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Schweiz Urlaubstage | Urlaubsanspruch in der Schweiz

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Urlaubsanspruch für Grenzgänger in der Schweiz der Gleiche ist, wie auch für Schweizer Arbeitnehmer.

Urlaubstage in der Schweiz – Urlaubsregelungen für Grenzgänger in der Schweiz

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Urlaubsanspruch für Grenzgänger in der Schweiz der Gleiche ist, wie auch für Schweizer Arbeitnehmer. Generell gesehen unterscheidet sich jedoch das Urlaubsrecht in der Schweiz zum deutschen Urlaubsrecht doch sehr stark.

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Regelungen betreffend den Urlaubsanspruch für Grenzgänger und die besondere Regelung im Arbeitszeitgesetz.

Gesetzliche Urlaubstage in der Schweiz

In der Schweiz werden die gesetzlichen Urlaubstage ähnlich gesetzt wie in Deutschland, jedoch sind es weniger Tage des Jahres. Durch diese Regelung ist die Jahresarbeitszeit in der Schweiz höher als in Deutschland.

Zu den gesetzlichen Feiertagen zählen:

● 1. Januar (Neujahr)
● Auffahrt (Christi Himmelfahrt) das Datum variiert
● 1. August (Nationalfeiertag)
● 25. Dezember (1. Weihnachtsfeiertag)

Feiertage wie Ostern, Pfingsten oder Fronleichnam werden von den Kantonen in der Regel selbst geregelt. Gesetzliche Feiertage werden wie in Deutschland nicht zu den Urlaubstagen gerechnet.

Urlaubsanspruch für Grenzgänger in der Schweiz

Der Urlaubsanspruch in der Schweiz für Grenzgänger ist in der gleichen Form, wie für Schweizer Arbeitnehmer geregelt.

  • Arbeitnehmer bis zum 20. Lebensjahr haben pro Jahr Anspruch auf 5 Wochen Urlaub

  • Arbeitnehmer ab dem 20. Lebensjahr haben Anspruch auf 4 Wochen Urlaub

Der Urlaubsanspruch für Grenzgänger kann im Arbeitsvertrag festgelegt und auch verlängert werden. In den Kollektivarbeitsverträgen sind im Normalfall mehr Urlaubstage in der Schweiz für Arbeitnehmer festgesetzt. Hierbei spielen das Alter des Arbeitnehmers und die zuvor geleisteten Arbeitsjahre eine ausschlaggebende Rolle.

Der Urlaubsanspruch für Grenzgänger kann dann reduziert werden, wenn er im laufenden Jahr längere Zeit durch Krankheit abwesend war. Ein weiterer Faktor der Reduzierung der jährlichen Urlaubstage in der Schweiz ist, wenn der Arbeitsantritt unterjährig stattfindet. Beginnt ein Arbeitnehmer zum Beispiel seine Tätigkeit erst mit 1. August des laufenden Jahres, so erhält er nur anteilsmäßig Urlaubstage für dieses Jahr.

Des Weiteren muss ein Arbeitnehmer mindestens 2 Wochen durchgehenden Urlaub pro Jahr nehmen. Wichtig ist ebenfalls zu wissen, dass der Urlaub nicht durch Vergünstigungen oder finanziellen Ausgleich abgegolten werden darf! Die Verjährungsfrist für nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage in der Schweiz beträgt 5 Jahre.

Besondere Situationen und Ausnahmen

Der Urlaubsanspruch in der Schweiz enthält jedoch auch besondere Bestimmungen und Ausnahmen, die gesetzlich geregelt sind. Zu diesen gehört zum Beispiel der Anspruch auf Urlaubstage für Arbeitnehmer unter 30 Jahren, die ein öffentliches Amt oder Engagement für die Jugend unentgeltlich leisten. Hier stehen den Arbeitnehmern jährlich 5 zusätzliche gesetzliche Urlaubstage zu.

Krankheitstage werden in der Schweiz nicht an den Urlaub angerechnet. Befindet sich ein Arbeitnehmer im Urlaub und erkrankt dann wird der Urlaub unterbrochen. Für Krankheitstage hat der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorzulegen. Wird ein Arbeitnehmer während des Urlaubes krank, ist es empfehlenswert schon ab dem ersten Tag der Krankheit ein ärztliches Attest an den Arbeitgeber zu übermitteln.

