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Arbeitszeiten in der Schweiz: Unterschiede & wichtige Regelungen

Die Arbeitszeiten und die Arbeitszeiterfassung sind in der Schweiz streng geregelt. So ist zum Beispiel das Erfassen der Zeit nach dem Arbeitszeitgesetz der Schweiz festgeschrieben.

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Über den Autor: Björn Vollmer

Geschäftsführer, Berater, Experte für Grenzgänger

Björn Vollmer ist Gründer und Geschäftsführer der Grenzgänger Experten GmbH, einem führenden Beratungsunternehmen für Grenzgänger in der Schweiz. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt er Arbeitnehmer und Unternehmen bei rechtlichen und sozialen Fragen, rund um das Arbeiten in der Schweiz als Deutscher.

Arbeitszeiten in der Schweiz: Unterschiede zu Deutschland und was wichtig ist

Die Arbeitszeiten und die Arbeitszeiterfassung sind in der Schweiz streng geregelt. So ist zum Beispiel das Erfassen der Zeit nach dem Arbeitszeitgesetz der Schweiz festgeschrieben. Dadurch werden faire Arbeitsbedingungen ebenso gewährleistet wie eine korrekte Abrechnung.

Bei der Erfassung müssen die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden, da sonst rechtliche Konsequenzen drohen. Im Gegensatz zu Deutschland besteht zudem eine andere Festlegung der Arbeitszeit in der Schweiz. Wie unterscheidet man eigentlich die Arbeitszeit Schweiz zu Deutschland und was sollte man darüber wissen?

Schweizer Arbeitszeiten: Was ist anders als in Deutschland?

Das Schweizer Arbeitszeitgesetz stellt sicher, dass Ruhezeiten und Arbeitszeiten im Gleichgewicht bleiben. Der Grund hierfür ist der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer.

Durch diese Regelung werden Unfälle, die aufgrund von Ermüdung auftreten können, vermieden. Zudem wird den Arbeitnehmern ausreichend Zeit für die Familie und das soziale Leben gewährleistet. Das Schweizer Arbeitszeitgesetz regelt daher die Schichtplangestaltung und auch die Mindestruhezeiten.

Die Schweiz Arbeitszeit im internationalen Vergleich

Wird die Arbeitszeit in der Schweizmit anderen Ländern verglichen, so findet sie sich auf unterschiedlichen Positionen. Nimmt man zum Beispiel die Wochenarbeitszeit in der Schweizeiner Vollzeitarbeitskraft, so ist die Schweiz auf Platz 1 beim Vergleich mit den EU/EFTA Ländern.

Werden hingegen die durchschnittlichen Arbeitsstunden von Beschäftigten mit rund 35 Stunden und 45 Minuten herangezogen, so liegt die Schweiz unter dem europäischen Durchschnitt. Der Grund hierfür sind die vielen Teilzeitarbeitskräfte in der Schweiz.

Schweiz vs. Deutschland: Wo sind die Arbeitszeiten fairer?

Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit für Vollzeitkräfte liegt in der Schweiz bei 42,7 Stunden. Werden die Teilzeitbeschäftigten hinzugezählt, sinkt dieser Durchschnitt für alle Beschäftigten auf rund 35,4 Stunden.

In Deutschland hingegen liegt laut Statistischem Bundesamt die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt bei rund 40,0 Stunden. Werden die deutschen Teilzeitkräfte hinzugezählt, so sinkt die Wochenarbeitszeit auf rund 34,7 Stunden.

Neben den gesetzlichen Arbeitszeiten spielen auch die Löhne eine entscheidende Rolle für Arbeitnehmer. Doch wie hoch sind die Löhne wirklich? Hier erfahren Sie alles über die Gehälter in der Schweiz.

Wie viele Stunden arbeitet man in der Schweiz pro Woche?

Die gesetzliche Höchstarbeitszeit in der Schweiz beträgt 45 Stunden pro Woche für viele Branchen:

Dies betrifft vor allem in diesen Bereichen zu:

  • Büropersonal im technischen und Angestellten-Bereich

  • Mitarbeiter im industriellen Bereich

  • Verkaufspersonal im Detail- und Großhandel

Die Höchstgrenze für Arbeitnehmer in anderen Bereichen beträgt hingegen 50 Stunden wöchentlich. Zudem gilt zu beachten, dass Samstag und Sonntag arbeitsfrei sind.

