz im Überblick

Das Sozialversicherungssystem der Schweiz basiert auf einem Drei Säulen Prinzip.

Diese Säulen sind

  • 1. Säule: AHV, Invalidenversicherung (IV) und Ergänzungsleistung (EL)

  • 2. Säule: Präzisionsmasse (obligatorische berufliche Vorsorge)

  • 3. Säule: Das Sparen (freiwillige Sterbeversicherung)

In der Schweiz gibt es zahlreiche Sozialversicherungen

  • Berufliche Vorsorge

  • Arbeitslosenversicherung

  • Krankenversicherung

  • Unfallversicherung

  • Militärversicherung

  • kantonale Mutterschaftsversicherung

  • Invalidenversicherung (IV)

  • Ergänzungsleistungen (EL)

  • Überbrückungsleistungen (ÜL)

  • Leistungen der EO-MSE-VSE-BUE-AdopE

  • Familienzulagen (FZ)

Genau wie in Deutschland basiert das System der AHV auf dem Solidaritätsprinzip. Der aktuelle Arbeitnehmer finanziert mit seinen zu entrichtenden Beiträgen den aktuellen Rentner. Durch die Abgabe der Leistungen erhält der Arbeitnehmer im Alter dann ebenfalls Anspruch auf die entsprechenden finanziellen Leistungen im Rentenalter. Beantragen kann man einen AHV-Ausweis bei der Informationsstelle der AHV. Die Informationen, welche sich auf dem AHV-Ausweis befinden, geben Aufschluss über die jeweilige Versicherung eines Grenzgängers.

Was ist die AHV?

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung, auch AHV genannt, ist der bedeutsamste Aspekt in der sozialen Vorsorge des Schweizer Versicherungssystems. Ihre Entstehung geht auf das Jahr 1925 zurück. Sie ist eine Informationsstelle in der Schweiz, welche für die Ausgleichskassen und IV-Stellen der Schweiz arbeitet. Diese Stelle erfasst und publiziert gesamtschweizerisch hilfreiches und umfassendes Informationsmaterial zu den Sozialversicherungen der ersten Säule.

Sie ist eine obligatorische Versicherung für jeden Arbeitnehmer in der Schweiz. Egal ob Einheimischer oder Grenzgänger. Anders als die Krankenkassenbeiträge werden die Beiträge für die AHV direkt vom Arbeitgeber vom Bruttolohn des Arbeitnehmers an die AHV abgeführt. Diese Versicherung soll im Rentenalter gemeinsam mit der Altersrente eine finanzielle Grundsicherung bieten und somit einen Rückzug aus dem Berufsleben ermöglichen. Dadurch trägt die AHV dazu bei, einen gesicherten Ruhestand für die Versicherten zu garantieren.

Anders als in Deutschland greift die AHV auch bei einem Sterbefall des Versicherten. Die Hinterbliebenen des Versicherten erhalten durch die AHV Zuwendungen. Damit soll den Hinterbliebenen das Leid einer finanziellen Not genommen werden.

Fazit:

Das Sozialversicherungssystem der Schweiz ist ein sehr komplexes System, bei dem viele kleine „Puzzleteile“ ineinander greifen und gemeinsam “das große Ganze” ergeben. Beschäftigt man sich mit dem Versicherungssystem der Schweiz intensiver, so stellt man fest, dass die Mitglieder dieses sozialen Systems weitestgehend abgesichert sind und auch in Notlagen die finanzielle Grundsicherung gewährleistet ist.

Was ist ein AHV-Ausweis?

Der AHV-Ausweis ist nichts anderes als der Sozialversicherungsausweis in Deutschland. Jeder Versicherungsnehmer in der Schweiz erhält von seiner Versicherung einen AHV-Ausweis. Die Daten auf dem AHV-Ausweis enthalten sämtliche Informationen, welche auch auf der Krankenversicherungskarte zu finden sind. Der kreditkartengroße Ausweis enthält neben der dreizehnstelligen Sozialversicherungsnummer auch den vollständigen Namen sowie das Geburtsdatum des Mitglieds.

Für Personen, die keine Krankenversicherungskarte besitzen, kann die AHV auf Antrag einen Versicherungsausweis ausstellen. Dieser gilt als Bestätigung, dass ein Mitglied im Versicherungsregister der AHV/IV gelistet ist. Diesen Ausweis sollte jeder Versicherte sorgfältig aufbewahren. Die dreizehnstellige Sozialversicherungsnummer begleitet Sie als Inhaber ein Leben lang, Sie ändert sich nie.

Benötigen Grenzgänger einen AHV-Ausweis?

