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Unfallversicherung für Grenzgänger in der Schweiz

Eine private Unfallversicherung bietet nicht nur finanzielle Sicherheit nach einem Unfall, sondern ebenfalls Sicherheit in der folgenden medizinischen Betreuung.

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Über den Autor: Björn Vollmer

Geschäftsführer, Berater, Experte für Grenzgänger

Björn Vollmer ist Gründer und Geschäftsführer der Grenzgänger Experten GmbH, einem führenden Beratungsunternehmen für Grenzgänger in der Schweiz. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt er Arbeitnehmer und Unternehmen bei rechtlichen und sozialen Fragen, rund um das Arbeiten in der Schweiz als Deutscher.

Unfallversicherung für Grenzgänger in der Schweiz

Eine private Unfallversicherung bietet nicht nur finanzielle Sicherheit nach einem Unfall, sondern ebenfalls Sicherheit in der folgenden medizinischen Betreuung. Jeder deutsche Arbeitnehmer profitiert von einer gesetzlichen Unfallversicherung, die er durch seine Arbeit geboten bekommt. Eine gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz und Sicherheit, beschränkt sich jedoch nur auf den Bereich der Arbeit und nicht auf die Freizeit. Haben Sie gewusst, dass rund 70 % der Unfälle in der Freizeit passieren und dieser Bereich entsprechend abgesichert werden muss.

Möchte man sich auch in der Freizeit ausreichend vor den finanziellen Folgen und weiteren Unannehmlichkeiten eines Unfalles schützen, ist eine private Unfallversicherung äußerst empfehlenswert. Für Grenzgänger in der Schweiz ist hier ein Unterschied, der sehr wichtig ist, zu beachten. Die gesetzliche Unfallversicherung, welche in der Schweiz angeboten wird, ist in ihrer Leistung in vielen Bereichen ebenfalls eingeschränkt. 

Unfallversicherung in der Schweiz

Für jeden Arbeitnehmer in der Schweiz gilt eine Pflicht zu einer Unfallversicherung. Diese Unfallversicherungspflicht (UVG) gilt somit auch für Grenzgänger in der Schweiz. Durch die Berufsunfallversicherung nach Schweizer Gesetz werden Unfälle im beruflichen Alltag durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. 

Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber automatisch an die Schweizer Unfallversicherungsanstalt übergeben. Unfälle, die außerhalb der Arbeitszeit eintreten können, sind ebenfalls versichert, jedoch werden diese Beiträge vom Lohn einbehalten. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Nichtberufsunfallversicherung. 

Diese Unfallversicherung bietet Schutz in der Freizeit, ist jedoch auf ihren Leistungsumfang beschränkt. Um durch diese Einschränkungen nicht in finanzielle Nöte zu gelangen, ist es empfehlenswert, als Grenzgänger in der Schweiz eine private Unfallversicherung zusätzlich zu der gesetzlichen Unfallversicherung abzuschließen. 

Grenzgänger in der Schweiz sollten sich mit einer privaten Unfallversicherung absichern

Zwar sind alle Grenzgänger in der Schweiz durch ihren Arbeitgeber automatisch durch eine Berufsunfallversicherung versichert, jedoch kann es zu einer Leistungslücke bei einem Unfall kommen.

Die notwendigen Leistungen wie:

  • Arztkosten

  • Krankenhausaufenthalte

  • medizinische Behandlungen

  • Medikamente

  • Hilfsmittel 

  • Rehabilitationsmaßnahmen 

    • Physiotherapie

    • Chiropraktiker

werden bei Krankheit oder Unfall durch die Arbeit abgedeckt. 

Ein Grenzgänger in der Schweiz muss sich daher nicht zwingend um eine Unfallversicherung kümmern, jedoch ist es sehr ratsam, eine private Unfallversicherung abzuschließen. 

Die Schweizer Unfallversicherung bietet dem Versicherten bei einem Unfall Kostenersatz und Pflegeleistungen, eine Hinterbliebenenrente sowie eine Invalidenrente an. Eine Leistung jedoch fehlt bei der gesetzlichen Unfallversicherung nach Schweizer Recht. Hierbei handelt es sich um die Leistung bei Invalidität, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr fähig ist, seiner Arbeit weiter nachzukommen. Genau diese Sicherheit bietet die private Unfallversicherung.

So bleiben die Kosten für etwaige Umbaumaßnahmen in der Wohnung zum Beispiel bei dem Versicherungsnehmer, der diese Kosten selbst bezahlen muss. Durch den Abschluss der privaten Unfallversicherung ist jeder Grenzgänger in der Schweiz gut abgesichert und finanzielle Sorgen oder Probleme entstehen erst gar nicht.

Versicherungsschutz in der Freizeit – die Nichtberufsunfallversicherung

Bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden pro Woche ist ein Arbeitnehmer in der Schweiz auch Nichtberufsunfallversichert. Diese Variante gilt für Unfälle, die in der Freizeit stattfinden. Die Beiträge für diese Versicherung werden vom Lohn abgezogen und durch den Arbeitnehmer an die Versicherung gezahlt. Die Beitragshöhe richtet sich hierbei an die Art des Berufes und beträgt zwischen 1 und 3 Prozent des Bruttolohnes. Eine private Unfallversicherung wird einem Grenzgänger in der Schweiz immer empfohlen. 

