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Das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz Deutschland

Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Schweiz, kurz auch DBA genannt, regelt die Besteuerung von Arbeitnehmern, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland leben.

Das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz Deutschland

Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Schweiz, kurz auch DBA genannt, regelt die Besteuerung von Arbeitnehmern, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland leben. Dieses Abkommen besteht bereits seit 1971 und wurde zuletzt 2012 aktualisiert. 

Dieses Abkommen enthält den Grundsatz, dass Einkommen, die in anderen Ländern erzielt werden, nicht erneut besteuert werden oder nur aus maßgeblichen Gründen ein zweites Mal besteuert werden dürfen.

Nach diesem Abkommen werden Einkünfte aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit, Zinsen, Unternehmensgewinne, Dividenden und auch Lizenzgebühren exakt geregelt. Die Bestimmungen der Einkommen aus Vermietung und Immobilienbesitz werden ebenfalls darin behandelt und geregelt. Des Weiteren werden die Bestimmungen für Zusammenarbeitet und Informationsaustausch der betroffenen Länder durch deren Steuerbehörden ebenfalls genau geregelt. Dies trägt dazu bei, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und eventuelle Missverständnisse einfach klären zu können. 

Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Schweiz ist eine wichtige Voraussetzung und Grundlage, die wirtschaftlichen Beziehungen der beiden Länder zu fördern. 

Das DBA und seine Anwendung auf Grenzgänger

Das Doppelsteuerabkommen Schweiz Deutschland ist wichtig für Grenzgänger in der Schweiz, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Bei Grenzgängern handelt es sich um Arbeitnehmer, die ihrer Tätigkeit in der Schweiz nachgehen und ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Diese Arbeitnehmer pendeln täglich über die Grenze in die Schweiz. Durch das Abkommen wird eine Doppelbesteuerung Deutschland Schweiz vermieden. Die steuerlichen Angelegenheiten sind dadurch rechtlich geregelt und es kann zu keinen Missverständnissen kommen. 

Die Besteuerung von Grenzgängern gemäß dem DBA

Unter Vorgabe beim Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz Deutschland ist festgeschrieben, dass das Besteuerungsrecht für das erhaltene Einkommen dem Staat zusteht, in dem das Einkommen erlangt wurde. Das bedeutet, das Einkommen wird in der Schweiz besteuert. 

Da jede Regelung Ausnahmen beinhaltet, ist eine Ausnahme die Situation der Grenzgänger, deren Wohnort sich in Deutschland befindet. Hier werden die Zeiträume des Aufenthalts, also Übernachtungen in der Schweiz, gezählt, um die Steuerpflicht zu regeln. 

Jedoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel, insbesondere wenn der Grenzgänger seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat und regelmäßig dorthin zurückkehrt. Grenzgänger, die in der Schweiz tätig sind, müssen daher in der Schweiz die Quellensteuer bezahlen und das Einkommen wird nach Abzug der Quellensteuer in Deutschland besteuert. Durch den Abzug der Quellensteuer entfällt die doppelte Versteuerung des Einkommens. Die Quellensteuer beträgt in der Schweiz 4,5 Prozent und wird vom Arbeitgeber direkt an das zuständige Finanzamt abgegeben. 

183-Tage-Regelung: Was ist das? 

Die 183 Tage Regelung ist für Grenzgänger eine wichtige Regelung. Diese Regelung wirkt sich auf die Besteuerung des Einkommens der Grenzgänger aus.  In dieser Regelung ist verankert, dass ein Grenzgänger, der weniger als 183 Tage in der Schweiz in einem Steuerjahr nächtigt, Anspruch auf die Besteuerung in Deutschland behält. Werden diese 183 Tage überschritten, wird dieses Abkommen unterbrochen. Diese Regelung kommt jedoch nur zum Tragen, wenn ein Grenzgänger mehr Zeit in der Schweiz verbringt als in seinem Wohnsitzland. 

Die Steuererklärung für Grenzgänger

Ein Grenzgänger in der Schweiz ist dazu verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung in Deutschland durchzuführen. Um das Einkommen der Schweiz angeben zu können, wird das Formular N-Gre benötigt. 

Wurde die Bearbeitung vom zuständigen Finanzamt beendet, wird die Jahressteuer durch den Steuerbescheid ausgefolgt. Bei dieser Berechnung wird auf die bereits abgeführte Quellensteuer in der Schweiz Rücksicht genommen. 

Diese Vorgehensweise bietet die Sicherheit, eine Doppelbesteuerung Deutschland Schweiz zu vermeiden. Die Berechnungen werden des Weiteren nach den Vorgaben des Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Schweiz durchgeführt. 

