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Arbeitsrecht Schweiz | Das sollten Sie wissen!

Jeder Arbeitgeber benötigt die Grundkenntnisse des Arbeitsrechts. Die Gesetze in der Kategorie Arbeitsrecht Schweiz sind die Grundlage für eine gute Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und regeln den Ablauf der Tätigkeiten in einem Unternehmen.

Das Arbeitsrecht in der Schweiz 

Vertiefende Einblicke in die spezifischen Regelungen des Arbeitsrechts der Schweiz 

Jeder Arbeitgeber benötigt die Grundkenntnisse des Arbeitsrechts. Die Gesetze in der Kategorie Arbeitsrecht Schweiz sind die Grundlage für eine gute Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und regeln den Ablauf der Tätigkeiten in einem Unternehmen. Auch Arbeitnehmer sollten sich dementsprechend mit der Thematik auseinandersetzen.

Die wichtigsten Bestimmungen finden sich hier im Obligationenrecht, das den Arbeitsvertrag, die Arbeitszeit, Vereinbarungen, Ruhezeiten und vieles mehr reguliert. Selbstverständlich wird hier auch der Arbeitsschutz für Jugendliche und Frauen berücksichtigt. 

Einführung ins Arbeitsrecht der Schweiz

 Das Arbeitsrecht der Schweiz besteht grundlegend aus dem Obligationenrecht, dem Arbeitsgesetz und den darin enthaltenen Verordnungen, Einzelarbeitsverträgen, Gesamtarbeitsverträgen, Lehrverträgen und der Rechtsprechung.  

Wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, so kann dieser in der Schweiz schriftlich, konkludent und mündlich abgeschlossen werden. Sicherlich bestehen hier auch Ausnahmen wie zum Beispiel ein Lehrvertrag, der schriftlich abgeschlossen werden muss. Außerdem gilt es zu beachten, dass diverse Abweichungen, die das Obligationenrecht betreffen, ebenfalls schriftlich festgehalten werden müssen. 

Jeder Arbeitgeber muss außerdem bei unbefristeten Arbeitsverträgen oder Verträgen, die nur einige Monate aufrecht sind, den Arbeitnehmer über folgendes informieren: 

die Namen der Vertragsparteien

  • der Beginn des Arbeitsverhältnisses 

  • die Aufgaben und Funktionen des Arbeitnehmers 

  • der Lohn sowie eventuelle Zuschläge zum Lohn 

  • die zu leistende wöchentliche Arbeitszeit 

 Es wird jedoch empfohlen, jeden Arbeitsvertrag schriftlich festzuhalten, da dadurch die rechtliche Sicherheit gewährleistet wird. Hier gilt zu beachten, dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag in der Schweiz immer eigenhändig unterschrieben werden muss. 

Kündigungsrecht im Arbeitsrecht der Schweiz

Ein nach dem Arbeitsrecht Schweiz abgeschlossener Arbeitsvertrag, der auf unbestimmte Zeit eingegangen wurde, kann vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beendet werden. Hierfür muss die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist eingehalten werden. Eine Kündigungsfrist kann nach dem Arbeitsgesetz Schweiz vertraglich vereinbart werden. Hier gilt es darauf zu achten, dass dies mindestens einen Monat betragen muss. Auf Verlangen ist eine Kündigung von beiden Seiten zu begründen. 

Im Bereich Kündigung Arbeitsverhältnis Schweiz bestehen Sperrfristen, die beachtet werden müssen. Während dieser Sperrfrist kann ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. So zum Beispiel, wenn ein Unfall oder eine Erkrankung in den folgenden Fristen eintreten:

  • im ersten Anstellungsjahr 30 Tage 

  • zwischen dem zweiten bis zum fünften Anstellungsjahr 90 Tage 

  • ab dem sechsten Jahr der Anstellung 180 Tage 

Schweiz Arbeitsrecht Kündigung – wann sie nicht erfolgen darf

Arbeitgeber dürfen auch keine Kündigung aussprechen, wenn eine Schwangerschaft besteht und bis zu 16 Wochen nach der Geburt. Wird eine Kündigung während einer Sperrfrist ausgesprochen, dann ist diese nicht gültig. Wird eine Kündigung des Arbeitsverhältnis jedoch vor einer Sperrfrist ausgesprochen, so hat diese ihre Gültigkeit. In diesem Fall beginnt die Kündigungsfrist jedoch erst, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist. 

Arbeitnehmerrechte und Pflichten

Das Arbeitsgesetz Schweiz enthält die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer detailliert geregelt.

Damit werden genau geregelt:

  • persönliche Arbeitspflicht 

  • die Treue- und Sorgfaltspflicht 

  • die Überstundenarbeit 

  • die Rechenschaftspflicht 

  • die Herausgabepflicht 

  • die Haftung des Arbeitnehmers

  • die Befolgung von Weisungen und Anordnungen  

Außerdem gilt es zu beachten, dass jeder Arbeitnehmer über die Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz informiert wird. Arbeitgeber haben hingegen zu beachten, dass die notwendigen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz vorhanden sind und Arbeitnehmer darüber informiert werden. 