Beantragung und Genehmigung von Urlaub

Wie auch in Deutschland muss ein Grenzgänger in der Schweiz seinen geplanten Urlaub bei seinem Arbeitgeber beantragen und bewilligen lassen. Ebenfalls sollte darauf geachtet werden, dass der Urlaub rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vorher, bekannt gegeben werden muss.

Je nach ausgeführter Tätigkeit kann es auch in der Schweiz dazu kommen das zu bestimmten Zeiten berufsbedingt kein Urlaub möglich ist.

Was ist Sonderurlaub und wie erhalte ich diesen?

Sonderurlaube sind in der gesetzlichen Urlaubsregelung nicht detailliert zu finden. So sind Sonderurlaube, wie zum Beispiel ein Umzug, eine Heirat, die Geburt eines Kindes oder der Tod eines nahen Verwandten mit dem Arbeitgeber zu besprechen. Der Arbeitgeber kann in diesen Fällen festlegen, wie viele Urlaubstage er dem Arbeitnehmer gewährt.

Mutterschaftsurlaub & Mutterschutz

In der Schweiz ist der Mutterschaftsurlaub anders geregelt als in Deutschland. So erhält eine Mutter ab dem Tag der Geburt des Kindes 98 Tage oder 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Während dieser Zeit erhält die Arbeitnehmerin 80 Prozent ihres Gehaltes Tagegeld pro Urlaubstag. Das Mutterschaftsgeld wird in der Schweiz als Taggeld bezeichnet. Eine genaue Regelung der Höhe des Taggeldes wird im Arbeitsvertrag geregelt und kann daher auch höher ausfallen. In einigen Kantonen ist das Tagesgeld gesondert geregelt und dadurch für Arbeitgeber festgesetzt.

FAQ

1. Wie viele Urlaubstage bekommt man in der Schweiz?
Jeder Arbeitnehmer in der Schweiz hat Anspruch auf mindestens 4 Wochen Urlaub pro Jahr. Der Urlaubsanspruch für Grenzgänger ist derselbe wie für jeden anderen Schweizer Arbeitnehmer. Es gilt jedoch zu beachten, dass Arbeitnehmer unter 20 Jahren einen Urlaubsanspruch von mindestens 5 Wochen pro Jahr haben.
2. Was habe ich als Grenzgänger zu beachten?
Als Grenzgänger muss darauf geachtet werden, dass die gesetzlichen Urlaubstage in der Schweiz geringer sind. Des Weiteren sind die Urlaubstage in der Schweiz für Ostern, Fronleichnam oder Christi Himmelfahrt von den Kantonen geregelt.
3. Wie viele Tage Urlaub sind gesetzlich vorgeschrieben?
Die Urlaubstage in der Schweiz sind gesetzlich so geregelt, dass jeder Arbeitnehmer mindestens zwei Wochen durchgehenden Urlaub pro Jahr nehmen muss. Eine finanzielle Abgeltung oder andere Vergünstigungen für Urlaubstagen dürfen nicht stattfinden!
4. Wer bekommt wie viele Urlaubstage?
Die Anzahl der Urlaubstage in der Schweiz ist gesetzlich geregelt. So erhalten Arbeitnehmer unter 20 Jahren mindestens 5 Wochen und Arbeitnehmer über 20 Jahren mindestens 4 Wochen Urlaub. Arbeitnehmer unter 30 Jahren, die eine Fortbildung im Bereich Jugend unentgeltlich durchführen oder eine behördliche Tätigkeit ausführen, erhalten zusätzlich 5 Urlaubstage gewährt. 5 zusätzliche Urlaubstage gebühren ebenfalls behinderten Arbeitnehmern, die beschäftigt werden.
5. Wann verfallen Urlaubstage in der Schweiz?
In der Schweiz verfallen Urlaubstage erst nach 5 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt ab dem Tag, an dem die Urlaubstage fällig werden. So zum Beispiel am Ende eines Jahres und die Tilgung der Urlaubstage ist immer auf den ältesten Urlaubstagen anzurechnen.
6. Wird der Samstag bei den Urlaubstagen in der Schweiz eingerechnet?
In der Schweiz werden Montag bis Samstag als Werktage gerechnet. Sonntags ist grundsätzlich nicht zu arbeiten und das bedeutet, dass Sonntagsarbeit bewilligungspflichtig ist.