Leistet ein Grenzgänger in der Schweiz weniger als 8 Stunden Arbeitszeit in einer Woche, ist er nicht durch eine Nichtberufsunfallversicherung geschützt. Das bedeutet, dass der Grenzgänger in der Schweiz sich selbst um einen Versicherungsschutz kümmern muss. 

Allgemein gesehen wird jedoch jedem Grenzgänger in der Schweiz empfohlen, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Selbst wenn eine Nichtberufsunfallversicherung besteht, bietet eine private Unfallversicherung einen individuellen und größeren Versicherungsschutz als eine Nichtberufsunfallversicherung.

Eine private Unfallversicherung für Grenzgänger in der Schweiz und ihre Vorteile

Um wirklich in jedem Fall der Fälle abgesichert zu sein, ist eine private Unfallversicherung zusätzlich zu der gesetzlichen Unfallversicherung sehr vorteilhaft. Eine private Unfallversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die jeden Arbeitnehmer absichert und vor unangenehmen Situationen schützt. 

Ein Grenzgänger in der Schweiz kann privat seine Unfallversicherung in Deutschland abschließen und diese Versicherung gilt für jeden Ort in der Welt zu jeder Zeit. Durch die private Unfallversicherung ist der Versicherungsnehmer nicht nur in der Freizeit, sondern auch im Beruf vollständig geschützt. 

Jeder Grenzgänger in der Schweiz kann durch eine private Unfallversicherung zusätzlich zu der Nichtberufsunfallversicherung der Schweiz nur profitieren und Versorgungslücken schließen. In jedem Fall ist eine private Unfallversicherung sehr empfehlenswert, wenn durch den Arbeitgeber in der Schweiz keine Nichtberufsunfallversicherung besteht. 

Eine private Unfallversicherung bietet folgende Leistungen und Vorteile:

  • Unfallrente

    • monatliche Zahlung bei Invalidität

  • Krankentagegeld

    • bei einem Unfall wird eine Tagesgeldleistung ausbezahlt 

  • Krankenhaustagegeld

    • ist durch einen Unfall ein Krankenhausaufenthalt notwendig erfolgt eine tägliche Zahlung durch die Unfallversicherung 

  • Invaliditätsleistung

    • ist durch einen Unfall eine dauerhafte Invalidität entstanden erfolgt eine Kapitalzahlung die nach dem Grad der Invalidität bemessen wird

  • Todesfallleistung

    • Verstirbt der Versicherte erfolgt eine Kapitalzahlung an die Hinterbliebenen 

  • weitere Leistungen beinhalten 

    • Kosten für Bergung oder Rettung nach einem Unfall 

    • Zahlungen bei Knochenbruch 

    • Kostenersatz bei notwendigen kosmetischen Operationen nach einem Unfall 

Kommt es durch einen Unfall zu einer Invalidität, kann durch eine private Unfallversicherung die Lücke im Leistungsbereich, die durch eine gesetzliche Unfallversicherung entstehen, geschlossen werden. 

Ist eine private Unfallversicherung wirklich sinnvoll?

Jeder deutsche Arbeitnehmer ist während der Arbeit oder auf Wegen, die er für die Arbeit zurücklegt, durch eine gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Ein Grenzgänger in der Schweiz ist durch die Schweizer Unfallversicherung und eine Nichtberufsunfallversicherung, falls diese genutzt wird, abgesichert. Diese Unfallversicherung deckt zwar alle erforderlichen Maßnahmen nach einem Unfall, enthält jedoch keinen ausreichenden Schutz bei einer Invalidität. Daher ist jedem Grenzgänger in der Schweiz, der sich finanziell absichern möchte, zu einer privaten Unfallversicherung zu raten. 

Des Weiteren ist eine Unfallrente, die von der Schweizer Unfallversicherungsanstalt ausbezahlt wird, eine Grenze gesetzt. So wird zum Beispiel im Falle einer 100-prozentigen Invalidität nur eine 80-prozentige jährliche Rente des Verdienstes des Arbeitnehmers ausbezahlt. Ist der Grad der Invalidität geringer, ist auch die Höhe der bezahlten Leistung herabgesetzt. Das bedeutet, dass bei geringfügiger Invalidität die Leistung, die durch die Unfallversicherung der Schweiz erbracht wird, zu gering ist, um alle entstehenden Kosten abzudecken. 

Besteht eine private Unfallversicherung, wird die im Versicherungsvertrag vereinbarte Höhe der Unfallrente ausbezahlt. Diese Zahlung erfolgt auch, wenn eine Invalidität von nur 50 Prozent besteht. Des Weiteren ist die Höhe der Invaliditätsrente nicht abhängig von der Höhe des Einkommens. Eine private Unfallversicherung bietet Schutz in jeder noch so unangenehmen Situation, die jedem Menschen im Leben passieren kann. 

Bringen Sie Ihre Fragen zu uns, wir helfen Ihnen gerne.

Wir als Grenzgänger Experten bieten Ihnen seit 1999, im Gegensatz zu allen anderen, eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Unser Berater Björn Vollmer hat in Deutschland und in der Schweiz seine Ausbildung absolviert. Er ist daher in beiden Ländern absoluter Spezialist auf dem Gebiet Arbeiten in der Schweiz und bietet Erfahrung aus über 10.000 Beratungen. Persönliche Beratung bieten wir Ihnen in unserem Büro in Brombach. Unser Online-Beratungsangebot wird ebenfalls gerne genutzt und kann auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden.

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