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Urlaubstage in der Schweiz – Urlaubsregelungen für Grenzgänger in der Schweiz
Gesetzliche Urlaubstage in der Schweiz
Urlaubsanspruch für Grenzgänger in der Schweiz
Besondere Situationen und Ausnahmen
Beantragung und Genehmigung von Urlaub
Was ist Sonderurlaub und wie erhalte ich diesen?
Mutterschaftsurlaub & Mutterschutz
FAQ
Urlaubstage in der Schweiz – Urlaubsregelungen für Grenzgänger in der Schweiz
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Urlaubsanspruch für Grenzgänger in der Schweiz der Gleiche ist, wie auch für Schweizer Arbeitnehmer. Generell gesehen unterscheidet sich jedoch das Urlaubsrecht in der Schweiz zum deutschen Urlaubsrecht doch sehr stark.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Regelungen betreffend den Urlaubsanspruch für Grenzgänger und die besondere Regelung im Arbeitszeitgesetz.
Gesetzliche Urlaubstage in der Schweiz
In der Schweiz werden die gesetzlichen Urlaubstage ähnlich gesetzt wie in Deutschland, jedoch sind es weniger Tage des Jahres. Durch diese Regelung ist die Jahresarbeitszeit in der Schweiz höher als in Deutschland.
Zu den gesetzlichen Feiertagen zählen:
● 1. Januar (Neujahr)
● Auffahrt (Christi Himmelfahrt) das Datum variiert
● 1. August (Nationalfeiertag)
● 25. Dezember (1. Weihnachtsfeiertag)
Feiertage wie Ostern, Pfingsten oder Fronleichnam werden von den Kantonen in der Regel selbst geregelt. Gesetzliche Feiertage werden wie in Deutschland nicht zu den Urlaubstagen gerechnet.
Urlaubsanspruch für Grenzgänger in der Schweiz
Der Urlaubsanspruch in der Schweiz für Grenzgänger ist in der gleichen Form, wie für Schweizer Arbeitnehmer geregelt.
Arbeitnehmer bis zum 20. Lebensjahr haben pro Jahr Anspruch auf 5 Wochen Urlaub
Arbeitnehmer ab dem 20. Lebensjahr haben Anspruch auf 4 Wochen Urlaub
Der Urlaubsanspruch für Grenzgänger kann im Arbeitsvertrag festgelegt und auch verlängert werden. In den Kollektivarbeitsverträgen sind im Normalfall mehr Urlaubstage in der Schweiz für Arbeitnehmer festgesetzt. Hierbei spielen das Alter des Arbeitnehmers und die zuvor geleisteten Arbeitsjahre eine ausschlaggebende Rolle.
Der Urlaubsanspruch für Grenzgänger kann dann reduziert werden, wenn er im laufenden Jahr längere Zeit durch Krankheit abwesend war. Ein weiterer Faktor der Reduzierung der jährlichen Urlaubstage in der Schweiz ist, wenn der Arbeitsantritt unterjährig stattfindet. Beginnt ein Arbeitnehmer zum Beispiel seine Tätigkeit erst mit 1. August des laufenden Jahres, so erhält er nur anteilsmäßig Urlaubstage für dieses Jahr.
Des Weiteren muss ein Arbeitnehmer mindestens 2 Wochen durchgehenden Urlaub pro Jahr nehmen. Wichtig ist ebenfalls zu wissen, dass der Urlaub nicht durch Vergünstigungen oder finanziellen Ausgleich abgegolten werden darf! Die Verjährungsfrist für nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage in der Schweiz beträgt 5 Jahre.
Besondere Situationen und Ausnahmen
Der Urlaubsanspruch in der Schweiz enthält jedoch auch besondere Bestimmungen und Ausnahmen, die gesetzlich geregelt sind. Zu diesen gehört zum Beispiel der Anspruch auf Urlaubstage für Arbeitnehmer unter 30 Jahren, die ein öffentliches Amt oder Engagement für die Jugend unentgeltlich leisten. Hier stehen den Arbeitnehmern jährlich 5 zusätzliche gesetzliche Urlaubstage zu.
Krankheitstage werden in der Schweiz nicht an den Urlaub angerechnet. Befindet sich ein Arbeitnehmer im Urlaub und erkrankt dann wird der Urlaub unterbrochen. Für Krankheitstage hat der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorzulegen. Wird ein Arbeitnehmer während des Urlaubes krank, ist es empfehlenswert schon ab dem ersten Tag der Krankheit ein ärztliches Attest an den Arbeitgeber zu übermitteln.
Beantragung und Genehmigung von Urlaub
Wie auch in Deutschland muss ein Grenzgänger in der Schweiz seinen geplanten Urlaub bei seinem Arbeitgeber beantragen und bewilligen lassen. Ebenfalls sollte darauf geachtet werden, dass der Urlaub rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vorher, bekannt gegeben werden muss.
Je nach ausgeführter Tätigkeit kann es auch in der Schweiz dazu kommen das zu bestimmten Zeiten berufsbedingt kein Urlaub möglich ist.
Was ist Sonderurlaub und wie erhalte ich diesen?
Sonderurlaube sind in der gesetzlichen Urlaubsregelung nicht detailliert zu finden. So sind Sonderurlaube, wie zum Beispiel ein Umzug, eine Heirat, die Geburt eines Kindes oder der Tod eines nahen Verwandten mit dem Arbeitgeber zu besprechen. Der Arbeitgeber kann in diesen Fällen festlegen, wie viele Urlaubstage er dem Arbeitnehmer gewährt.
Mutterschaftsurlaub & Mutterschutz
In der Schweiz ist der Mutterschaftsurlaub anders geregelt als in Deutschland. So erhält eine Mutter ab dem Tag der Geburt des Kindes 98 Tage oder 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Während dieser Zeit erhält die Arbeitnehmerin 80 Prozent ihres Gehaltes Tagegeld pro Urlaubstag. Das Mutterschaftsgeld wird in der Schweiz als Taggeld bezeichnet. Eine genaue Regelung der Höhe des Taggeldes wird im Arbeitsvertrag geregelt und kann daher auch höher ausfallen. In einigen Kantonen ist das Tagesgeld gesondert geregelt und dadurch für Arbeitgeber festgesetzt.