Aktuelle News auf LinkedIn

Insider-Wissen für Grenzgänger – jetzt auf LinkedIn entdecken.

News

Die 13. AHV-Rente

Am 3. März 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Initiative „Für ein besseres Leben im Alter“ angenommen. Damit wird ab 2026 eine 13. AHV-Rente eingeführt. Das bedeutet eine zusätzliche Monatsrente für alle Altersrentenbezieher.

Grenzgänger Experten jetzt auch auf LinkedIn

Lesen Sie die neusten Blogartikel.

Über den Autor: Björn Vollmer

Geschäftsführer, Berater, Experte für Grenzgänger

Björn Vollmer ist Gründer und Geschäftsführer der Grenzgänger Experten GmbH, einem führenden Beratungsunternehmen für Grenzgänger in der Schweiz. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt er Arbeitnehmer und Unternehmen bei rechtlichen und sozialen Fragen, rund um das Arbeiten in der Schweiz als Deutscher.

Die 13. AHV-Rente

Am 3. März 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Initiative „Für ein besseres Leben im Alter“ angenommen. Damit wird ab 2026 eine 13. AHV-Rente eingeführt. Das bedeutet eine zusätzliche Monatsrente für alle Altersrentenbezieher. Doch wer hat Anspruch, wie hoch ist die Zahlung, und wie wird sie finanziert? Alle wichtigen Details finden Sie in diesem Beitrag.

Was ist die 13. AHV-Rente?

Die AHV-Rente wird zur ersten Säule der Altersvorsorge gezählt. Durch diese erste Säule erhält jeder Rentenbezieher garantiert ein Einkommen, um seine Grundbedürfnisse in der Pension decken zu können.

Durch die Initiative für die 13. AHV-Rente wurde beschlossen, ab dem Jahr 2026 eine 13. AHV-Rente jährlich auszuzahlen. Das bedeutet, dass jeder Rentner ein 13. Renten-Gehalt ausbezahlt bekommt.

Wer hat Anspruch auf die 13. AHV-Rente?

Durch die Annahme durch das Schweizer Stimmvolk wurde die 13. AHV-Rente, wie bereits erwähnt wurde, am 03.03.2025 angenommen. Durch diese Annahme hat jeder Altersrentenbezieher in der Schweiz Anspruch auf die neue 13. Altersrente. Es ist geplant, die 13. AHV-Rente im Jahr 2026 das erste Mal auszubezahlen.

Jeder, der eine Altersrente der AHV bezieht, erhält somit ab 2026 automatisch eine 13. Monatsrente. Ausgeschlossen sind jedoch Bezieher von Hinterlassenenrenten, darunter:

  • Witwen- und Witwerrenten

  • Waisenrenten

  • Zusatzrenten der AHV

  • Kinderrenten

  • Invalidenrenten (IV-Renten)

Behindertenorganisationen haben aber bereits gefordert, eine 13. IV-Rente einzuführen. Begründet wird das mit der steigenden Armut bei den IV-Beziehern. Die Invalidenversicherung (IV) ist eine Sozialversicherung in der Schweiz, die Menschen mit einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung finanzielle Unterstützung bietet. Die 13. IV-Rente würde außerdem die erste Säule und deren Einheit wahren. Im Parlament wird bereits daran gearbeitet die 13. IV-Rente analog einzufügen.

Wie hoch ist die 13. AHV-Rente?

Die 13. AHV-Rente beträgt ein Zwölftel der gesamten Jahresrente. Das bedeutet, dass die monatlichen Rentenzahlungen eines Jahres zusammengezählt werden und der daraus berechnete zwölfte Teil als zusätzliche Zahlung im Dezember ausgezahlt wird.

Warum wird die Rente so berechnet? Der Grund für die Berechnung ist, dass sich die Altersrenten während eines Jahres verändern können. Die Höhe der Altersrente kann sich im Laufe des Jahres ändern zum Beispiel, wenn sich der Zivilstand eines Rentenbeziehers ändert (z. B. durch Heirat oder Scheidung). Außerdem gehen viele Menschen im Laufe des Jahres erst in Rente und erhalten somit keine volle Jahresrente. Um sicherzustellen, dass die 13. Monatsrente fair berechnet wird, wird sie auf Basis der tatsächlich ausgezahlten Renten eines Jahres ermittelt.

Wann wird die 13. AHV-Rente ausgezahlt?

Der Bundesrat hat entschieden, dass die 13. AHV-Rente einmal jährlich im Dezember ausgezahlt wird. Der Name allein weist schon darauf hin, dass es sich um eine zusätzliche Monatsrente handelt. Die Auszahlung zum Jahresende soll Rentnern helfen, größere Rechnungen oder zusätzliche Kosten, die oft in dieser Zeit anfallen, leichter zu decken. Dadurch erhalten sie eine finanzielle Entlastung zum Jahresabschluss.

Wie wird die 13. AHV-Rente finanziert?

Die Einführung der 13. AHV-Rente führt zu höheren Ausgaben für den Bund und verursacht jährlich zusätzliche Kosten von rund 4,6 Milliarden CHF. Um diese Mehrkosten zu decken, wird diskutiert, den Bundesanteil an der AHV bei der nächsten Reform auf 19,5 Prozent zu senken. Dadurch würde der Bund rund 500 Millionen CHF zur Finanzierung beitragen.

