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Das 3-Säulen-System der Schweiz | Grenzgänger Experten

Um im Rentenalter in der Schweiz versorgt zu sein, wurde im Jahre 1972 durch eine Volksabstimmung das Prinzip der 3 Säulen als Modell für eine Versorgung im Alter gewählt.

Das 3-Säulen-System der Schweiz und ihre Bedeutung für Grenzgänger

Um im Rentenalter in der Schweiz versorgt zu sein, wurde im Jahre 1972 durch eine Volksabstimmung das Prinzip der 3 Säulen als Modell für eine Versorgung im Alter gewählt. Dieses Prinzip der 3 Säulen ist ein Konzept, um eine Versorgung in der Rente, im Fall der Invalidität oder bei Tod für die eigenen Hinterbliebenen zu gewährleisten.

Insbesondere wenn man an die Rente denkt, möchte man denselben Lebensstandard beibehalten und nicht auf Gewohntes verzichten. Das hervorragende Schweizer System sorgt dafür, dass Menschen, die dort leben und arbeiten, eine ausgezeichnete Versorgung genießen dürfen. Als Grenzgänger kommen Sie jedoch nur in den Genuss der ersten beiden der drei Säulen. Die dritte Säule ist für Schweizer Bürger und Bürgerinnen bestimmt. Für Grenzgänger gibt es jedoch interessante Zusatzversicherungen, um auch an dieser Stelle eine lückenlose Versorgung zu gewährleisten.

Die Schweiz und das Prinzip der 3 Säulen

Die erste dieser 3 Säulen betrifft oder besteht aus der Altersversicherung, die durch das Land Schweiz durchgeführt wird. Die zweite Säule stellt eine berufliche Vorsorge dar, die durch den Arbeitgeber geschaffen wird. Hier wird von den Abzügen ein gewisser Prozentsatz für die Vorsorge im Rentenalter eingezahlt. Die dritte Säule ist eine individuelle Vorsorge, die von jeder Person selbst gewählt werden kann. Dies bedeutet, dass jede Person eine Versicherung oder ein Vorsorgeangebot einer Bank frei wählen kann, um im Rentenalter zusätzlich gut versorgt zu sein. Das Prinzip der 3 Säulen wird somit durch drei verschiedene Arten der Finanzierung, die berufliche Vorsorge, die generelle Schweizer Altersvorsorge und die individuelle Eigenvorsorge getroffen.

Die drei Säulen für Grenzgänger

Als Grenzgänger ist man automatisch durch zwei der drei Säulen des Rentensystems in der Schweiz abgedeckt. Diese beiden Säulen sind die Schweizer Altersvorsorge und die berufliche Vorsorge. Die 3.  Säule, die individuelle Eigenvorsorge, wird von jeder Person durch eine Versicherung oder eine Vorsorge durch eine Bank selbst getroffen. Bis vor einiger Zeit war das für Grenzgänger nicht möglich, die 3. Säule für eine Direktversicherung als Vorsorge im Alter abzuschließen. Um Grenzgänger nicht außen vor zu lassen, wurde durch die in Karlsruhe befindliche Oberfinanzdirektion beschlossen, Grenzgängern eine Direktversicherung zu ermöglichen. Eine steuerlich geförderte Versicherung nach Paragraf 3 Nr. 63 EStG steht Grenzgängern dadurch als 3. Säule zur Verfügung. Durch diese Entscheidung ist es einem Grenzgänger ebenfalls gestattet, diese 3 Säulen für seine Altersvorsorge zu nutzen.

Die 3. Säule und ihre Bedeutung

Durch die 3. Säule des Schweizer Vorsorgesystems kann sich jeder Schweizer Arbeitnehmer für die Rentenzeit besser absichern. Diese 3. Säule ermöglicht es jedoch auch, seine Familie bei eventueller Invalidität oder im Falle des Todes abzusichern. Es gilt jedoch darauf zu achten, dass diese Vorsorgevariante zweckmäßig gebunden ist. Dies bedeutet, dass die Vorsorgeversicherung und das darin angesparte Kapital nur für die zukünftige Altersversorgung bestimmt sind. In besonderen Härtefällen ist es jedoch möglich, das eingezahlte Kapital vorzeitig auszahlen zu lassen. Hier gilt aber, dass dies im Vertrag der Vorsorgevariante festgeschrieben sein muss.

Die Alternative zur 3. Säule enthält einige wertvolle Vorteile für den Grenzgänger. Einer dieser Vorteile ist steuerlich nicht zu unterschätzen. So kann der Grenzgänger bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage in die Direktversicherung einzahlen. Durch diesen steuerlichen Vorteil kann mittels einer geringeren Eigenleistung ein hoher Betrag für die Altersvorsorge geschaffen werden. Bei der Auszahlung im Rentenalter wird dieser Betrag jedoch nachträglich versteuert. Die steuerlichen Vorteile der 3. Säule für Grenzgänger können mittels einer jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden und kommen dadurch zum Tragen.