Es bestehen jedoch einige Ausnahmen. Diese Ausnahmen betreffen Betriebe, die von witterungsbedingten oder saisonalen Schwankungen betroffen sind. In diesen Bereichen kann die wöchentliche Arbeitszeit in der Schweizum bis zu vier Stunden angehoben werden.

Achtung: Der Halbjahresdurchschnitt darf auf keinen Fall überschritten werden.

Weitere Ausnahmen betreffen die Arbeitnehmer, die eine 45 Stunden Woche Höchstarbeitszeit bereits erreicht haben. Hier darf die Arbeitszeit um bis zu maximal 2 Stunden überschritten werden. Es darf jedoch in keinem Fall der Wochendurchschnitt der folgenden acht Wochen überschritten werden.

Kommt es zu einer Überschreitung der Wochenarbeitszeit, so ist der Arbeitgeber zusätzlich verpflichtet, einen 25-prozentigen Lohnzuschlag auszubezahlen. Arbeitnehmer können jedoch einen Freizeitausgleich nehmen, wenn das für sie in Ordnung ist. Die Verlängerung der Arbeitszeit darf an einem Arbeitstag maximal 2 Stunden betragen. Aufgenommen von dieser Regelung ist die Arbeitszeit bei Notfällen oder an arbeitsfreien Tagen.

Schweizer Arbeitszeitgesetz: Welche Regeln gelten für Arbeitnehmer?

Das Schweizer Arbeitsrecht regelt sowohl die Arbeits- als auch die Ruhezeiten. Gleichzeitig schützt es die Gesundheit der Arbeitnehmer. Diese Regelungen sind festgelegt im Bundesgesetz SR 822.11, das am 13.03.1964 für den Bereich Handel, Industrie und Gewerbe beschlossen wurde.

Die folgenden Verordnungen vervollständigen das Arbeitsgesetz:

  • Verordnung 1: SR 822.111 vom 10.05.2000

  • Verordnung 2: SR 822.112 vom 10.05.2000

  • Verordnung 3: SR 822.113 vom 18.08.1993

  • Verordnung 4: SR 822.114 vom 18.08.1993

  • Verordnung 5: SR 822.115 vom 28.09.2007

Welche steuerlichen Regelungen für Grenzgänger zusätzlich wichtig sind, erfahren Sie: Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Deutschland

Wöchentliche Arbeitszeit Schweiz

Die wöchentliche Arbeitszeit in der Schweizdarf den Höchstdurchschnitt innerhalb von 16 Wochen auf keinen Fall überschreiten. Das bedeutet, dass während einer 10-stündigen Präsenzzeit am Arbeitsplatz maximal 9 Stunden gearbeitet werden darf. Werden zwei Pausen gestattet, so ist ein Schichtbetrieb von 12 Stunden zwischen Freitagabend und Montagmorgen erlaubt.

Arbeitszeit pro Tag Schweiz

Die maximale Arbeitszeit pro Tag darf inklusive der Pausen und eventuellen Überstunden nur maximal 14 Stunden betragen. Die effektive maximale Arbeitszeit pro Tag beträgt unter Einhaltung der zwingend vorgeschriebenen Pausen 12,5 Stunden. Die Pausenregelung in der Schweiz ist ebenfalls festgeschrieben und muss zwingend eingehalten werden.

Die Unterschiede zum deutschen Arbeitszeitgesetz sind hier bereits deutlich erkennbar. Das deutsche Arbeitszeitgesetz ist ebenfalls sehr genau geregelt. Auch hier wird eine Höchstarbeitszeit pro Tag und die Ruhezeiten festgelegt, die zwingend eingehalten werden müssen. Im Gegensatz zur Schweiz beträgt in Deutschland jedoch eine tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden.

Eine Verlängerung auf 10 Stunden täglich ist nur dann möglich, wenn innerhalb von 24 Wochen bzw. Einem halben Jahr der tägliche Durchschnitt von 8 Stunden nicht überschritten wird. Dies ist nur ein Beispiel zu den Unterschieden zur Schweiz.

Überstunden und flexible Arbeitszeitmodelle in der Schweiz

Die Überstundenregelung in der Schweiz unterscheidet sich deutlich von der in Deutschland. Arbeitnehmer dürfen täglich maximal zwei Überstunden leisten.