Da die genauen Finanzierungsmaßnahmen noch nicht endgültig feststehen, werden verschiedene Optionen geprüft. Eine Möglichkeit ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Auch höhere Steuereinnahmen durch die gestiegene Kaufkraft der Rentner könnten eine Rolle spielen. Wie genau die Finanzierung umgesetzt wird, bleibt jedoch abzuwarten.

Was passiert, wenn ich vor der Auszahlung der 13. AHV-Rente sterbe?

Da die 13. AHV-Rente nur einmal im Jahr, im Dezember, ausgezahlt wird, besteht der Anspruch nur, wenn du zu diesem Zeitpunkt noch eine AHV-Altersrente beziehst. Stirbst du vor Dezember, verfällt die zusätzliche Zahlung für dieses Jahr komplett.

Es gibt keine anteilige Auszahlung an Erben oder Hinterbliebene. Das Geld bleibt bei der AHV und wird nicht weitergegeben. Wer also zwischen Januar und November verstirbt, erhält für das laufende Jahr keine 13. Rente mehr.

13. AHV-Rente für Grenzgänger: Was gilt für Arbeitnehmer aus Deutschland?

Grenzgänger, die in Deutschland leben und in der Schweiz arbeiten, sind in der Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) pflichtversichert. Sie zahlen Beiträge in die AHV ein und erwerben dadurch Ansprüche auf die Altersrente. Ab 2026 wird eine 13. AHV-Rente eingeführt, die jährlich im Dezember als zusätzliche Monatsrente ausgezahlt wird. Diese Regelung gilt auch für Grenzgänger, sofern sie die erforderlichen Beitragszeiten erfüllt haben.

Die Auszahlung der AHV-Rente ist nicht an den Wohnsitz in der Schweiz gebunden. Personen, die in Deutschland wohnen, können ihre AHV-Rente auch dort beziehen. Die Rentenzahlung erfolgt in der Regel in der entsprechenden Landeswährung, also in Euro.

Es ist wichtig zu beachten, dass die 13. AHV-Rente ausschließlich an Bezieher der regulären Altersrente ausgezahlt wird. Hinterlassenenrenten, wie Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten, sind von dieser zusätzlichen Zahlung ausgeschlossen.

Für Grenzgänger bedeutet dies, dass sie unter den gleichen Bedingungen wie in der Schweiz wohnhafte Rentner von der 13. AHV-Rente profitieren können, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Zusammenfassung

Die 13. AHV-Rente ist eine finanzielle Entlastung für Rentner in der Schweiz und soll helfen, steigende Lebenshaltungskosten besser zu bewältigen. Die Auszahlung im Dezember bietet zusätzlich die Möglichkeit, größere Ausgaben am Jahresende zu decken.

Allerdings gibt es auch Einschränkungen: Hinterlassenenrenten sind ausgeschlossen, und wer im Laufe des Jahres in Rente geht oder vor Dezember verstirbt, erhält keine anteilige Auszahlung. Zudem bleibt die Finanzierung eine Herausforderung, da höhere Staatsausgaben und eine mögliche Mehrwertsteuererhöhung diskutiert werden.

Trotz dieser offenen Fragen ist die 13. AHV-Rente für viele Rentner eine spürbare Verbesserung und sorgt für mehr finanzielle Sicherheit im Alter.

FAQ

1. Was ist die 13. AHV-Rente und warum wurde sie eingeführt?

Die 13. AHV-Rente ist eine 13. Zahlung, die an Rentenbezieher während eines Jahres geleistet wird. Sie wurde durch die Initiative “Für ein besseres Leben im Alter” imitiert und am 03.03.2025 durch eine Abstimmung beschlossen.

2. Wer hat Anspruch auf die 13. AHV-Rente?

Jeder AHV-Rentenanspruchsberechtigte hat Anspruch auf die 13. AHV-Rente.

3. Wie hoch ist die 13. AHV-Rente?

Die 13. AHV-Rente beträgt ein Zwölftel des Jahresrentenbezuges.

4. Wann und wie wird die 13. AHV-Rente ausgezahlt?

Die 13. AHV-Rente wird jährlich im Dezember automatisch ausbezahlt.

5. Muss ich die 13. AHV-Rente beantragen oder erfolgt die Auszahlung automatisch?

Die Auszahlung der 13. AHV-Rente erfolgt automatisch und muss von den Rentenbeziehern nicht beantragt werden.

6. Wie wird die 13. AHV-Rente finanziert?

Die Finanzierung der 13. AHV-Rente wird teilweise durch den Bund und zum anderen Teil durch die Bevölkerung finanziert.

7. Hat die 13. AHV-Rente Auswirkungen auf Steuern oder Ergänzungsleistungen?

Die Mehrwertsteuer wird um 0,7 % erhöht, um die 13. AHV-Rente mitzufinanzieren. Ergänzungsleistungen bleiben unverändert und werden durch die zusätzliche Zahlung nicht gekürzt.

Bringen Sie Ihre Fragen zu uns, wir helfen Ihnen gerne

Wir als Grenzgänger Experten bieten Ihnen seit 1999, im Gegensatz zu allen anderen, eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Unser Berater Björn Vollmer hat in Deutschland und in der Schweiz seine Ausbildung absolviert. Er ist daher in beiden Ländern absoluter Spezialist auf dem Gebiet Arbeiten in der Schweiz und bietet Erfahrung aus über 10.000 Beratungen. Persönliche Beratung bieten wir Ihnen in unserem Büro in Brombach. Unser Online-Beratungsangebot wird ebenfalls gerne genutzt und kann auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden.

Mehr auf LinkedIn