Ein weiterer Vorteil, den diese Art der Direktversicherung aufweist, ist, dass diese jederzeit auf einen anderen Arbeitgeber übertragen werden kann. Wechselt der Grenzgänger die Arbeitsstelle innerhalb der Schweiz, läuft die Direktversicherung weiter. Die Möglichkeit der Übertragung besteht auch, wenn der Grenzgänger eine Arbeitsstelle in Deutschland annimmt. Es ist jedoch auch möglich, diese Direkt- oder Vorsorgeversicherung privat weiter zu bezahlen oder den monatlichen Beitrag freistellen zu lassen. Der Versicherungsvertrag ist zudem geschützt durch ALG-II.

Die 3. Säule ist eine enorm sinnvolle Ergänzung

Das Schweizer Vorsorgesystem bietet durch seine 3 Säulen eine besonders gute und sinnvolle Lösung, um im Alter ausreichend versorgt zu sein. Durch die Freiwilligkeit und die steuerliche Vergünstigung ist die 3. Säule eine enorm gute Lösung, um im Rentenalter den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Jeder Grenzgänger kann selbst entscheiden, wie viel er in der Rente zusätzlich an monatlicher Versicherungsrente ausgezahlt bekommt. Durch diese Möglichkeit kann man die Zukunft um ein Vielfaches angenehmer gestalten.  

Die Lösungen und Angebote, eine Direktversicherung abzuschließen, sind äußerst vielfältig. So gibt es nicht nur diverse Bankprodukte und private Sparkonten bei der Bank, sondern auch zahlreiche Versicherungslösungen von verschiedenen Anbietern. In jeder Variante, die gewählt werden kann, erfolgt die Ansparung der Altersvorsorge jedoch im Kapitaldeckungsverfahren. Jedoch gilt es darauf zu achten, dass, wenn eine Lösung durch eine Versicherung gewählt wird, ein Risiko für Invalidität oder Tod von vornherein eingeschlossen wird. Wird die Lösung durch eine Variante der Bank gewählt, sind diese Risiken nicht inkludiert. Es ist daher jedem Grenzgänger anzuraten, die verschiedenen Angebote genauestens zu prüfen, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird.

Ein Punkt, den es bei der 3. Säule noch zu beachten gibt, ist folgender:

Es kann bei der 3. Säule zwischen zwei Varianten gewählt werden. 


  • die gebundene Vorsorge (Säule 3a)

    • sie basiert auf dem von der Gesetzgebung festgelegten Prinzip der 3 Säulen und ist steuerbegünstigt und durch den Bund gefördert

    • die freie Vorsorge (Säule 3b)

      • sie ist nicht zeitlich gebunden und unterliegt keiner steuerlichen Begünstigung 

Weitere Vorsorgeoptionen

Eine weitere Möglichkeit der Vorsorge sind Vorsorgefonds. Diese Vorsorgefonds werden von Banken des Öfteren angeboten. Dabei handelt es sich um Wertschriftenlösungen, die höhere Renditen erzielen können. Hier gilt es jedoch zu bedenken, dass diese Variante der Vorsorgelösung auch Risiken birgt. Das eingezahlte Geld wird in Aktien, Wertpapiere, Fonds oder Obligationen investiert und diese können Verluste verzeichnen. Bei einem Vorsorgefonds sind jedoch mittels Verordnung, Invalidität, plötzlicher Tod und eine Hinterbliebenen-Vorsorge gesetzlich geregelt. 

Jeder Grenzgänger sollte sich daher Zeit nehmen und Angebote von Versicherungen und Banken gründlich prüfen und vergleichen. Dieser Zeitaufwand lohnt sich in jedem Fall, um die richtige Entscheidung für die 3. Säule für Grenzgänger im Schweizer Vorsorgesystem zu treffen. Wir als Grenzgänger Experten unterstützen Sie dabei gerne um sich im Dschungel der Versicherungsmöglichkeiten zurechtzufinden und die für Sie beste Variante zu finden.

Die gesetzlichen Auflagen für Grenzgänger und die 3. Säule

Ein Grenzgänger kann jederzeit eine Rentenvorsorge nach den Bestimmungen der 3. Säule durchführen. Er muss jedoch darauf achten, wo sich sein Wohnsitz befindet. So kann es sein, dass er seine Einzahlungsprämien nicht im Rahmen eines Limits von seinem Einkommen abziehen darf. Das gilt selbstverständlich für die steuerlichen Belange bei der Durchführung des Jahresausgleichs. Die genaue gesetzliche Richtlinie findet sich im Wohnsitzland des Grenzgängers und ist durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und anderen Ländern geregelt.

Bringen Sie Ihre Fragen zu uns, wir helfen Ihnen gerne.

Wir als Grenzgänger Experten bieten Ihnen seit 1999, im Gegensatz zu allen anderen, eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Unser Berater Björn Vollmer hat in Deutschland und in der Schweiz seine Ausbildung absolviert. Er ist daher in beiden Ländern absoluter Spezialist auf dem Gebiet Arbeiten in der Schweiz und bietet Erfahrung aus über 10.000 Beratungen. Persönliche Beratung bieten wir Ihnen in unserem Büro in Brombach. Unser Online-Beratungsangebot wird ebenfalls gerne genutzt und kann auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden.

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