Sind Sie als Grenzgänger in der Schweiz krankenversichert, erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung eine Krankenversicherungskarte. Die Angaben auf der Krankenversicherungskarte gleichen den Angaben auf dem AHV-Ausweis. In diesem Fall müssen Sie den AHV-Ausweis nicht beantragen. Besitzen Sie als Grenzgänger in der Schweiz keine Krankenversicherung, weil Sie von der allgemeinen Krankenversicherung in der Schweiz befreit sind, finden Sie die Nummer der AHV auch auf jedem Ihrer Lohnscheine. Ratsam ist es jedoch, in diesem Fall einen AHV-Ausweis bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse zu beantragen.

So beantragen Sie als Grenzgänger einen AHV-Ausweis

Zum AHV-Ausweis in wenigen einfachen Schritten:

  • Sie gehen auf die Webseite der Informationsstelle AHV/IV (https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen) und wählen das Formular. “Anmeldung für einen Versicherungsausweis“ aus.

  • In dem Formular geben Sie Ihre Personalien an.

  • Jetzt geben Sie die Personalien Ihrer Eltern an.

  • Es wird nach dem Grund des Antrags gefragt. Dort geben Sie zum Beispiel “Grenzgänger” ein.

  • Ist das Formular vollständig mit allen notwendigen Angaben ausgefüllt, drucken Sie das Formular aus und unterschreiben es.

  • Bevor Sie das Formular absenden, fügen Sie dem Dokument bitte eine Kopie Ihres Personalausweises, Reisepasses, Ausländerausweis, Geburtsurkunde, Aufenthaltserlaubnis, Wohnsitzbescheinigung oder Ähnliches als Ausweisfähiges Dokument bei.

  • Jetzt reichen Sie Ihr Formular ein.

    • Sie sind Arbeitnehmer, dann reichen Sie das Formular bei Ihrem Arbeitgeber ein.

    • sind Sie selbstständig, wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichskasse, an die Sie Ihre Sozialabgaben abführen

    • in allen übrigen Fällen wenden Sie sich bitte an die kantonale Ausgleichskasse Ihres Wohnortes.

FAQ

1. Woher bekomme ich einen AHV-Ausweis?
Den AHV-Ausweis bekommen Sie von der Alters- und Hinterlassenschaft Versicherung in der Schweiz. Die Zuständigkeit ist kantonal abhängig. Sie können Ihren AHV-Ausweis bei der kantonalen Ausgleichskasse bestellen. Welche Ausgleichskasse für Sie zuständig ist, finden Sie hier: https://www.ahv-iv.ch/de/Kontakte/Kantonale-Ausgleichskassen
2. Haben Grenzgänger einen AHV-Ausweis?
Ja, Grenzgänger haben einen AHV-Ausweis, denn jeder arbeitende Mensch in der Schweiz erhält diesen. Jede Person, die in der Schweiz einem AHV-pflichtigen Erwerb nachgeht, erhält einen entsprechenden Ausweis.
3. Wann bekommt man in der Schweiz einen AHV-Ausweis?
Sobald man in der Schweiz ein Arbeitsverhältnis eingeht, bekommt man einen AHV-Ausweis. Diese Nummer bleibt genau wie in Deutschland ein Leben lang bestehen. Auch bei einer eventuellen Namensänderung oder bei Heirat ändert sich diese Nummer nicht.
4. Sind Grenzgänger AHV pflichtig?
Jedermann, der in der Schweiz ein Arbeitsverhältnis eingeht, ist sozialversicherungspflichtig. Somit werden ebenso wie in Deutschland Sozialabgaben vom Bruttolohn entrichtet.
5. Wo finde ich die AHV-Nummer?
Sie finden Ihre AHV-Nummer auf Ihrem AHV-Ausweis, Ihrer Lohnbescheinigung oder Ihrer Krankenkarte. Ebenfalls sollte Ihr Arbeitgeber sämtliche Informationen vorliegen haben, sodass Sie auch dort nachfragen können, um Ihre AHV-Nummer in Erfahrung zu bringen. Die AHV-Nummer setzt sich aus mehreren Ziffernkombinationen zusammen: dem dreistelligen Code für die Schweiz (756) neun Zufallsnummern und eine Prüfziffer Die AHV-Nummer gilt gleich als Sozialversicherungsnummer.

Bringen Sie Ihre Fragen zu uns, wir helfen Ihnen gerne.

Wir als Grenzgänger Experten bieten Ihnen seit 1999, im Gegensatz zu allen anderen, eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Unser Berater Björn Vollmer hat in Deutschland und in der Schweiz seine Ausbildung absolviert. Er ist daher in beiden Ländern absoluter Spezialist auf dem Gebiet Arbeiten in der Schweiz und bietet Erfahrung aus über 10.000 Beratungen. Persönliche Beratung bieten wir Ihnen in unserem Büro in Brombach. Unser Online-Beratungsangebot wird ebenfalls gerne genutzt und kann auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden.

Sie können sich rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr unter einer kostenfreien Telefonnummer einen Termin bei einem unserer Experten vereinbaren.