Je nach Wochenarbeitszeit ergibt sich dadurch eine unterschiedliche Obergrenze für Überstunden pro Jahr:

  • Bei einer 50-Stunden-Woche: Maximal 140 Überstunden pro Jahr

  • Bei einer 45-Stunden-Woche: Maximal 170 Überstunden pro Jahr (Art. 12 Abs. 2 ArG)

Auch in flexiblen Arbeitsmodellen wie Gleitzeit und Homeoffice gelten klare Vorgaben. Arbeitnehmer haben zwar mehr Gestaltungsspielraum bei Arbeits- und Ruhezeiten, müssen aber die gesetzlichen Regelungen zur maximalen Arbeitszeit einhalten.

Auch in flexiblen Arbeitsmodellen wie Gleitzeit und Homeoffice gelten klare Vorgaben.

Unterschiede bei Urlaub und Feiertagen

In der Schweiz haben Arbeitnehmer laut Art. 329a OR mindestens 4 Wochen Urlaub pro Jahr. Es gilt jedoch zu beachten, dass Arbeitnehmer unter 20 Jahren einen Anspruch auf 5 Wochen haben. Ab dem 50. Lebensjahr gewähren einige Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern 5 oder sogar mehr Wochen Urlaub. Die Ferien müssen zumindest in zwei Wochen während des Arbeitsjahres verbraucht werden. Nicht genutzter Urlaub verfällt in der Regel nach fünf Jahren.

Feiertage sind wie auch in Deutschland gesetzlich geregelt. Hinzu kommen selbstverständlich die kantonalen Feiertage, die sich unterscheiden können. Diese Regelung besteht ebenfalls in Deutschland.

Wie viele Urlaubstage stehen Ihnen gesetzlich zu? Alle Regelungen zu Urlaubstagen & Urlaubsanspruch in der Schweiz auf einen Blick.

Welche Branchen haben die längsten Arbeitszeiten?

Die längste Arbeitszeit pro Woche in der Schweiz findet sich im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Sie beträgt hier rund 44 Stunden 40 Minuten. Gleich dahinter folgt das Gastgewerbe mit rund 42 Stunden 7 Minuten. Wie sich das auf den Arbeitsmarkt auswirkt, lesen Sie hier. Das Versicherungs- und Kreditgewerbe folgt auf Platz drei mit 42 Stunden 1 Minute.

Das Baugewerbe ist in diesem Ranking mit 40 Stunden 5 Minuten liegt hier unter den Branchen mit der niedrigsten Arbeitszeit. An vorletzter Stelle befinden sich die Energieversorgung und das verarbeitende Gewerbe. Diese Branchen kommen auf 40 Stunden 36 Minuten. In den mittleren Bereichen der Arbeitsstunden pro Arbeitswochefinden sich das Gesundheitswesen und der IT-Bereich.

Wie viele Stunden müssen Sie in der Schweiz wirklich arbeiten? 

Die Arbeitszeiten der Schweiz unterscheiden sich von denen in Deutschland ein wenig. Die Regelarbeitszeit der Schweiz ist jedoch wie in Deutschland gesetzlich geregelt und muss strikt eingehalten werden. Unterschiedliche Regelungen bestehen auch bei den Kategorien Schweiz Überstunden und Urlaubsregelung.

Die Schweiz Arbeitszeit pro Woche im Durchschnitt hingegen gleicht wiederum der deutschen Arbeitszeit. Die gesetzliche Arbeitszeit in der Schweiz wurde jedoch so angepasst, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer im Vordergrund steht. Es ist empfehlenswert, noch vor Abschluss eines Arbeitsvertrages die Arbeitsstunden pro Monat Schweiz genauestens zu informieren.

Bringen Sie Ihre Fragen zu uns, wir helfen Ihnen gerne

Wir als Grenzgänger Experten bieten Ihnen seit 1999, im Gegensatz zu allen anderen, eine absolut unabhängige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Unser Berater Björn Vollmer hat in Deutschland und in der Schweiz seine Ausbildung absolviert. Er ist daher in beiden Ländern absoluter Spezialist auf dem Gebiet Arbeiten in der Schweiz und bietet Erfahrung aus über 10.000 Beratungen. Persönliche Beratung bieten wir Ihnen in unserem Büro in Brombach. Unser Online-Beratungsangebot wird ebenfalls gerne genutzt und kann auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden.

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