FAQ

1. Welche Steuern muss ich in Deutschland zahlen, wenn ich in der Schweiz arbeite?
Welche Steuern Sie in Deutschland bezahlen müssen, wird durch die Berechnung der Einkommensteuererklärung festgesetzt. Das bedeutet, ihr Einkommen wird abzüglich der bereits abgeführten Quellensteuern in der Schweiz zur Berechnung des Einkommensteuersatzes in Deutschland herangezogen. Nach der Berechnung erhalten Sie den Bescheid über die fälligen Steuerzahlungen.
2. Was ist die 183 Tage Regelung?
Die 183 Tage Regelung regelt die steuerlichen Belange des Doppelsteuerabkommens Schweiz Deutschland. Nachricht ein Grenzgänger in der Schweiz weniger als 183 Tage während eines Steuerjahres in der Schweiz, dann gilt das Doppelsteuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland. Werden diese 183 Tage überschritten, ist der Grenzgänger nur in der Schweiz steuerpflichtig.
3. Wie wird die 183-Tage-Regel kontrolliert?
Die 183 Tage Regelung wird durch das Finanzamt mittels Einkommensteuererklärung kontrolliert. Wird diese 183 Tage Regelung überschritten, ist die Besteuerung im Tätigkeitsstaat wie in der Schweiz durchzuführen.
4. Gilt die 183-Tage-Regelung auch für Pendler?
Für Pendler, die als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten, wurde eine Ausnahme geschaffen. Pendler kehren an ihren Wohnsitzstaat täglich oder wöchentlich zurück. Das bedeutet, der ordentliche Wohnsitz außerhalb der Schweiz wird genutzt. In diesem Fall gilt die 183 Tage Regelung nicht laut dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland.
5. Wie funktioniert das Doppelbesteuerungsabkommen?
Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt die Besteuerung von Grenzgängern. Bei diesem Abkommen wird die Besteuerung des Einkommens, das in der Schweiz erarbeitet wird, geregelt. Durch das Abkommen wird in der Schweiz die Quellensteuer von 4,5 Prozent einbehalten und das Einkommen in Deutschland versteuert. Die bereits abgeführten 4,5 Prozent Quellensteuer werden bei der Steuerberechnung in Deutschland berücksichtigt.
6. Wie kann eine Doppelbesteuerung vermieden werden?
Eine Doppelbesteuerung kann vermieden werden, wenn die bereits abgeführten Steuern im Ausland berücksichtigt werden. Die detaillierte Regelung findet sich im Doppelsteuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland für Grenzgänger. Die Anrechnung der im Ausland abgeführten Steuer setzt jedoch voraus, dass diese Steuer dem EStG entspricht.
7. Wann ist ein Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar?
Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist dann anwendbar, wenn ein Arbeitnehmer in einem der Staaten, die dieses Abkommen geschlossen hat, arbeitet und in einem anderen Land seinen Wohnsitz besitzt. Das Doppelbesteuerungsabkommen gilt somit für die Schweiz und Deutschland. Es gibt jedoch mehrere Nachbarländer, die mit der Schweiz ein Abkommen geschlossen haben.
8. Für wen fällt die Doppelbesteuerung weg?
Das Doppelbesteuerungsabkommen ist für einige Personengruppen sehr wichtig. Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland leben, Arbeitnehmer, die für kurze Zeit oder befristet in der Schweiz arbeiten und deren ordentlicher Wohnsitz in Deutschland besteht. Diese Personengruppen sind vom Doppelsteuerabkommen befreit.
9. Wann bin ich in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig?
Wenn die 183 Tage Regelung überschritten wurde, ist man in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig. Das bedeutet, dass man mehr als 183 Tage während der Ausübung seiner Tätigkeit im Ausland verbringt, hier zum Beispiel die Schweiz, ist man nicht mehr steuerpflichtig in Deutschland. Die Steuer ist dadurch für das bezogene Einkommen im Land der Tätigkeit abzuführen.

Bringen Sie Ihre Fragen zu uns, wir helfen Ihnen gerne.

Wir als Grenzgänger Experten bieten Ihnen seit 1999, im Gegensatz zu allen anderen, eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Unser Berater Björn Vollmer hat in Deutschland und in der Schweiz seine Ausbildung absolviert. Er ist daher in beiden Ländern absoluter Spezialist auf dem Gebiet Arbeiten in der Schweiz und bietet Erfahrung aus über 10.000 Beratungen. Persönliche Beratung bieten wir Ihnen in unserem Büro in Brombach. Unser Online-Beratungsangebot wird ebenfalls gerne genutzt und kann auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden.

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