Erkrankt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin fühlt sich in der Schwangerschaft nicht wohl, muss umgehend der Arbeitgeber informiert werden. Ein ärztliches Attest muss laut Arbeitsrecht ab dem dritten Tag der Erkrankung dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Hier gilt zu beachten, dass die Regelungen des Arbeitgebers nachgekommen werden müssen! Kommt es zu einer reduzierten Arbeitsfähigkeit während einer Schwangerschaft oder durch eine Erkrankung, muss ein Arzt die maximal möglichen Stunden der Arbeitsfähigkeit bestätigen. Eine Reduzierung der Arbeitszeit aufgrund Krankheit stellt keinen Grund zur Kündigung Krankheit Schweiz dar. 

Das Arbeitsrecht der Schweiz sieht für jeden Arbeitnehmer mindestens vier Wochen Urlaub vor. Arbeitnehmern unter 20 Jahren hingegen stehen bis zu fünf Urlaubswochen zu. Zusätzlich gilt zu beachten, dass einige Arbeitgeber auch mehr Urlaubstage für die Arbeitnehmer gewähren. Dies wird im Arbeitsvertrag festgelegt. 

Konfliktlösung und rechtliche Streitigkeiten

In einem Arbeitsverhältnis kann es wie auch im Alltag zu Konflikten kommen. Kommt es zu Pflichtverletzungen am Arbeitsplatz durch den Arbeitnehmer, so kann der Arbeitgeber eine Verwarnung aussprechen.  Ergibt sich eine Pflichtverletzung ein weiteres Mal, so kann der Arbeitgeber auch eine Kündigung aussprechen. Jeder Arbeitnehmer hat seine Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz wahrzunehmen. Kommt es zu einer gravierenden Pflichtverletzung, so sind laut dem geltenden Recht eine Kündigung für das Arbeitsverhältnis in der Schweiz und auch eine fristlose Kündigung möglich. Eine fristlose Kündigung muss jedoch sofort ausgesprochen werden.  

Kommt es zu Streitereien zwischen dem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer und dieser kann weder mit Gesprächen oder schriftlich gelöst werden, so kann der Konflikt rechtlich gelöst werden. Hier regelt die Zivilprozessordnung den Verlauf eines gerichtlichen Verfahrens. Es gilt hier jedoch zu beachten, dass laut Art. 197 ZPO vorher ein Schlichtungsversuch durchgeführt werden muss. Erst wenn dieses Schlichtungsverfahren nicht den gewünschten Erfolg bringt, ist der nächste Schritt ein Gerichtsverfahren. 

Kommt es bei einem Schlichtungsverfahren zu keiner Einigung zwischen den beiden Parteien, so erhält die klagende Partei eine Klagebewilligung (nach Art. 206 ZPO) ausgestellt. Diese Klagebewilligung hat eine Gültigkeit von drei Monaten, in denen der Kläger sein Begehren bei dem für ihn zuständigen Arbeitsgericht einbringen (nach Art. 209 ZPO) kann. 

Die Schlichtungsbehörde ist somit in erster Instanz zuständig, um Probleme zu lösen. Erst in der zweiten Instanz kommt das Arbeitsgericht dazu, Konflikte und Probleme für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu regeln. 

Aktuelle Trends und Herausforderungen im Arbeitsrecht der Schweiz

Mit einem Beschluss, der am 10. Mai 2023 in Kraft getreten ist, hat der Bundesrat die Ruhe- und Arbeitszeitbedingungen für einige ausgewählte Betriebe gelockert. Diese Betriebe befinden sich in den Branchen der Dienstleistungen, im Bereich Kommunikations- und Informationstechnik, Steuerberatung, Treuhand sowie im Bereich der Wirtschaftsprüfung. 

Durch die internationale Zusammenarbeit der Unternehmen der Schweiz war und ist es notwendig, eine Standardisierung und Normierung des Arbeitsrechts der Schweiz durchzuführen. Das Anpassen von Üblichkeiten, Normen und Standards vereinfacht die Zusammenarbeit von Unternehmen, die sich in verschiedenen Ländern befinden. 

Das Arbeitsrecht Schweiz wurde dahingehend angepasst, um im internationalen Wettbewerb gleichwertig zu sein. Gerade bei Handelsabkommen mit anderen Ländern, in denen Transporte und Dienstleistungen durchgeführt werden, hat dies sehr viele Vorteile. Diese Vorteile durch diverse Anpassungen des Arbeitsrechtes der Schweiz sind nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für die Arbeitnehmer als positiv anzusehen. 

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Wir als Grenzgänger Experten bieten Ihnen seit 1999, im Gegensatz zu allen anderen, eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Unser Berater Björn Vollmer hat in Deutschland und in der Schweiz seine Ausbildung absolviert. Er ist daher in beiden Ländern absoluter Spezialist auf dem Gebiet Arbeiten in der Schweiz und bietet Erfahrung aus über 10.000 Beratungen. Persönliche Beratung bieten wir Ihnen in unserem Büro in Brombach. Unser Online-Beratungsangebot wird ebenfalls gerne genutzt und kann auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden.

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